# Zolltarifnummer 5508.10.10.00.0: Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den…

> Die Zolltarifnummer 5508.10.10.00.0 steht für Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/55081010000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5508.10.10.00.0
- Drittlandszollsatz: 4 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
  - 5508 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
    - 5508.10 aus synthetischen Spinnfasern
      - 5508.10.10 nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
        - 5508.10.10.00.0 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI52723/19-1** (DE): Nähgarn, sog. Nomexnähgarn, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- auf einer Unterlage aufgemacht (laut Antrag Kone; damit nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf), laut Antrag mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 231 g, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Meta-Aramid), -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden). "Nähgarn aus synthetischen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf"
- **DEBTI11229/20-1** (DE): Nähgarn, sog. Overlock-Nähmaschinengarn, Foto siehe Anlage, - 4 Stück in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, - laut Untersuchungsergebnis: -- auf einer Unterlage (Kone aus Kunststoff; damit nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf; somit keine Ware der Unterposition 5508 1090) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 88,9 g, -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden). "Nähgarn aus synthetischen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf"
- **DEBTI34407/19-1** (DE): Nähgarn, sog. Overlock Nähgarn, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- auf einer Unterlage (Kunststoff-Kone; damit nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 67 g, -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), somit keine Ware des Kapitels 54, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden). "Nähgarn aus synthetischen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf"
- **DEBTI4489/18-1** (DE): Nähgarn, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- auf einer Unterlage (Kunststoff-Kone; damit nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 96 g; somit keine Ware der Unterposition 5508 1090, -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- mit einem Titer von ca. 320 dtex (kein Bindfaden). "Nähgarn aus synthetischen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf"
- **DEBTI19937/17-1** (DE): Nähgarn, sog. Overlockgarn, Art. 21833, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- auf einer Unterlage (Kunststoff-Kone) aufgemacht, mit einem Gewicht, einschließlich der Unterlage von ca. 162 g (damit nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf) -- gezwirntes Garn (mit einer Z-Drehung als letzter Drehung), -- aus synthetische Spinnfasern (100 % Polyester), somit keine Ware der Position 5401, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- mit einem Titer von ca. 300 dtex (kein Bindfaden). "Nähgarn aus synthetischen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5508

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern im Sinne der Bestimmungen des Teils I) B) 4) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI. Diese Garne gehören jedoch nicht hierher, wenn sie als Bindfäden der Pos. 5607 gelten (s. Teil I) B) 2) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Garne dieser Position können für den Einzelverkauf aufgemacht sein oder nicht oder nach Maßgabe des Teils I) B) 1) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI bearbeitet sein.

### Kapitel 55

1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5508.10.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 5508.10.10.00.0 umfasst Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5508.10.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5508.10.10.00.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5508.10.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 550810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5508.10.10.00.0?

5508.10.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5508.10.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5508.10.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5508 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 550810 aus synthetischen Spinnfasern > 55081010 nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5508.10.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5508.10.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI52723/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5508.10.10.00.0?

Warennummer 5508.10.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/55081010000 verlinken.
