# Zolltarifnummer 5607.90.20.20.0: Bindfäden, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303

> Die Zolltarifnummer 5607.90.20.20.0 steht für Bindfäden, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/56079020200
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5607.90.20.20.0
- Drittlandszollsatz: 6 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  - 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
    - 5607.90 andere
      - 5607.90.20 aus Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee) oder aus anderen harten Blattfasern; aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
        - 5607.90.20.20 aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
          - 5607.90.20.20.0 Bindfäden, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI48332/25-1** (DE): Seil, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer bedruckten Papierbanderole umwickelt und zusätzlich mit zwei Garnen verschnürt, -- als Meterware, -- gezwirntes Garn aus Jute, -- mit einem Titer von mehr als 20.000 dtex, -- zum Dekorieren. "Seil, aus Jute"
- **DEBTI26193/25-1** (DE): Seil, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer bedruckten Papierbanderole umwickelt und zusätzlich mit zwei Garnen verschnürt, -- als Meterware, mit einer Länge von 200 cm, -- gezwirntes Garn aus Jute, -- mit einem Titer von mehr als 20.000 dtex. "Seil, aus Jute"
- **DEBTI13102/25-1** (DE): Seil, Foto siehe Anlage, - als Meterware, auf einer bedruckten Papierkarte aufgewickelt, - laut Antrag in unterschiedlichen Farben, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einem Kern aus acht gezwirnten, mit einem Metalldraht verstärkten Garnen aus laut Antrag Jute, der mit Fasern aus Wolle umsponnen ist, -- mit einem Gesamtanteil an: --- Jute von ca. 60 GHT, --- Wolle von ca. 30 GHT, --- Metall von ca. 10 GHT, - soll laut Antrag zum Basteln oder Dekorieren verwendet werden. "Seil, aus Jute"
- **DEBTI51264/24-1** (DE): Seil, sog. Jutekordel, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umwickelt und zusätzlich mit zwei Garnen verschnürt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 200 cm, - gezwirntes Garn aus laut Antrag Jute, - mit einem Titer von mehr als 20.000 dtex. "Seil, aus Jute"
- **DEBTI11970/24-1** (DE): Bindfaden, sog. Jutekordel, Art.Nr. 12732, Foto siehe Anlage, - auf einer bedruckten Pappkarte aufgemacht, - als Meterware, laut Antrag mit einer Länge von 20 m und einer Breite von 2 mm, - gezwirnt, - aus laut Antrag Jute, - mit einem Titer von mehr als 20.000 dtex, - stell sich als Bindfaden der Position 5607 dar, somit keine Ware der Position 5307. "Bindfaden, aus Jute"
- **DEBTI45935/23-1** (DE): Seil, sog. Jutekordel, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umwickelt und zusätzlich mit zwei Garnen verschnürt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 200 cm, - an den Enden mit einem Klebefilm in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert (nicht konfektioniert, somit keine Ware der Position 5609), - gezwirntes Garn aus laut Antrag Jute, - mit einem Titer von mehr als 20.000 dtex. "Seil, aus Jute"
- **DEBTI45713/23-1** (DE): Seil, sog. Jutekordel, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umwickelt und zusätzlich mit zwei Garnen verschnürt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 200 cm, - an den Enden mit einem Klebefilm in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert (nicht konfektioniert, somit keine Ware der Position 5609), - gezwirntes Garn aus laut Antrag Jute, - mit einem Titer von mehr als 20.000 dtex. "Seil, aus Jute"
- **DEBTI45855/23-1** (DE): Seil, sog. Jutekordel, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umwickelt und zusätzlich mit zwei Garnen verschnürt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 200 cm, - an den Enden mit einem Klebefilm in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert (nicht konfektioniert, somit keine Ware der Position 5609), - gezwirntes Garn aus laut Antrag Jute, - mit einem Titer von mehr als 20.000 dtex. "Seil, aus Jute"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5607

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) röhrenförmige Litzen (tubular braids), die den Charakter von Bindfäden, Seilen oder Tauen haben. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren, entsprechend der jeweiligen stofflichen Beschaffenheit in die Unterpositionen 5607 49 bzw. 5607 50 einzureihen sind (vgl. Ziffer 2 der HS-Erläuterungen zu Pos. 5607 (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5607.90.20.20.0?

Die Zolltarifnummer 5607.90.20.20.0 umfasst Bindfäden, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5607.90.20.20.0?

Der Drittlandszollsatz für 5607.90.20.20.0 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5607.90.20.20.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5607.90.20.20.0?

5607.90.20.20.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5607.90.20.20.0 im Zolltarif eingeordnet?

5607.90.20.20.0 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt > 560790 andere > 56079020 aus Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee) oder aus anderen harten Blattfasern; aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 > 5607902020 aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5607.90.20.20.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5607.90.20.20.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI48332/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5607.90.20.20.0?

Warennummer 5607.90.20.20.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/56079020200 verlinken.
