# Zolltarifnummer 5602.10: Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse

> Die Zolltarifnummer 5602.10 steht für Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/560210
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5602.10
- Drittlandszollsatz: 6,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  - 5602 Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
    - 5602.10 Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **GBBTI504348565** (GB): A NEEDLOOM FELT. A NON-WOVEN TEXTILE OF PINEAPPLE LEAF FIBRES (80%) AND POLYLACTIC ACID FIBRES (20%) WHICH ARE EXTRUDED FROM SUGAR PELLETS. THE PRODUCT IS MADE BY THE THOROUGH BLENDING OF FIBRES. THE PRODUCT IS THEN NEEDLE PUNCHED TO ENTANGLE THE FIBRES SO THEY FORM A WEB. THE POLYACTIC FIBRES HELP TO BIND TOGETHER HOLDING THE WEB INTO A FELT. THE FABRIC IS NOT COATED. WEIGHT 270G/M SQUARED. USED IN THE MANUFACTURE OF BAGS, SHOES, CLOTHES ETC.
- **GBBTI504348369** (GB): A NEEDLOOM FELT (FELT IS MADE BY NEEDLE PUNCHING). .A NON-WOVEN TEXTILE OF PINEAPPLE LEAF FIBRES (72%) AND POLYLACTIC ACID FIBRES (18%) WHICH ARE EXTRUDED FROM SUGAR PELLETS, WITH A POLYMER COATING (10%).. THE FELT IS IMPREGNATED WITH AN ACRYLIC RESIN IN WHICH A SYNTHETIC PIGMENT IS DISPERSED. THIS IS THEN COATED WITH A POLYURETHANE RESIN. THE FINISHED PRODUCT SPECIFICATIONS: WIDTH 1.55M, WEIGHT 400G/M SQUARED. THICKNESS 1.5-2.0MM
- **DEF/4159/07-1** (DE): Nadelfilz (lt. Antrag: "Entkopplungsbahn") - (lt. Antrag) als Meterware, - mit einer Gesamtdicke: von ca. 1,1 mm, - aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- 1. Außenlage: aus einem schwarzen Nadelfilz aus synthetischen Spinnfasern (lt. Antrag: Polyester), -- Zwischenlage: aus einer Kunststofffolie (lt. Antrag: Polyethylen), -- 2. Außenlage: aus einem weißen, punktuell thermisch verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Filamenten (lt. Antrag: Polypropylen), - stellt sich insbesondere nach dem Umfang (Dicke und Gewicht) und dem äußeren Erscheinungsbild als Nadelfilz (mit Lagen versehen) dar
- **DEF/899/07-1** (DE): Nadelfilz (lt. Antrag: "Vliesstoff aus 100 % Polyesterfasern") - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus (lt. Antrag) Polyester, - einseitig kalandert, - weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen.
- **DEF/900/07-1** (DE): Nadelfilz (lt. Antrag: "Vliesstoff aus 100 % Polyesterfasern") - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus (lt. Antrag) Polyester, - weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen.
- **DEF/622/07-1** (DE): Nadelfilz (lt. Antrag: "Vliesstoff aus 100 % Polyesterfasern") - als Meterware, - mit einer Breite (lt. Antrag) von mehr als 30 cm, - aus (lt. Antrag) Polyester, - weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5602

Zu Unterpositionen 5602 10 11 und 5602 10 19: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5602 des HS, vierter Absatz. Zu Unterpositionen 5602 10 31 und 5602 10 38: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5602 des HS, siebter Absatz.

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5602.10.11 aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
- 5602.10.19 aus anderen Spinnstoffen
- 5602.10.31 aus Wolle oder feinen Tierhaaren
- 5602.10.38 weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen, nähgewirkte Flächenerzeugnisse, aus anderen Spinnstoffen
- 5602.10.90 getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5602.10?

Die Zolltarifnummer 5602.10 umfasst Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5602.10?

Der Drittlandszollsatz für 5602.10 beträgt 6,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5602.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5602.10?

5602.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5602.10 im Zolltarif eingeordnet?

5602.10 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5602 Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5602.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5602.10 erfasst, zum Beispiel GBBTI504348565. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5602.10?

HS-Unterposition 5602.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/560210 verlinken.
