# Zolltarifnummer 5601.30.00.90.0: Scherstaub, andere

> Die Zolltarifnummer 5601.30.00.90.0 steht für Scherstaub, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/56013000900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5601.30.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 3,2 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  - 5601 Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstofffasern mit einer Länge von 5 mm oder weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen
    - 5601.30 Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen
      - 5601.30.00 Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen
        - 5601.30.00.90 andere
          - 5601.30.00.90.0 Scherstaub, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE7393/13-1** (DE): Scherstaub, sog. Glasfaser Füllmaterial, - zu je einem Kilo in einem klarsichtigen Polybeutel verpackt, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- mit einer Faserlänge von unter 5 mm, -- mit einer Beimischung von ca. 15 GHT pulverförmigem Siliziumdioxid, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Scherstaub den Charakter der Mischung. "Spinnstofffasern mit einer Länge von weniger als 5 mm, Scherstaub, anderer als in den Unterpositionen 5601 3000 10 und 5601 3000 40 genannte"
- **DEF/2314/07-1** (DE): Scherstaub - in Form von geschnittenen Spinnstofffasern (lt. Antrag: Polyacryl) - (lt. Untersuchung) mit einer Faserlänge von ca. 1,5 bis 3 mm, - (lt. Untersuchung) mit einem Titer von 1,5 dtex.
- **DEF/98/05-1** (DE): Scherstaub - in Form von geschnittenen Spinnfasern (lt. Antrag: Polyester) mit einer Länge von weniger als 5 mm, - mit einem Titer (lt. Antrag) von 1,67 dtex), - zur Verwendung in der Papierproduktion.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5601

Zu Unterposition 5601 30 00: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Pos. 5601 des HS, Teil B) und C) genannten Waren.

### Pos. 5601

Zu Unterposition 5601 30: 1. Bruchstücke von Garnen aus Nylon, hergestellt von gezwirnten, schwarz gefärbten Garnen aus 100 % Nylon, die gezwirnten Garne bestehen aus zwei ungezwirnten Garnen, jedes der ungezwirnten Garne stellt ein Multifilament dar, die gezwirnten Garne haben einen Titer von 933 dtex (840/2 Denier) und sind gezielt auf eine Länge von ungefähr 2 bis 6 mm geschnitten zum Gebrauch als Verstärkungsmaterial in der Herstellung von Reifen für Lastkraftwagen.

### Pos. 5601

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 384/2013 DER KOMMISION vom 22. April 2013 (ABl. EU Nr. L 117/7) (RV L 384/13) Eine Ware in Form eines Zylinders mit einem Durchmesser von etwa 7 mm und einer Länge von etwa 130 mm, bestehend aus einer äußeren Lage aus Papier, die die folgenden Bestandteile umschließt: - drei Filter aus Celluloseacetatfasern mit Aktivkohle [C], - vier Filter aus Celluloseacetatfasern, die ebenfalls getränkte Fasern enthalten (getränkt mit einer Klebesubstanz, die nicht in die inneren Faserlagen eindringt) [I], - zwei Filter aus Celluloseacetatfasern [A], - vier Bestandteile geschmacksintensiver Orienttabak von der in Zigaretten verwendeten Art [T]. Die Celluloseacetatfasern in den verschiedenen Filtern [C, I, A] sind parallel zueinander ausgerichtet. …

### Pos. 5601

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil der 3. Senats des FG München vom 14. Oktober 1998 Az.: 3 K 3030/94 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin hat in der Zeit von ... 199.. bis ... 199.. über das Zollamt ... Sendungen mit u. a. Windeln, Windeleinlagen, Windelhosen, Überhosen für Windeln und Höschenwindeln für Kleinkinder und Erwachsene sowie Stilleinlagen, Pflegetücher und Windelsäcke aus ... eingeführt und zum freien Verkehr abfertigen lassen. In den Zollanmeldungen gab sie die Waren als "Baumwollwindeln" der Code-Nr. ... und als "Windeln aus 100 % Baumwolle, zum Teil mit Schutzvlies aus Chemiefasern" der Code-Nr. ... (F ...) an. ... Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung (EE) vom ... 199.. Klage, mit der sie im wesentlichen geltend macht, dass die von ihr angemeldete ZOLLTARIF- Position zutreffend gewesen sei. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5601.30.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 5601.30.00.90.0 umfasst Scherstaub, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5601.30.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 5601.30.00.90.0 beträgt 3,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5601.30.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5601.30.00.90.0?

5601.30.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5601.30.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

5601.30.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5601 Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstofffasern mit einer Länge von 5 mm oder weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen > 560130 Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen > 56013000 Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen > 5601300090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5601.30.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5601.30.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DE7393/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5601.30.00.90.0?

Warennummer 5601.30.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/56013000900 verlinken.
