# Zolltarifnummer 5607.49: Bindfäden, aus Polyethylen oder Polypropylen, andere

> Die Zolltarifnummer 5607.49 steht für Bindfäden, aus Polyethylen oder Polypropylen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/560749
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5607.49
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  - 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
    - 5607.49 Bindfäden, aus Polyethylen oder Polypropylen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE9341/17-1** (DE): Bindfaden, sog. geflochtene Schnur zum Angeln, Art.Nr. 12750-120, Foto siehe Anlage, - aufgemacht auf einer Rolle, in einem Karton verpackt, - als Meterware; laut Antrag mit einer Länge von 300 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- Rundgeflecht (somit kein Bindegarn oder Pressengarn) mit enger Flechtweise und festem Gefüge (damit kein Geflecht der Position 5808), -- aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyethylen, synthetische Spinnstoffe) mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm (damit keine Ware des Kapitels 39), -- mit einem Titer von 436 dtex. "Bindfaden, geflochten, aus Polyethylen, anderer als in der Unterposition 5607 41 genannte"
- **DE5257/10-1** (DE): Bindfaden, geflochten, siehe Foto, - als Meterware, laut Antrag auf einer Rolle für den Einzelverkauf aufgemacht; mit einer Länge von 50 m und einem Durchmesser von 1,7 mm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Rundgeflecht mit festem Gefüge und enger Flechtweise, daher keine Ware der Position 5808, -- aus Polypropylenfilamenten; Titer: 9790 dtex, -- kein Binde- oder Pressengarn, da die Ware geflochten ist, - kann laut ergänzenden Antragsangaben universell z. B. als Spannschnur oder zum Basteln verwendet werden. "Bindfaden, geflochten, aus Polypropylen, kein Binde- oder Pressengarn"
- **DE5259/10-1** (DE): Bindfaden, geflochten, siehe Foto, - als Meterware, laut Antrag auf einer Rolle für den Einzelverkauf aufgemacht; mit einer Länge von 20 m und einem Durchmesser von 2 mm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Rundgeflecht mit festem Gefüge und enger Flechtweise, daher keine Ware der Position 5808, -- aus Polypropylenfilamenten; Titer: 17310 dtex, -- kein Binde- oder Pressengarn, da die Ware geflochten ist, - soll laut Antrag als Maurerschnur verwendet werden. "Bindfaden, geflochten, aus Polypropylen, kein Binde- oder Pressengarn"
- **FR-PRO-2008-001855** (FR): FICELLE DE NOEL CONSTITUEE DE LAMES DE POLYPROPYLENE PLIEES SUR ELLES-MEME, BICOLORE, PESANT MOINS DE 5 GRAMMES PAR METRE. CETTE FICELLE EST PRESENTEE EN BOBINE.
- **DEF/1834/07-1** (DE): Seil (lt. Antrag: "Weide- / Elektrozaunlitze") - zur Herstellung von Weidezäunen, - als Meterware auf Rollen (nicht konfektioniert), - (lt. Antrag) mit einer Länge von 500 m, - mit einem Titer von mehr als 50.000 dtex, - hergestellt durch Zwirnen von drei Einfachgarnen bestehend aus (lt. Antrag) Polyethylenmonofilen (Durchmesser: 0,38 mm) und sechs dünnen, verzinnten Kupfer- drähten (Durchmesser: 0,25 mm), - insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild, dem Umfang und nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Einzäunung) ist der Spinnstoff charakterbestimmend; die eingearbeiteten Metalldrähte, die aufgrund ihrer Leitfähigkeit im Hinblick auf die Verwendung auch eine nicht unbedeutende Rolle spielen, nehmen der Gesamtware nicht den Charakter einer Spinnstoffware, - kein Bindegarn oder Pressengarn, da gezwirnt, - kein Erzeugnis und keine Ware des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anm. 7 zu Kap. 59
- **DEF/1835/07-1** (DE): Seil (lt. Antrag: "Weide-/Elektrozaunlitze") - zur Herstellung von Weidezäunen, - als Meterware auf Rollen (nicht konfektioniert), - (lt. Antrag) mit einer Länge von 200 m, - mit einem Titer von mehr als 50.000 dtex, - hergestellt durch Zwirnen von drei Einfachgarnen bestehend aus (lt. Antrag) Polyethylenmonofilen (Durchmesser: 0,40 mm) und neun dünnen Stahldrähten (Durchmesser: 0,20 mm), - insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild, dem Umfang und nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Einzäunung) ist der Spinnstoff charakterbestimmend; die eingearbeiteten Metalldrähte, die aufgrund ihrer Leitfähigkeit im Hinblick auf die Verwendung auch eine nicht unbedeutende Rolle spielen, nehmen der Gesamtware nicht den Charakter einer Spinnstoffware, - kein Bindegarn oder Pressengarn, da gezwirnt, - kein Erzeugnis und keine Ware des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anm. 7 zu Kap. 59

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5607

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) röhrenförmige Litzen (tubular braids), die den Charakter von Bindfäden, Seilen oder Tauen haben. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren, entsprechend der jeweiligen stofflichen Beschaffenheit in die Unterpositionen 5607 49 bzw. 5607 50 einzureihen sind (vgl. Ziffer 2 der HS-Erläuterungen zu Pos. 5607 (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5607.49.11 geflochten
- 5607.49.19 andere
- 5607.49.90 mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5607.49?

Die Zolltarifnummer 5607.49 umfasst Bindfäden, aus Polyethylen oder Polypropylen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5607.49?

Der Drittlandszollsatz für 5607.49 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5607.49?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560749. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5607.49?

5607.49 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5607.49 im Zolltarif eingeordnet?

5607.49 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5607.49?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5607.49 erfasst, zum Beispiel DE9341/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5607.49?

HS-Unterposition 5607.49 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/560749 verlinken.
