# Zolltarifnummer 5607.49.11.00.0: Bindfäden, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m), geflochten

> Die Zolltarifnummer 5607.49.11.00.0 steht für Bindfäden, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m), geflochten. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/56074911000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5607.49.11.00.0
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  - 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
    - 5607.49 aus Polyethylen oder Polypropylen, andere
      - 5607.49.11 geflochten
        - 5607.49.11.00.0 Bindfäden, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m), geflochten

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI25546/20-1** (DE): Seil, sog. PA-Seil, Art. 8018659,8016614, Foto siehe Anlage, - auf einer Kunststoffkarte aufgebracht, - laut Antrag mit einem Durchmesser von 6 mm und Länge von 20 m, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge (somit kein Binde- oder Pressengarn) aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), somit keine Ware der Unterposition 5607 50, - mit einem Titer von mehr als 50.000 dtex, - an beiden Enden heiß geschnitten (lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichtert, somit nicht konfektioniert). "Seil, geflochten, aus Polypropylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)"
- **DEBTI24582/20-1** (DE): Seil, sog. PP Wäscheleine, Art. 8018659, 8408616 - als Meterware, laut Antrag mit einem Durchmesser von 5 mm und einer Länge von 50 m, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, u. a. somit keine Ware der Position 5604, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), - mit einer Seele aus Spinnstoffen, u. a. somit kein Binde- oder Pressengarn, - mit einem Titer von ca. 104.850 dtex, - an beiden Enden heiß geschnitten (lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit nicht konfektioniert). "Seil, geflochten, aus Polypropylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)"
- **DEBTI10916/20-1** (DE): Seil, sog. PP-Seil, Art: NAN 8407618_8018659, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einem Durchmesser von 5,0 mm und einer Länge von 10 m, - aus einem Rundgeflecht (somit keine Ware der Unterposition 5607 4919) mit enger Flechtweise und festem Gefüge, - aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - mit einer Seele aus Spinnstoffen, u. a. somit kein Binde- oder Pressengarn, - mit einem Titer von ca. 105.467 dtex, - an beiden Enden heiß geschnitten (lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit nicht konfektioniert). "Seil, geflochten, aus Polypropylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)"
- **DEBTI16437/20-1** (DE): Seil, sog. geflochtene Schnur, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag auf einer Spule mit einer Länge von ca. 200 m, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), - mit einem Durchmesser von ca. 5 mm und einem Titer von ca. 76552 dtex. "Seil, geflochten, aus Polypropylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)"
- **DEBTI9093/19-1** (DE): Zwei Seilabschnitte mit einer Länge von ca. 1 m als Bestandteil eines sog. "Knoten Sets, 15551" - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge (somit kein Binde- oder Pressengarn) - aus synthetischen Chemiefasern, lt. zusätzlicher Antragsangaben aus Polypropylen - mit einer Seele aus Spinnstoffen - an den Enden heiß geschnitten, somit lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert und nicht konfektioniert - mit einem Titer von ca. 110.000 dtex - gemeinsam mit einer gedruckten Anleitung sowie einem Karabinerhaken in einem Pappschuber gemeinsam aufgemacht. Es liegt keine Warenzusammenstellung vor, da kein gemeinsamer Bedarf für alle Gegenstände besteht und sie auch nicht für einen bestimmten Zweck zusammengestellt wurden. Somit sind alle Bestandteile getrennt einzureihen, vgl. vZTAen zu DEBTI-9093/19 Position 2 und 3. Die beiden Seile sind als "Seil, geflochten, aus Polypropylen, keine Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)" einzureihen.
- **DEBTI12940/19-1** (DE): Seil, sog. Multiseil, DNP 211 WGR 245, Foto siehe Anlage, - auf einer Kunststoffkarte aufgebracht und mit einer bedruckten Pappbanderole versehen, - laut Antrag mit einem Durchmesser von 4,8 mm und Länge von 30 m, - laut Untersuchungsergebnis: - - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge (somit kein Binde- oder Pressengarn) aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - - mit einer Seele aus Vliesstoff, - mit einem Titer von ca. 76.608 dtex, - an beiden Enden heiß geschnitten (lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichtert, somit nicht konfektioniert und damit keine Ware der Position 5609). "Seil, geflochten, aus Polypropylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)"
- **DE18547/16-1** (DE): Seile, sog. Starkseile, braungelb - drei Stück als Meterware, mit einem Durchmesser von ca. 5,5 mm und verschiedenen Längen (laut Antrag 2 x 2 m und 1 x 8 m) - laut Untersuchungsergebnis: -- jeweils bestehend aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge (somit kein Binde- oder Pressengarn) aus Polypropylen-Filamenten (synthetische Chemiefasern); mit einer Seele aus Garnen aus Spinnstoffen -- mit einem Titer von ca. 108.000 dtex - an beiden Enden heiß geschnitten (lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit nicht konfektioniert. Die Seile sind mit einem elastischem Seil, einem Aufbewahrungsbeutel, drei Karabinerhaken, zwei Seilrollen aus unedlem Metall sowie einer gedruckten Anleitung in einem Klarsichtkarton mit Pappeinlage für den Einzelverkauf aufgemacht. Es handelt sich weder um ein Lernspielzeug noch Spielzeug zum Nachspielen der Rolle eines Abenteurers. Auch liegt keine Warenzusammenstellung vor, da kein gemeinsamer Bedarf für alle Gegenstände besteht und sie auch nicht für einen bestimmten Zweck zusammengestellt wurden. Somit sind alle Bestandteile getrennt einzureihen (vgl. die vZTAen DE 18547/2016, Position 2 bis 6). Die Ware ist als "Seil, geflochten, aus Polypropylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5607

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) röhrenförmige Litzen (tubular braids), die den Charakter von Bindfäden, Seilen oder Tauen haben. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren, entsprechend der jeweiligen stofflichen Beschaffenheit in die Unterpositionen 5607 49 bzw. 5607 50 einzureihen sind (vgl. Ziffer 2 der HS-Erläuterungen zu Pos. 5607 (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5607.49.11.00.0?

Die Zolltarifnummer 5607.49.11.00.0 umfasst Bindfäden, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m), geflochten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5607.49.11.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5607.49.11.00.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5607.49.11.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560749. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5607.49.11.00.0?

5607.49.11.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5607.49.11.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5607.49.11.00.0 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt > 560749 aus Polyethylen oder Polypropylen, andere > 56074911 geflochten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5607.49.11.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5607.49.11.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI25546/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5607.49.11.00.0?

Warennummer 5607.49.11.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/56074911000 verlinken.
