# Zolltarifnummer 5516.23.90: Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, andere

> Die Zolltarifnummer 5516.23.90 steht für Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/55162390
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5516.23.90
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
  - 5516 Gewebe aus künstlichen Spinnfasern
    - 5516.23 mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt, buntgewebt
      - 5516.23.90 Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2024-02991** (FR): Tissu à armure toile, confectionné en fils de diverses couleurs, autre qu’un tissu Jacquard, contenant moins de 85 % en poids de fibres artificielles discontinues. Ce tissu est composé : -d'un fil gris en fibres discontinues artificielles (68,1% viscose) et synthétiques (31,9% polyester) ; -et d'un fil blanc de filaments synthétiques (polyester) et d'un mono-filament (élasthanne). Poids total : 720g/m². Laize totale : 1540 mm.
- **DEBTI57607/18-1** (DE): Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 155 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebt, -- mit Kettgarnen aus synthetischen Monofilen (laut Antrag Polyamid), -- mit Schussgarnen aus künstlichen Spinnfasern (Viskose), -- die Antragsangaben von 83 GHT Viskose und 17 GHT Polyamid können als zutreffend angesehen werden, u. a. somit keine Ware der Unterposition 5516 13, -- in Köperbindung - kein Matratzendrell. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt, anderes als in der Unterposition 5516 2310 genannte"
- **DEBTI30054/18-1** (DE): Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem buntgewebten Jacquardgewebe aus nicht hochfesten Garnen, --- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- mit Schussgarnen aus künstlichen Spinnfasern (Viskose) mit synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und Elastan gemischt, -- die Antragsangaben von 74 GHT Viskose, 25 GHT Polyester und 1 GHT Elastan können als zutreffend angesehen werden, - kein Matratzendrell. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt, anderes als in der Unterposition 5516 2310 genannte"
- **DEBTI24617/17-1** (DE): Gewebe, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem buntgewebten Gewebe (somit keine Ware der Unterposition 5516 22) in Musterbindung aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen, --- mit Kettgarnen aus texturierten, synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- mit Schussgarnen aus texturierten, synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) mit Elastan gemischt und künstlichen Spinnfasern (Viskose), -- die Antragsangaben von 50 GHT Viskose, 47 GHT Polyester und 3 GHT Elastan können als zutreffend angesehen werden, - kein Matratzendrell. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt, anderes als in der Unterposition 5516 2310 genannte"
- **DEF/6267/09-1** (DE): Doppelgewebe (lt. Antrag: "Dekorationsstoff Art.: SOTAMI 9-7166") - als Meterware, - (lt. ergänzenden Angaben) mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus (lt. Untersuchung) ca. 70 GHT künstlichen Spinnfasern (Viskose), ca. 18 GHT synthetischen Filamenten (Polyester) und ca. 12 GHT synthetischen Spinnfasern (Polyester), - buntgewebt, - kein Matratzendrell

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5516

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe der Art, die aus Garnen aus künstlichen Spinnfasern hergestellt sind (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Diese sehr unterschiedlichen Gewebe werden entsprechend ihrer Eigenart verwendet zum Herstellen von Bekleidung, Haushaltswäsche, Decken, Vorhängen oder anderen Gegenständen zur Innenausstattung usw. Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen in Aufmachungen für den Einzelverkauf, gehört zu Pos. 3005.

### Kapitel 55

1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5516.23.90.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5516.23.90?

Die Zolltarifnummer 5516.23.90 umfasst Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5516.23.90?

Der Drittlandszollsatz für 5516.23.90 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5516.23.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 551623. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5516.23.90?

5516.23.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5516.23.90 im Zolltarif eingeordnet?

5516.23.90 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5516 Gewebe aus künstlichen Spinnfasern > 551623 mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt, buntgewebt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5516.23.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5516.23.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2024-02991. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5516.23.90?

KN-Code 5516.23.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/55162390 verlinken.
