# Zolltarifnummer 5606.00.91.00.0: Gimpen, andere, Gimpen

> Die Zolltarifnummer 5606.00.91.00.0 steht für Gimpen, andere, Gimpen. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/56060091000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5606.00.91.00.0
- Drittlandszollsatz: 5,3 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  - 5606 Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne"
    - 5606.00 Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne"
      - 5606.00.91 Gimpen
        - 5606.00.91.00.0 Gimpen, andere, Gimpen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5,3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI10653/22-1** (DE): Gimpe, sog. Reflexmaterial, Foto siehe Anlage, - mit einer Breite von laut Antrag 0,5 mm, - mit einer Seele aus einem mit metallisierten Glaskugeln überzogenen Streifen aus synthetischer Spinnmasse (Streifen der Position 5404), - kreuzweise mit zwei Garnen aus synthetischen Chemiefasern umwickelt. "Gimpe"
- **DEBTI26070/20-1** (DE): Gimpe, sog. Strickgarn (Paula), Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag im Knäuel, - mit einer Seele aus einem Garn aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyacryl), - in weiten Windungen mit einem dünnen Garn aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyacryl), umwickelt. "Gimpe"
- **DE19390/13-1** (DE): Gimpe, sog. Strickfaden, Art. Nr. 16610-99051-00, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf einer Spule, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Seele aus einem Elastomergarn (laut Antrag aus Invista), -- kreuzweise mit zwei Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester) umwickelt, - stellt sich als Gimpe der Position 5606 dar, somit keine Ware der Position 5402. "Gimpe"
- **DE19392/13-1** (DE): Gimpe, sog. Maschengarne, Art. Nr. 16610-99053-00, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf einer Spule, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Seele aus einem Elastomergarn (laut Antrag aus Lycra), -- kreuzweise mit zwei Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester) umwickelt, -- nicht durch Wirken hergestellt, u. a. somit kein Maschengarn der Unterposition 5606 0010. "Gimpe"
- **DE19393/13-1** (DE): Gimpe, sog. Maschengarne, Art. Nr. 16610-99054-00, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf einer Spule, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Seele aus einem Elastomergarn (laut Antrag aus Lycra), -- kreuzweise mit zwei Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester) umwickelt, -- nicht durch Wirken hergestellt, u. a. somit kein Maschengarn der Unterposition 5606 0010. "Gimpe"
- **DE19388/13-1** (DE): Gimpe, sog. Strickfaden, Art. Nr. 16610-99049-00, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf einer Spule, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Seele aus einem Elastomergarn (laut Antrag aus Spandex), -- kreuzweise mit zwei Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester) umwickelt, - stellt sich als Gimpe der Position 5606 dar, somit keine Ware der Position 5402. "Gimpe"
- **DE19389/13-1** (DE): Gimpe, sog. Strickfaden Nylon, Art. Nr. 16610-99050-00, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf einer Spule, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Seele aus einem Elastomergarn (laut Antrag aus Spandex), -- kreuzweise mit zwei Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester) umwickelt, - stellt sich als Gimpe der Position 5606 dar, somit keine Ware der Position 5402. "Gimpe"
- **DE14452/11-1** (DE): Gimpe, sog. Elastic Kräuselfaden, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf einer Kunststoffspule und zusätzlich in einer Verpackung aus klarsichtigem Kunststoff und einer Karte aus Pappe mit aufgedruckter Produktbeschreibung aufgemacht, - mit einer Seele aus laut Antrag Spandex (Elastomergarn), - kreuzweise mit Garnen aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern) umwickelt. "Gimpe"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5606

Zu Unterposition 5606 0091: Die Seele einer Gimpe kann auch aus einem Elastomergarn (siehe Anmerkung 13 zu diesem Abschnitt) bestehen.

### Pos. 5606

Zu Position 5606: 1. Garn, mit dem Aussehen eines abstehenden Faserflors über die gesamte Länge, un­mittelbar durch mittiges Aufschneiden eines Gewirkes in Längsrichtung hergestellt, das aus zwei Reihen von „Maschenstäbchen“ besteht, die zwei Schlingenketten bilden, die horizontal durch ein anderes Garn verbunden sind, wobei letzteres nach dem Auf­schneiden den Flor bildet. Diese Garne werden als Knäuel zu 50 g für den Einzelverkauf angeboten und sind für Handarbeiten, wie z.B. Stricken, bestimmt. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1. 2. Garn, mit dem Aussehen eines abstehenden Faserflors über die gesamte Länge, bestehend aus einem Drehergewebe in Kettrichtung, mit zusätzlichen Kettfäden, die nach der Herstellung aufgeschnitten werden, um Faserbüschel zu bilden. Diese Garne werden als Knäuel zu 50 g für den Einzelverkauf angeboten und sind für Handarbeiten, wie z.B. …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5606.00.91.00.0?

Die Zolltarifnummer 5606.00.91.00.0 umfasst Gimpen, andere, Gimpen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5606.00.91.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5606.00.91.00.0 beträgt 5,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5606.00.91.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5606.00.91.00.0?

5606.00.91.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5606.00.91.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5606.00.91.00.0 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5606 Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne" > 560600 Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne" > 56060091 Gimpen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5606.00.91.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5606.00.91.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI10653/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5606.00.91.00.0?

Warennummer 5606.00.91.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/56060091000 verlinken.
