# Zolltarifnummer 5608.19.19.00.0: Geknüpfte Netze, konfektionierte Netze, aus Nylon oder anderen Polyamiden, andere

> Die Zolltarifnummer 5608.19.19.00.0 steht für Geknüpfte Netze, konfektionierte Netze, aus Nylon oder anderen Polyamiden, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/56081919000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5608.19.19.00.0
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  - 5608 Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen
    - 5608.19 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere
      - 5608.19.19 andere
        - 5608.19.19.00.0 Geknüpfte Netze, konfektionierte Netze, aus Nylon oder anderen Polyamiden, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI43132/25-1** (DE): Konfektioniertes Netz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- teilweise mit einem bedruckten Pappkarton umhüllt, -- annähernd rechteckig, oben offen; in den Abmessungen von ca. 46 cm x 56 cm, -- aus einem einfarbigen, undichten Kettengewirke aus synthetischen Spinnstoffen (Nylon), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, -- in einem annähernd trapezförmigen Rahmen mit einem Griff aus Kunststoff befestigt, -- kann an einer Teleskopstange angebracht werden, -- dient der Reinigung von Schwimmbädern, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Nylon, nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen"
- **DEBTI17495/24-1** (DE): Konfektioniertes Netz, sog. Moskitonetz Magic Fit, Teleskop-Insektenschutzgitter, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - rechteckig; in den Abmessungen von laut Antrag zwischen ca. 73 cm x 83 cm und 120 cm x 140 cm, - aus einfarbigen Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 80 % Nylon und 20 % Elasthan), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, das an einem aufspannbaren Gestell aus unedlem Metall (laut Antrag Aluminium und Stahl) und Kunststoff (laut Antrag Acrylnitril-Butadien- Styrol) befestigt ist, - mit einer am Gestell befestigten Spannkordel ausgestattet, welche dem Aufspannen des Moskitonetzes dient, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund des Verwendungszwecks (Insektenschutz am Außenrahmen von Fenstern) keine Gardine der Position 6303 und auch keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das konfektionierte Netz aus Gewirke aus Spinnstoffen gegenüber dem unedlem Metall und dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Konfektioniertes Netz (Insektenschutz), aus synthetischen Spinnstoffen, aus Nylon, anderes als in der Unterposition (KN) 5608 1911 genannte"
- **DEBTI33492/22-1** (DE): Konfektioniertes Netz, sog. BODENKESCHER WHITE, Foto siehe Anlage, - teilweise mit einem bedruckten Pappkarton umhüllt, - annähernd rechteckig, oben offen; in den Abmessungen von ca. 46 cm x 56 cm, - aus einem einfarbigen, undichten Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Nylon), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - in einem annähernd trapezförmigen Rahmen mit einem Griff aus Kunststoff befestigt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - kann an einer Teleskopstange angebracht werden, - dient der Reinigung von Schwimmbädern. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Nylon, nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen"
- **DE13083/14-1** (DE): Konfektioniertes Netz, sog. Netztasche Mesh Bag, Marke SCUBAPRO, Foto siehe Anlage, - verpackt in einem Polybeutel, - quaderförmig, in den Abmessungen von ca. 70 cm (L) x 40 cm (H) x 28 cm (B), nicht formstabil, - aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Nylon (synthetischer Spinnstoff), augenscheinlich nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, - mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen (Durchmesser: ca. 4 mm), - auf den Längseiten mit ca. 28 cm x 26 cm breiten eingenähten Zuschnitten aus Geweben der Position 5903, - mit zwei Tragegurten aus Geweben aus Spinnstoffen ausgestattet, - mit einem über drei Seiten umlaufenden Doppelreißverschluss zu öffnen, - innen mit einem Reißverschlussfach, ansonsten ohne weitere Einteilung oder Ausstattung, - durch Zusammennähen konfektioniert, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen das Netz den Charakter der Ware, - dient laut Antrag der Aufnahme von Tauchutensilien, - wird als konfektionierte Ware aus Netzstoffen nicht von der Position 4202 erfasst. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Nylon, nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen"
- **DE10813/16-1** (DE): Konfektioniertes Netz, sog. US Moskito-Kopfnetz, Art. 12232000, Foto siehe Anlage, - schlauchförmig, mit einer Höhe von ca. 45 cm, - zum Tragen über dem Hut, weit und locker über dem Kopf liegend, bis zum Hals reichend, - aus netzartigen, undichten Kettengewirken aus synthetischen Spinnfasern (lt. Antrag: 100 % Nylon), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - am oberen und unteren Ende offen, jeweils mit einem angenähten, elastischen, gewebten Band verengt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - keine der menschlichen Kopfform angepasste, eng anliegende Form aufweisend, somit keine Kopfbedeckung des Kapitels 65. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Nylon, nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen"
- **DE10819/16-1** (DE): Konfektioniertes Netz, sog. US GI Moskito-Kopfnetz, Art. 12233000, Foto siehe Anlage, - schlauchförmig, mit einer Höhe von ca. 48 cm, - zum Tragen über dem Hut, weit und locker über dem Kopf liegend, bis zum Hals reichend, - aus netzartigen, undichten Kettengewirken aus synthetischen Spinnfasern (lt. Antrag: 100 % Nylon), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - am oberen und unteren Ende offen, jeweils mit einem Tunnelzug und einem eingezogenen, elastischen, gewebten Band verengt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - keine der menschlichen Kopfform angepasste, eng anliegende Form aufweisend, somit keine Kopfbedeckung des Kapitels 65. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Nylon, nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen"
- **DE16824/12-1** (DE): Konfektioniertes Netz, sog. Autonetz, Artikel-Nummer 1312, Foto siehe Anlage, - zusammen mit Befestigungsmaterial für den Einzelverkauf verpackt, - annähernd quadratisch; laut Antrag in den Abmessungen: etwa 1 m x 1 m, - mit offenen, durch Wirk-Technik hergestellten, nicht verschiebbaren Zellen aus Garnen aus laut Antrag Nylon (synthetischer Spinnstoff); nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, - an den Ecken mit Befestigungsvorrichtungen versehen (Ringe aus unedlem Metall, Schnüre, Kunststoffkleinteile), - an den Rändern mit einer durchgezogenen, gewirkten Schnur, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag als sog. Autonetz der Transportsicherheit, stellt sich jedoch nicht als erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Beförderungsmittel bestimmtes Zubehör dar. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Nylon, nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen"
- **DE6196/10-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus einem konfektioniertes Netz, einem Seil, einer Plane, drei anderen konfektionierten Spinnstoffwaren (Zurrgurte), 20 anderen Waren aus Kunststoff (Befestigungshaken) und 60 Schrauben aus Eisen oder Stahl, sog. Anhängernetz und Zurrgurt Set, Artikel Nr.: 119511, Foto siehe Anlage, - gemeinsam für den Einzelverkauf in einem Karton sowie einer einfachen Tragetasche (übliche Verpackung im Sinne der AV 5b)) aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - konfektioniertes Netz: -- in den Abmessungen: 1,5 m x 2,5 m; im Mittelteil aus einfarbigen, weitmaschigen Kettengewirken aus lt. Antrag 100% Nylon (synthetische Chemiefasern), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen; an den Rändern mit einem schmalen Streifen aus Geweben eingefasst; mit einem ca. 30 cm breiten Randbereich aus 2,8 mm dicken Schlauchgewirken aus lt. Antrag 100% Nylon, die zu einem Netz mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen zusammengeknotet sind; am äußeren Rand mit einer umlaufenden, elastischen Kordel der Position 5604; durch Säumen und Zusammenfügen konfektioniert; nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, - Seil: -- lt. Antrag mit einer Länge von 10 m; lt. Antrag geflochten und mit einem Durchmesser von 4 mm; lt. Antrag aus Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - Plane: -- flaches Erzeugnis, in den Abmessungen 3 m x 2 m; aus 0,2 mm dicken Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse aus lt. Antrag 100% Polyethylen; mit einer Streifenbreite von weniger als 5 mm; ein Überziehen mit Kunststoff ist auf beiden Seiten mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar, somit keine Ware des Kapitels 39; an den Seitenrändern umgeschlagen und zusammengeklebt (konfektioniert); mit Ösen aus unedlem Metall; dient als Abdeckplane zum Schutz gegen Wind und Wetter, Schmutz und Nässe, - drei andere konfektionierte Spinnstoffwaren (Zurrgurte): -- 2 Zurrgurte aus einem 2,5 cm breiten und 2,5 m langen, gewebten Band aus Spinnstoffen; an einem Ende umgeschlagen, zu einer Schlaufe zusammengenäht und mit einer sog. Klemmschnalle aus unedlem Metall versehen, -- 1 Zurrgurt aus einem 2,5 cm breiten und 5 m langen, gewebten Band aus Spinnstoffen; an einem Ende umgeschlagen, zu einer Schlaufe zusammengenäht und mit einer Spannvorrichtung (sog. Spannratsche) aus unedlem Metall versehen, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- die Gurte dienen der Sicherung von Ladegut; die Klemmschnallen und die Ratsche aus unedlem Metall dienen lediglich dem Festzurren; die Gewebe aus Spinnstoffen verleihen den Zurrgurten nach dem Umfang und im Hinblick auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter, - 20 andere Waren aus Kunststoff (Befestigungshaken): -- aus Kunststoff; dreieckig und mit einem gebogenen Haken; mit drei Löchern zur Befestigung, - 60 Schrauben aus Eisen oder Stahl: -- aus lt. Antrag Eisen oder Stahl; mit Kreuzschlitz; Länge: ca. 2 cm, - nach dem Wert verleiht das konfektionierte Netz der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Warenzusammenstellung aus einem konfektioniertes Netz aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Nylon, nicht aus Bindfäden, Seilen und Tauen, (charakterbestimmend), einem Seil, einer Plane, drei anderen konfektionierten Spinnstoffwaren (Zurrgurten), 20 anderen Waren aus Kunststoff (Befestigungshaken) und 60 Schrauben aus Eisen oder Stahl"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5608

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) 1) Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen Diese Netze sind Erzeugnisse mit offenen, abgeknoteten Zellen, die mit der Hand oder maschinell hergestellt sind. Sie gehören nur dann hierher, im Gegensatz zu den Netzstoffen der Pos. 5804, wenn sie aus Bindfäden, Seilen oder Tauen der Pos. 5607 hergestellt sind und in Stücken oder als Meterware gestellt werden. 2) Konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen Im Gegensatz zu den Erzeugnissen des vorangehenden Absatzes 1) können die konfektionierten Waren dieser Gruppe mit Spinnstoffgarnen hergestellt sein und ihre offenen Zellen können abgeknotet oder nicht abgeknotet oder anders hergestellt sein. …

### Pos. 5608

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Konfektionierte Miniaturnetze aus Nylongarnen von etwa 8 x 8 cm bzw. …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5608.19.19.00.0?

Die Zolltarifnummer 5608.19.19.00.0 umfasst Geknüpfte Netze, konfektionierte Netze, aus Nylon oder anderen Polyamiden, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5608.19.19.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5608.19.19.00.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5608.19.19.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560819. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5608.19.19.00.0?

5608.19.19.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5608.19.19.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5608.19.19.00.0 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5608 Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen > 560819 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere > 56081919 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5608.19.19.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5608.19.19.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI43132/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5608.19.19.00.0?

Warennummer 5608.19.19.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/56081919000 verlinken.
