# Zolltarifnummer 5608.19.30: Geknüpfte Netze, andere

> Die Zolltarifnummer 5608.19.30 steht für Geknüpfte Netze, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/56081930
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5608.19.30
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  - 5608 Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen
    - 5608.19 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere
      - 5608.19.30 Geknüpfte Netze, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI25806/26-1** (DE): Konfektioniertes Netz, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Sicherungsnetz und einem Reparaturset, zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs, gemeinsam in einem Pappkarton für den Einzelver- kauf aufgemacht, - - Sicherungsnetz (veranschaulicht durch nachfolgend beschriebenes Warenmuster): - - - annähernd rechteckig in den Abmessungen (L x H): 25 m x 90 cm, - - - aus einem weitmaschigen Gelege mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen aus verschiedenen Garnen, die im rechten Winkel übereinander liegen und an den Berührungspunkten mit Kunst- stoffplomben verschweißt sind: - - - - vertikal: aus ca. 2 mm dicken, einfarbigen Garnen aus synthetischen Monofilen der Position 5404 (Polyethylen, mit einem Durchmesser von ca. 0 , 4 mm), - - - - horizontal: aus sieben unterschiedlichen, bis ca. 2 , 9 mm dicken Garnen aus den vorgenannten Monofilen, mit drei bis sechs Metallfäden (sog. Edelstahlleitern), ein Litze zusätzlich mit bis zu drei weiteren Metallfäden (sog. Kupferleitern, zur Reduzierung der des Widerstands); in der letzten Reihe mit einer sog. Bodenlitze aus einem farbigen (schwarz/rot/weiße) Garn aus den vorgenannten Monofilen, - - - - alle horizontalen Garne, die mit Metallfäden verstärkt sind, stellen sich als Bindfäden dar (somit keine Ware der Position 7413) und sind an beiden Enden des Geleges gebündelt sowie an Anschlüssen aus Edelstahl befestigt, - - - das Gelege ist in regelmäßigen Abständen an Pfählen aus Kunststoff mit Kopfisolatoren und Bodenstoppern aus Kunststoff sowie Erdspießen aus Stahl befestigt, - - - dient als transportable Einzäunung zum sicheren Hüten von Tieren und zur Abwehr von Wölfen, Waschbären etc., - - durch Zusammenfügen konfektioniert, - - die Spinnstoffe bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Beschaffenheit (Netzstruktur) den Charakter des Sicherungsnetzes, - - Reparaturset: - - - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, bestehend aus: - - - - jeweils aus zwei sog. Kappen und Klammern aus Kunststoff, einem Abschnitt der o. g. vertikalen Litze und einem Abschnitt der o. g. horizontalen Litze (mit drei Metallfäden), - - das Sicherungsnetz bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Verwendung und den Um- fang den Charakter der Warenzusammenstellung. "Konfektioniertes Netz (Sicherungsnetz), aus synthetischen Spinnstoffen, aus Polyethylen"
- **FRBTIFR-BTI-2025-07618** (FR): Article destiné à servir d’espace de jeux en plein air et en hauteur, sous la forme de modules, accrochés entre des arbres et des poteaux. Chaque module est composé d'un filet de sol servant de surface de jeu et de filets servant de parois de sécurité. L’article est confectionné de filets de différentes tailles (de 20 à 100 m2) et de cordages de différentes couleurs (noir, bleu, jaune, rouge, vert). Les filets constituent l'essentiel du produit. Ils sont tressés en machine. Des filets en polyamides sont utilisés pour les sols de l'espace de jeux. D'autres filets en polypropylène sont utilisés pour les parois verticales de l'espace de jeux. Les filets en polypropylènes constituent la majeure partie du produit. Les filets et les cordages sont assemblés entre eux à la main, de manière à former des modules de jeux.
- **FRBTIFR-BTI-2025-04785** (FR): Filet confectionné en matières textiles de fibres synthétiques (100 % polyester), de type moustiquaire à porter par-dessus un couvre-chef, dotée d’une ouverture. Cette moustiquaire comporte un cordon élastiqué. L’article est destiné à la protection du visage contre les insectes.
- **FRBTIFR-BTI-2025-05663** (FR): Article composite confectionné avec un filet en matière textile (polypropylène) et muni d'une armature, se présentant sous la forme d'une épuisette de surface, servant à ramasser les feuilles et saletés à la surface de l'eau des piscines.
- **DEBTI38396/25-1** (DE): Konfektioniertes Netz, Foto siehe Anlage, - auf einen bedruckten Pappaufhänger gewickelt, - quadratisch, flachliegend in den Abmessungen von laut Antrag ca. 25 cm x 25 cm, - geknüpft, mit offenen, abgeknoteten Zellen, - aus zehn Schnüren aus Kautschuk mit einem Durchmesser von weniger als 5 mm (Kautschuk- fäden der Position 4007), die vollständig mit Garnen aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester) umflochten (= überzogen) sind (Meterware der Position 5604), somit keine Ware der Unterposition (KN) 5608 1911, - zusätzlich mit einem im Abstand von ca. 4 mm umlaufenden, ca. 1 mm breiten, eingeflochtenen Streifen aus synthetischer Spinnmasse der Position 5604 mit eingebetteten, metallisierten Mikro- Glaskugeln versehen, - mit vier Befestigungshaken aus unedlem Metall, jeweils mit einer Kappe aus Kunststoff versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag als Spannnetz für Fahrradgepäckträger. "Konfektioniertes Netz (Gepäcknetz), aus synthetischen Spinnstoffen, aus Polyester"
- **FRBTIFR-BTI-2025-00109** (FR): Épuisette munie d'un cadre en plastique et d’un filet en fibres synthétiques (polypropylène) à mémoire de forme, et fournie avec une raclette en matière plastique. L'épuisette se fixe sur un manche (non présenté avec l'article), à l’aide d’un bouton pressoir. L'article est destiné au ramassage de feuilles ou autres saletés au fond de la piscine.
- **FRBTIFR-BTI-2025-00675** (FR): Épuisette de surface, se présentant sous la forme d’un filet à mémoire de forme en fibres synthétiques (polypropylène), monté sur un cadre en aluminium. Cet article est destiné au ramassage de feuilles et de saletés à la surface et au fond de l'eau de petites piscines ou de spas. L'épuisette se fixe sur un manche amovible (non présenté), à l'aide d'un bouton-pressoir. Dimensions (L x l x h) : 53,5 x 44 x 19,5 cm. Poids
- **DEBTI43915/24-1** (DE): Konfektioniertes Netz, sog. Schutznetz zur Befestigung am Fenster, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Befestigungs- material und Montage-Anleitung, - in den Abmessungen von laut Antrag ca. 100 cm x 120 cm, - aus einem gefärbten, undichten Kettengewirke aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester) mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - mit einem zusammensteckbaren Rahmen aus laut Antrag Kunststoff, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund des Verwendungszwecks keine Gardine der Position 6303 und auch keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Kettengewirke gegenüber dem Kunststoff den Charakter des konfektionierten Netzes. "Konfektioniertes Netz (Schutznetz), aus synthetischen Spinnstoffen, aus Polyester"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5608

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) 1) Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen Diese Netze sind Erzeugnisse mit offenen, abgeknoteten Zellen, die mit der Hand oder maschinell hergestellt sind. Sie gehören nur dann hierher, im Gegensatz zu den Netzstoffen der Pos. 5804, wenn sie aus Bindfäden, Seilen oder Tauen der Pos. 5607 hergestellt sind und in Stücken oder als Meterware gestellt werden. 2) Konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen Im Gegensatz zu den Erzeugnissen des vorangehenden Absatzes 1) können die konfektionierten Waren dieser Gruppe mit Spinnstoffgarnen hergestellt sein und ihre offenen Zellen können abgeknotet oder nicht abgeknotet oder anders hergestellt sein. …

### Pos. 5608

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Konfektionierte Miniaturnetze aus Nylongarnen von etwa 8 x 8 cm bzw. …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5608.19.30.00.0 konfektionierte Netze, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5608.19.30?

Die Zolltarifnummer 5608.19.30 umfasst Geknüpfte Netze, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5608.19.30?

Der Drittlandszollsatz für 5608.19.30 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5608.19.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560819. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5608.19.30?

5608.19.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5608.19.30 im Zolltarif eingeordnet?

5608.19.30 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5608 Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen > 560819 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5608.19.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5608.19.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI25806/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5608.19.30?

KN-Code 5608.19.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/56081930 verlinken.
