# Zolltarifnummer 5605.00.00: Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und…

> Die Zolltarifnummer 5605.00.00 steht für Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/56050000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5605.00.00
- Drittlandszollsatz: 4 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  - 5605 Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen
    - 5605.00.00 Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI22118/26-1** (DE): Metallisiertes Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Lauflänge von 200 m und einem Gewicht von 200 g, - gezwirnt in S-Drehung als letzte Drehung (damit kein Nähgarn), - bestehend aus einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Lurex; mit einer Breite von weniger als 5 mm), der mit einem Spinnstoffgarn (laut Antrag Acryl) verzwirnt ist, dieser ist mit drei weiteren Spinnstoffgarnen (laut Antrag Acryl) verzwirnt. "Metallisiertes Garn, bestehend aus Streifen der Position 5404 mit Metall überzogen"
- **DEBTI17630/26-1** (DE): Metallisiertes Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, mit einer Länge von laut Antrag 500 m und einem Gewicht von 200 g, - bestehend aus einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer Breite von weniger als 5 mm), der mit drei Spinnstoffgarnen und einem Chenillegarn verzwirnt ist, - stellt sich als metallisiertes Garn dar, somit keine Ware der Position 5511. "Metallisiertes Garn, bestehend aus Streifen der Position 5404 mit Metall überzogen"
- **DEBTI48906/25-1** (DE): Metallisiertes Garn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem bedruckten Pappaufhänger angebracht, -- als Meterware auf einer Spule aus Kunststoff, -- bestehend aus einem Garn aus synthetischen Filamenten, welches mit einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer Breite von weniger als 5 mm), umwickelt ist. "Metallisiertes Garn, umsponnen, bestehend aus Streifen der Position 5404, mit Metall überzogen"
- **DEBTI41341/25-1** (DE): Metallisiertes Garn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem bedruckten Pappaufhänger angebracht und mit einer Folie aus Kunststoff verpackt, -- als Meterware auf einer Spule aus Pappe, -- bestehend aus einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer Breite von weniger als 5 mm), der mit sieben Spinnstoffgarnen verzwirnt ist. "Metallisiertes Garn, bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen und mit Metall überzogenen Streifen der Position 5404"
- **FRBTIFR-BTI-2024-01249** (FR): Fil blanc guipé par un fil métallisé, constitué majoritairement de filaments synthétiques de polyester (79 %) et de filaments artificiels de viscose (8,2 %), et comprenant des fibres naturelles de coton (12,8 %). Le fil métallisé est un fil de polyester recouvert d'aluminium. L’article est conditionné pour la vente au détail en bobine de 100 mètres environ.
- **DEBTI54444/23-1** (DE): Metallisiertes Garn, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger angebracht, - als Meterware auf einer Spule aus Kunststoff, - bestehend aus einem Garn aus synthetischen Filamenten, welches mit einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer Breite von weniger als 5 mm), umwickelt ist, - stellt sich als metallisiertes Garn dar, somit keine Ware der Position 5404. "Metallisiertes Garn, umsponnen, bestehend aus Streifen der Position 5404 mit Metall überzogen"
- **DEBTI54427/23-1** (DE): Metallisiertes Garn, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger angebracht und mit einer Folie aus Kunststoff verpackt, - als Meterware auf einer Spule aus Pappe, - bestehend aus einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer Breite von weniger als 5 mm), der mit 7 Spinnstoffgarnen verzwirnt ist, - stellt sich als metallisiertes Garn dar, somit keine Ware der Position 5207. "Metallisiertes Garn, bestehend aus Streifen der Position 5404 mit Metall überzogen"
- **FRBTIFR-BTI-2021-09352** (FR): Matière textile, de type fil spécial, se présentant sous la forme d’un fil à broder à la main, guipé et métallisé. Celui-ci est constitué d’un fil retors à trois bouts de coton, guipé d'une lame de métal en alliage de cuivre. L’article est conditionné en bobine.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5605

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Garne aus Spinnstoffen aller Art (einschließlich Monofile, Streifen und dergleichen sowie Papiergarne), die mit Metallfäden (Draht, Lahn und anderen Metallfäden) gezwirnt oder umsponnen sind, ohne Rücksicht auf das Mengenverhältnis von Spinnstoffen und Metall. Mit Metallfäden umsponnene Garne aus Spinnstoffen werden in der Weise hergestellt, dass ein Garn, das die Seele bildet und an der Drehung nicht teilnimmt, mit einem oder mehreren Metallfäden (häufig aus Edelmetall oder vergoldetem oder versilbertem unedlem Metall) umwickelt wird. 2) Metallisierte Garne, d. h. Garne aus Spinnstoffen aller Art (einschließlich Monofile, Streifen und dergleichen sowie Papiergarne), die auf andere Weise mit Metall überzogen sind. Hierzu gehören z. B. …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5605.00.00.00.0 Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5605.00.00?

Die Zolltarifnummer 5605.00.00 umfasst Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5605.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5605.00.00 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5605.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560500. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5605.00.00?

5605.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5605.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5605.00.00 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5605 Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5605.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5605.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI22118/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5605.00.00?

KN-Code 5605.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/56050000 verlinken.
