# Zolltarifnummer 5511.20.00: Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus…

> Die Zolltarifnummer 5511.20.00 steht für Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/55112000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5511.20.00
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
  - 5511 Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
    - 5511.20 aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT
      - 5511.20.00 Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI47294/24-1** (DE): Adventskalender, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus fünf Garnen, einer Rundstricknadel, einem Strick-/ Stricknadelmaß, drei Anstecknadeln, einem Rollmaßband, einer Einkaufstasche, sieben Etiketten, zwei Elementen zum Aufbügeln, zwei Notizbücher, einer Schere, einem Schlüsselanhänger, zehn Metallringen zur Wollführung, einem Stempel mit Stempelkissen, elf Stickern und einer Tasse, - in 24 nummerierten Pappschachtel verpackt und gemeinsam in einer großen bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Adventskalender) zusammengestellt, zusätzlich mit einer Banderole aus Pappe versehen, - Garne: -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl) und Wolle; die Antragsangaben von 67 GHT Polyacryl und 33 GHT Wolle können als zutreffend angesehen werden, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- im Knäuel (ohne Unterlage, u. a. deshalb kein Nähgarn), -- mit einem Gewicht von laut Antrag 40 g (Garn in Aufmachungen für den Einzelverkauf), -- mit einem Titer von unter 10.000 dtex, somit kein Bindfaden, - Rundstricknadel mit Nadeln aus unedlem Metall, die an den Enden mit einem aus Kunststoff ummanteltes Seil verbunden sind, - Strick-/Stricknadelmaß aus Holz, - Anstecknadeln (sog. Pins) aus unedlem Metall, in verschiedenen Größen und Designs, - Rollmaßband, - Einkaufstasche aus einem Gewebe aus laut Antrag 60 GHT Polyester und 40 GHT Baumwolle, - Etikette: -- zwei Etikette aus einem mit Zellkunststoff überzogenem Vliesstoff, -- ein Etikett aus laut Antrag Silikon, -- zwei Taschenetikette aus augenscheinlich unedlem Metall, - Sticker, in verschiedenen Größen und Designs, - Notizbücher aus Papier in der Größe A 6, - Elemente zum Aufbügeln: Stickereien als Motiv, jeweils mit einem Stickgrund aus Vliesstoff, mit Stickgarnen aus Spinnstoffen bestickt, auf der Rückseite mit Kleber, - einklappbare Schere aus unedlem Metall, mit einem Griffstück aus Kunststoff, - Schlüsselanhänger in Form eines Farbrads aus unedlem Metall, - Ringe zur Wollführung aus unedlem Metall, - Stempel und Stempelkissen mit einem Griff bzw. Grundplatte aus Holz, - eine Tasse aus Keramik, - die Garne bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Wert den Charakter der Waren- zusammenstellung. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, keine Nähgarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von weniger als 85 GHT"
- **FRBTIFR-BTI-2024-01257** (FR): Fil retors blanc et rouge constitué majoritairement de fibres synthétiques de polyester (59,8%), ainsi que de fibres artificielles de viscose (16,9%) et de fibres de coton (23,3%). Ce fil, destiné aux emballages cadeaux ou loisirs créatifs, est conditionné pour la vente au détail en bobine de 100 mètres environ.
- **DEBTI35103/19-12** (DE): Es handelt sich nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorgelegten Warenmuster bei der sog. "Bakers Twine (Garn) orange-weiß" um ein gefärbtes und gezwirntes (S-Drehung als letzte Drehung, somit kein Nähgarn) Garn aus Reißspinnstoff mit einem überwiegenden Anteil an synthetischen Spinnfasern, jedoch mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von weniger als 85 GHT und einer Beimischung von Baumwolle, künstlichen Spinnfasern und Leinen. Das Garn mit einer Feinheit von ca. 6850 dtex (somit kein Bindfaden) hat ein Gewicht (inkl. Hülse) von 80,4 g (damit in Aufmachung für den Einzelverkauf). Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Garne aus synthetischen Spinnfasern, andere als Nähgarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von weniger als 85 GHT". Die Ware ist Bestandteil eines in einem Karton verpackten Sets zur Ausgestaltung von Kindergeburtstagen. Diese dienen der Einladung von Geburtstagsgästen, dem Dekorieren für die Feier, dem Spielen, dem Essen & Trinken sowie der anschließenden Danksagung. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Die einzelnen Bestandteile sind daher getrennt einzureihen. Das Set beinhaltet insgesamt folgende Bestandteile (s. a. weitere Positionen der verbindlichen Zolltarifauskunft): - 8 Dinosaurier-Einladungskarten, inklusive passender Umschläge, - 1 grüner Fineliner, - 1 Luftballon-Set für eine Ballon-Girlande, bestehend aus 60 Luftballons aus Latex in verschiedenen Größen in den Farben orange, grün, petrol und blau inklusive Schnur und Ballonpumpe, - 1 riesiger T-Rex Folienluftballon (ca. 120 cm), - 2 blaue Wabenbälle in (20 und 30 cm), - 5 runde Lampions in verschiedenen Ausführungen in orange, grün und petrol (1x grün 20cm, 1x grün 36cm, 1x petrol 20cm, orange 30cm, orange 40cm), - 8 Pappteller in orange, - 8 Pappbecher in grün, - 25 Papierstrohhalme in orange gestreift, - 20 grüne Papierservietten in Blattform, - 8 Holzgabeln, 8 Holzlöffel, 8 Holzmesser, - 6 kleine Dinosaurier für das Spiel Dinos schlüpfen lassen, - 1 DIN A2 Poster "Füttere den T-Rex", - 1 Rolle Washi-Tape orange-gestreift, - 1 Rolle Bakers Twine (Garn) in orange-weiß, - 6 Gastgeschenktütchen, - 8 Süßigkeiten-Label Aufkleber "Dino-Eier" für die Gastgeschenke, - 10 Dino-Geschenkanhänger, - 1 Aufbau-Anleitung mit vielen Deko-Tipps, Rezepten, Spielideen und -anleitungen, - 24 Dino Tattoos.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5511

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (andere als Nähgarne) in Aufmachungen für den Einzelverkauf im Sinne der Bestimmungen des Teils I) B) 3) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI.

### Kapitel 55

1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5511.20.00.00.0 aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5511.20.00?

Die Zolltarifnummer 5511.20.00 umfasst Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5511.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 5511.20.00 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5511.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 551120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5511.20.00?

5511.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5511.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

5511.20.00 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5511 Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 551120 aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5511.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5511.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI47294/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5511.20.00?

KN-Code 5511.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/55112000 verlinken.
