# Zolltarifnummer 5516.23.10: Jacquard-Gewebe mit einer Breite von 140 cm oder mehr (Matratzendrelle)

> Die Zolltarifnummer 5516.23.10 steht für Jacquard-Gewebe mit einer Breite von 140 cm oder mehr (Matratzendrelle). Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/55162310
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5516.23.10
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
  - 5516 Gewebe aus künstlichen Spinnfasern
    - 5516.23 mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt, buntgewebt
      - 5516.23.10 Jacquard-Gewebe mit einer Breite von 140 cm oder mehr (Matratzendrelle)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-RTC-2017-005118** (FR): Tissu Jacquard d’une largeur supérieure à 140 cm, contenant 50 % en poids de fibres artificielles discontinues de viscoses, de 32 % de filaments artificiels de viscose et 18 % de filaments synthétiques de polyester.
- **DE13661/12-1** (DE): Jacquardgewebe (Matratzendrell), sog. Gewebe Name KOBE, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von ca. 153 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und aus Schussgarnen aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Viskose); mit einem Gesamtanteil an --- Polyester-Filamenten (synthetische Filamente) von 47,4 GHT, --- Viskose-Spinnfasern (künstliche Spinnfasern) von 52,6 GHT, -- buntgewebt. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt, Jacquard-Gewebe mit einer Breite von mehr als 140 cm (Matratzendrell)"
- **DEF/3306/08-1** (DE): Jacquardgewebe (lt. Antrag: "Möbelbezugsstoff Art. D 17030 B") - als Meterware (Breite lt. Antrag: 140 cm), - aus verschiedenen Garnen (Filamentgarne, Spinnfasergarne, Chenillegarne); die eingesetzten Chenillegarne erzeugen keine samtartige Oberfläche (daher kein Chenillegewebe der Pos. 5801), - mit einem Anteil an (lt. Untersuchung, mechanischer Trennung) künstlichen Spinnfasern (Viskose) von 40,8 GHT, an synthetischen Spinnfasern von 16,4 GHT (davon 15,4 GHT Polyacryl-Spinnfasern und 1 GHT Polyester-Spinnfasern), an Baumwolle von 13 GHT und an synthetischen Filamenten (Polyester) von 29,8 GHT, - buntgewebt
- **DEF/2938/08-1** (DE): Jacquardgewebe; lt. Antrag: Möbelbezugsstoff, Artikel: Mosaik 508121, - als Meterware, - mit einer Breite von 140 cm (lt. Antrag), - aus verschiedenen Garnen aus insgesamt (lt. Untersuchung): -- 83 GHT künstlichen Spinnfasern (lt. Antrag: Viskose) und 17 GHT synthetischen Filamenten (lt. Antrag: Polyester), - buntgewebt.
- **DEF/2639/08-1** (DE): Jacquardgewebe; lt. Antrag: Möbelbezugsstoff, Artikel: D 17134 B, - als Meterware, - mit einer Breite von 140 cm (lt. Antrag), - aus verschiedenen Garnen aus insgesamt (lt. Untersuchung): -- 79 GHT künstlichen Spinnfasern (lt. Antrag: Viskose) und 21 GHT synthetischen Filamenten (lt. Antrag: Polyester), - buntgewebt.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5516

Zu Unterposition 5516 2310: Die Erläuterungen zu Unterposition 5211 4910 gelten sinngemäß.

### Pos. 5516

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe der Art, die aus Garnen aus künstlichen Spinnfasern hergestellt sind (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Diese sehr unterschiedlichen Gewebe werden entsprechend ihrer Eigenart verwendet zum Herstellen von Bekleidung, Haushaltswäsche, Decken, Vorhängen oder anderen Gegenständen zur Innenausstattung usw. Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen in Aufmachungen für den Einzelverkauf, gehört zu Pos. 3005.

### Kapitel 55

1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5516.23.10.00.0 Jacquard-Gewebe mit einer Breite von 140 cm oder mehr (Matratzendrelle)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5516.23.10?

Die Zolltarifnummer 5516.23.10 umfasst Jacquard-Gewebe mit einer Breite von 140 cm oder mehr (Matratzendrelle). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5516.23.10?

Der Drittlandszollsatz für 5516.23.10 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5516.23.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 551623. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5516.23.10?

5516.23.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5516.23.10 im Zolltarif eingeordnet?

5516.23.10 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5516 Gewebe aus künstlichen Spinnfasern > 551623 mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt, buntgewebt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5516.23.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5516.23.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-RTC-2017-005118. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5516.23.10?

KN-Code 5516.23.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/55162310 verlinken.
