# Zolltarifnummer 5506.20.00.00.0: Synthetische Spinnfasern, aus Polyestern

> Die Zolltarifnummer 5506.20.00.00.0 steht für Synthetische Spinnfasern, aus Polyestern. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/55062000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5506.20.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 4 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
  - 5506 Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet
    - 5506.20 aus Polyestern
      - 5506.20.00.00.0 Synthetische Spinnfasern, aus Polyestern

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI16382/24-1** (DE): Synthetische Spinnfasern, sog. Deko Spinnennetz, Art.Nr. 796756, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 70 cm x 4 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- als Meterware, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- gekrempelt, - keine Ware der Position 9505, da es sich weder um eine Ware mit einem Bezug zu einem traditionell anerkannten Fest noch um einen Gegenstand, der beim Betrachter einen Überraschungs- bzw. Schreckeffekt auslöst, handelt, - es handelt sich um eine Ware aus Spinnstoffen, damit keine Ware der Position 3926. "Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, aus Polyester"
- **DE24807/09-1** (DE): Synthetische Spinnfasern, - aus lt. Antrag 100 GHT Polyester (synthetische Spinnfasern), - lt. Antrag gekrempelt (nachgewiesen durch Unterlagen zum Produktionsablauf), - nach den Antragsangaben handelt es sich um Spinnfasern, die u.a. aus sog. Abgängen (z.B. Gewebestücke aus der Herstellung von Teppichen oder Geweben) gewonnen sind; jedoch handelt es sich nicht um synthetische Spinnfasern der Position 5503 oder um Abfälle von Chemiefasern der Position 5505, da gekrempelte Fasern von diesen Positionen ausgenommen sind.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5506

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören synthetische Spinnfasern (einschließlich Abfälle aus synthetischen Spinnfasern oder aus synthetischen Filamenten), die gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet sind. Beim Krempeln laufen die Spinnfasern und die aus Abfällen gewonnenen Fasern über Maschinen, die sie mehr oder weniger parallel legen. Die Fasern verlassen die Maschine in Form eines Flors, der meistens in ein lockeres Faserband umgewandelt wird. Beim Kämmen läuft das Krempelband über andere Maschinen, die die Fasern fast vollständig parallel legen und die kürzesten Fasern (Kämmlinge) ausscheiden. Das gekämmte Band, unter der Bezeichnung Kammzug (top) bekannt, wird gewöhnlich auf Rollen oder zu Knäueln aufgewickelt. Kammzüge oder Spinnbänder werden auch unmittelbar aus Kabeln aus Filamenten hergestellt (nach dem sog. …

### Kapitel 55

1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5506.20.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 5506.20.00.00.0 umfasst Synthetische Spinnfasern, aus Polyestern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5506.20.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5506.20.00.00.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5506.20.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 550620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5506.20.00.00.0?

5506.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5506.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5506.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5506 Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet > 550620 aus Polyestern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5506.20.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5506.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI16382/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5506.20.00.00.0?

Warennummer 5506.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/55062000000 verlinken.
