# Zolltarifnummer 5703.31.00.00.0: Kunstrasen, aus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffen…

> Die Zolltarifnummer 5703.31.00.00.0 steht für Kunstrasen, aus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffen, Kunstrasen. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/57033100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5703.31.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
  - 5703 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert
    - 5703.31 Kunstrasen
      - 5703.31.00.00.0 Kunstrasen, aus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffen, Kunstrasen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI42465/24-1** (DE): Kunstrasenfliese, sog. Kunstrasen Jubin, Art. 21484, Foto siehe Anlage, - laut Antrag elf Stück in einem Pappkarton verpackt, - jeweils: -- als quadratische Fliese, in den Abmessungen von laut Antrag 30 cm x 30 cm, -- getuftet, -- mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse, -- mit einem Flor aus verschiedenen Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen), mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm (= synthetischer Spinnstoff), somit keine Ware der Position 3918, -- mit einer Rückseitenbeschichtung versehen, -- an der Unterseite mit einem Gitter aus Kunststoff versehen, das an den Seiten so gearbeitet ist, dass die Fliesen zusammengesteckt werden können, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag, "Fußbodenbelag aus synthetischen Spinnstoffen (Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), aus Polyethylen"
- **DEBTI7406/24-1** (DE): Kunstrasenfliese, Foto siehe Anlage, - elf Stück in einem Pappkarton verpackt, - jeweils: -- als quadratische Fliese, in den Abmessungen von laut Antrag 30 cm x 30 cm, -- getuftet, -- mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse, -- mit einem Flor aus verschiedenen Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen und Polypropylen; somit keine Ware der Unterposition HS 5703 21), mit einer Breite von weniger als 5 mm (= synthetischer Spinnstoff), -- an der Unterseite mit einem Gitter aus Kunststoff versehen, das an den Seiten so gearbeitet ist, dass die Fliesen zusammengesteckt werden können, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag, "Fußbodenbelag aus synthetischen Spinnstoffen (Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), aus Polyethylen und Polypropylen"
- **DEBTI46120/23-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. SB-Kunstrasen EVER GREEN, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, laut Antrag mit einer Breite von 100 cm bzw. 133 cm und einer Länge von 300 cm, - getuftet, - mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse, - mit einem Flor aus verschiedenen Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen und Polypropylen) mit einer Breite von weniger als 5 mm (= synthetischer Spinnstoff), somit keine Ware der Position 3918, - mit einer Rückseitenbeschichtung versehen, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag aus synthetischen Spinnstoffen (Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), aus Polyethylen und Polypropylen"
- **DEBTI43050/23-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Kunstrasen Pearl, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen (somit keine Fliese), laut Antrag mit einer Breite von 200 cm und einer Länge von 2500 cm, - getuftet, - mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse, - mit einem Flor aus verschiedenen Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag 60 GHT Polyethylen und 40 GHT Polypropylen) mit einer Breite von weniger als 5 mm (= synthetischer Spinnstoff), - mit einer Rückseitenbeschichtung versehen, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag aus synthetischen Spinnstoffen (Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), aus Polyethylen und Polypropylen"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5703

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23.09.2020 Warenbeschreibung: Absorbierender Hundeteppich/ absorbierende Hundematte. Es handelt sich um eine getuftete Matte mit gesäumten Kanten und einer rutschhemmenden Schicht auf der Rückseite. Der sogenannte Hundeteppich hat eine absorbierende Funktion und dient der Aufnahme von Schmutz und Feuchtigkeit, wenn der Hund nach Hause kommt. Die Matte besteht aus einem Grundgewebe aus Polyester und einem Flor aus einem Gemisch mit den Hauptbestandteilen Polyester und Polyamid. Die Größe beträgt etwa 66 x 90 cm. …

### Kapitel 57

1. Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen" im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind (RV E5701000). 2. Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen (RV E5702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701 10 90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche (RV G5701000).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5703.31.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 5703.31.00.00.0 umfasst Kunstrasen, aus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffen, Kunstrasen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5703.31.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5703.31.00.00.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5703.31.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 570331. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5703.31.00.00.0?

5703.31.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5703.31.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5703.31.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN > 5703 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert > 570331 Kunstrasen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5703.31.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5703.31.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI42465/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5703.31.00.00.0?

Warennummer 5703.31.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/57033100000 verlinken.
