# Zolltarifnummer 5513.41.00.00.0: Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, bedruckt, aus Polyester-Spinnfasern, in…

> Die Zolltarifnummer 5513.41.00.00.0 steht für Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, bedruckt, aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/55134100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5513.41.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
  - 5513 Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von 170 g oder weniger
    - 5513.41 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung
      - 5513.41.00.00.0 Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, bedruckt, aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI19049/23-1** (DE): Gewebe, sog. Tischläufer, Art. 705654, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in zwei verschiedenen Ausführungen: "Sterne gold" und "Sterne silber", die Ware wird durch ein Warenmuster der Ausführung "Sterne silber" veranschaulicht, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 28 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester) und Baumwolle; die Antragsangaben von 70 GHT Polyester und 30 GHT Baumwolle können als zutreffend angesehen werden, -- bedruckt, -- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 167 g. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 170 g, bedruckt, aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung"
- **DEBTI19920/22-1** (DE): Gewebe, sog. Geschenkband, Art. 746826, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in drei verschiedenen Ausführungen: "Für dich", "Mit Liebe gemacht" und "Alles Liebe", die Ware wird durch ein Warenmuster der Ausführung "Alles Liebe" veranschaulicht, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 2,5 cm, - aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester) und Baumwolle; die Antragsangaben von 50 GHT Polyester und 50 GHT Baumwolle können als zutreffend angesehen werden, - mit dem Spruch "Alles Liebe" bedruckt, - in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 150 g, - weder mit echten noch mit unechten Webkanten versehen, somit keine Ware der Position 5806. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 170 g, bedruckt, aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung"
- **DE23896/14-5** (DE): Näh-Utensilien im Glas, Artikel 12257, hier ein Stück Gewebe - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 56 x 23 cm - laut Antrag aus 80% Polyester-Spinnfasern (synthetische Chemiefasern) und 20 % Baumwolle - farbig bedruckt - in Leinwandbindung. Das Gewebe ist gemeinsam mit Knöpfen, drei Stecknadeln, einer Sticknadel, Füllwatte, Filzzuschnitten, Nähgarnen, Stickgarnen, Zickzackborte und Bändern (siehe Position 2 bis vier sowie 6 bis 11 zu dieser vZTA-Nr.) in einem Glas mit Schraubdeckel (Position 1) für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Nähutensilien weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt wurden. Die Bestandteile sind somit getrennt einzureihen. Das Gewebe ist als "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 170 g, bedruckt, aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung" einzureihen.
- **DEF/4134/07-1** (DE): Gewebe (lt. Antrag: "Artikel-Nr.: 820210") - als Meterware, - (lt. Antrag) mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus ca. 65 GHT synthetischen Spinnfasern (lt. Antrag: Polyester) und 35 GHT Baumwolle, - (lt. Antrag) mit einem Quadratmetergewicht: ca. 99 g, - mit weihnachtlichen Motiven bedruckt, - in Leinwandbindung, - (lt. Antrag) zur Herstellung von Vorhängen (damit kein Weihnachtsartikel der Pos. 9505)
- **DEF/328/06-1** (DE): Gewebe (lt. Antrag: "Artikel-Nr.: FB-018 CN") - als Meterware (Breite über 30 cm), - aus (lt. Antrag) 65 GHT synthetischen Spinnfasern (Polyester) und 35 GHT Baumwolle, - Quadratmetergewicht: ca. 99 g, - mit weihnachtlichen Motiven bedruckt, - in Leinwandbindung, - (lt. Antrag) zur Herstellung von Vorhängen (damit kein Weihnachtsartikel der Pos. 9505)
- **DEF/4267/05-1** (DE): Gewebe (lt. Antrag: "Stoff rot rosa gestreift") - als Meterware (Breite lt. Antrag: 160 cm), - aus gewichtsmäßig vorherrschend synthetischen Spinnfasern (Polyester- Spinnfasern) und Baumwolle; der Anteil an synthetischen Spinnfasern beträgt mehr als 50 GHT, jedoch weniger als 85 GHT, - Quadratmetergewicht: ca. 132 g, - bedruckt, - in Leinwandbindung, - einseitig, mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar mit klarsichtigem Kunststoff bestrichen
- **DEF/4268/05-1** (DE): Gewebe (lt. Antrag: "Stoff gelb orange gestreift") - als Meterware (Breite lt. Antrag: 160 cm), - aus gewichtsmäßig vorherrschend synthetischen Spinnfasern (Polyester- Spinnfasern) und Baumwolle; der Anteil an synthetischen Spinnfasern beträgt mehr als 50 GHT, jedoch weniger als 85 GHT, - Quadratmetergewicht: ca. 105 g, - bedruckt, - in Leinwandbindung
- **DEF/4269/05-1** (DE): Gewebe (lt. Antrag: "Stoff rot mit orange/gelben Kringeln") - als Meterware (Breite lt. Antrag: 160 cm), - aus gewichtsmäßig vorherrschend synthetischen Spinnfasern (Polyester- Spinnfasern) und Baumwolle; der Anteil an synthetischen Spinnfasern beträgt mehr als 50 GHT, jedoch weniger als 85 GHT, - Quadratmetergewicht: ca. 117 g, - bedruckt, - in Leinwandbindung

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5513

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe im Sinne der Begriffsbestimmung in Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI. Sie gehören zu dieser Position nur dann, wenn sie unter Anwendung der Anmerkung 2 zu Abschnitt XI als Gewebe aus synthetischen Spinnfasern einzureihen sind (s. auch Teil I) A) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI) und folgende Bedingungen erfüllen: a) einen Anteil an synthetischen Spinnfasern von weniger als 85 GHT haben; b) hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt sind; c) ein Quadratmetergewicht von 170 g oder weniger haben. Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf, gehört zu Pos. 3005.

### Kapitel 55

1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5513.41.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 5513.41.00.00.0 umfasst Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, bedruckt, aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5513.41.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5513.41.00.00.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5513.41.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 551341. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5513.41.00.00.0?

5513.41.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5513.41.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5513.41.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5513 Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von 170 g oder weniger > 551341 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5513.41.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5513.41.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI19049/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5513.41.00.00.0?

Warennummer 5513.41.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/55134100000 verlinken.
