# Zolltarifnummer 5603.13.90.60: Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen…

> Die Zolltarifnummer 5603.13.90.60 steht für Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht mehr als 80g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8s oder mehr, jedoch nicht mehr als 36s (nach ISO5636/5). Der Drittlandszollsatz beträgt 4,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5603139060
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5603.13.90.60
- Drittlandszollsatz: 4,3 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  - 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
    - 5603.13 aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g
      - 5603.13.90 andere
        - 5603.13.90.60 Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht mehr als 80g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8s oder mehr, jedoch nicht mehr als 36s (nach ISO5636/5)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI6253/21-1** (DE): Vliesstoff, sog. Stericlin Seal Test Tyvek, Art. 3FSZB830108, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig zugeschnitten (somit nicht konfektioniert), in den Abmessungen (L x B): 173 mm x 75 mm, -- aus synthetischen Filamenten (Tyvek = Polyethylenfilamente), -- einlagig, -- mit Bindemittel verfestigt, -- kein melt blown, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 75 g, -- weder bestrichen noch überzogen, -- nach dem Spinnvliesverfahren (spunbonded) hergestellt, -- mit einem Luftwiderstand (Gurley) von ca. 22s, -- dient zur Überprüfung von Siegelgeräten und zeigt Unregelmäßigkeiten und Beschädigungen in der Siegelnaht an. "Vliesstoff, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g, nicht bestrichen oder überzogen, aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht mehr als 80g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von mehr als 8s, jedoch nicht mehr als 36s (nach ISO5636/5)"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5603

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören Erzeugnisse, bei denen ein loses Vlies (aus Spinnstofffasern) mittels eines Spunlace-/ Wasserstrahl-Verfestigungsverfahrens mit Zellulosefasern verbunden wird (siehe auch die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 5603, Abschnitt II ‚Verfestigung‘ und Abschnitt III ‚Ausrüstung‘). Auf der einen Seite bleibt das Vlies vorherrschend/sichtbar, auf der anderen Seite die Zellulosefasern. In Anbetracht des Herstellungsverfahrens und der Eigenschaften, die das Erzeugnis durch die Spinnstofffasern erhält (Stärke, Reißfestigkeit, Langlebigkeit, Weichheit auf der Haut, flüssigkeitsabweisende Eigenschaften) ändert das Vorhandensein der Zellulosefasern nicht den Charakter des Erzeugnisses. …

### Pos. 5603

Zu Unterpositionen 5603 12 oder 5603 13: 1. Vliesstoff, durch Verfestigung im Wasserstrahlverfahren hergestellt, aus einer Mischung aus Spinnstofffilamenten unterschiedlicher Stärke und aus Zellulosefasern (10 bis 35 %) bestehend, mit einem Acrylatbindemittel imprägniert, mit einem Gewicht zwischen 60 und 80 g/m2, auf Rollen mit einer Breite zwischen 100 und 1500 mm. Diese Ware kann für verschiedenartigste Zwecke verwendet werden, einschließlich der Fertigung von Einwegmilchfiltern, Taillenbändern für Kleidung, Grundmaterial für Stickereien und als Material für Sohlen in der Schuhproduktion. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 5603

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 510/96 der Kommission vom 22. März 1996 1) (RV 510/96): Acrylfaserstränge (Stäbe) mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g und einer Länge von 50 cm oder weniger. Die sehr dünnen Fasern sind parallelisiert, mit Klebstoff agglomeriert und durch einen Ofen geführt, in dem sie zu Rundstäben versteift werden. Diese Stäbe sollen Maß zugeschnitten und maschinell bearbeitet werden, um eine Schreibfederspitze zu bilden. Unterposition 5603 94 90 3) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5603, 5603 94 und 5603 94 90 3). Verordnung (EG) Nr. 1458/97 der Kommission vom 25. Juli 1997 2) (RV L 1458/97): 1. Vliesstoffe (Abmessungen 180 bis 220 cm lang, 70 bis 160 cm breit, ca. …

### Kapitel 56

Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten (RV E5603200). Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40) (RV E56033A0); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40) (RV E56033B0); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei de …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5603.13.90.60.0 Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von 60 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 s (nach ISO 5636/5)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5603.13.90.60?

Die Zolltarifnummer 5603.13.90.60 umfasst Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht mehr als 80g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8s oder mehr, jedoch nicht mehr als 36s (nach ISO5636/5). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5603.13.90.60?

Der Drittlandszollsatz für 5603.13.90.60 beträgt 4,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5603.13.90.60?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560313. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5603.13.90.60?

5603.13.90.60 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5603.13.90.60 im Zolltarif eingeordnet?

5603.13.90.60 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen > 560313 aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g > 56031390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5603.13.90.60?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5603.13.90.60 erfasst, zum Beispiel DEBTI6253/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5603.13.90.60?

TARIC-Code 5603.13.90.60 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5603139060 verlinken.
