# Zolltarifnummer 5703.39.99.00: Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere

> Die Zolltarifnummer 5703.39.99.00 steht für Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5703399900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5703.39.99.00
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
  - 5703 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert
    - 5703.39 aus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffen, andere
      - 5703.39.99 andere
        - 5703.39.99.00 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI27952/26-1** (DE): Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - rechteckig, mit den Abmessungen von laut Antrag 80 cm x 50 cm, - aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - mit einer getufteten Oberlage (Nadelflor), aus einem Grund aus einem Gewebe und einem nachträglich in das Grundgewebe eingezogenen Flor aus Chenillegarnen; somit keine Ware der Position 5705, - mit einer Unterlage aus Schaumkunststoff, - auf der Rückseite rutschhemmend mit einem vollständig mit geschäumten Kunststoff überzog- enen Gewirke ausgestattet, - an den Rändern mit einem Band aus Gewirken eingefasst (u. a. somit konfektioniert und u. a. somit keine Fliese), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen (Polyester), anderer als in der Unterposition (HS) 5703 31 genannte, keine Fliese"
- **DEBTI26272/26-1** (DE): Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappkarte mit Aufhängehaken aus Kunststoff versehen, - rechteckig, mit abgerundeten Ecken, in den Abmessungen von laut Antrag 90 cm x 60 cm, - getuftet (Nadelflor); somit keine Ware der Position 5705, - mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse und einem nachträglich in das Grundgewebe eingezogenen Flor aus gezwirnten Garnen aus synthe- tischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - an den Rändern gesäumt (u. a. somit konfektioniert und u. a. somit keine Fliese), - auf der Rückseite rutschhemmend mit Kunststoff ausgerüstet, fixiert gleichzeitig den Flor, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen (Polyester), anderer als in der Unterposition (HS) 5703 31 genannte, keine Fliese"
- **DEBTI26226/26-1** (DE): Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappkarte mit Aufhängehaken aus Kunststoff versehen, - rechteckig mit abgerundeten Ecken, im vorderen Bereich halbrund ausgeschnitten (zum Vorlegen vor ein WC bestimmt), mit den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 40 cm, - getuftet (Nadelflor); somit keine Ware der Position 5705, - mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse und einem nachträglich in das Grundgewebe eingezogenen Flor aus gezwirnten Garnen aus synthe- tischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - an den Rändern gesäumt (u. a. somit konfektioniert und u. a. somit keine Fliese), - auf der Rückseite rutschhemmend mit Kunststoff ausgerüstet, fixiert gleichzeitig den Flor, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen (Polyester), anderer als in der Unterposition (HS) 5703 31 genannte, keine Fliese"
- **FRBTIFR-BTI-2026-00328** (FR): Tapis de pied, de type paillasson anti-poussière, de forme rectangulaire. Le dessus, touffeté, est constitué de microfibres de matière synthétique (Polyester), aiguilletées sur un dossier primaire en PVC. Le plancher est en matière plastique (PVC). L’article se décline sous différents aspects (touffeté ou touffeté aspect velours), différents coloris, et différentes dimensions (40x60 cm / 60x90 cm / 45x75 cm / 60 x 90 cm).
- **FRBTIFR-BTI-2026-00338** (FR): Revêtement de sol dont le dessus est confectionné en matière textile touffetée de filaments synthétiques (polyester), de type tapis de forme rectangulaire. Ce tapis est doté d’un dossier en matière plastique semi-rigide (polychlorure de vinyle – PVC). L’article existe en différents modèles, avec différents motifs imprimés sur le dessus. Dimensions : 50 x 150 cm.
- **DEBTI49932/25-1** (DE): Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - rechteckig, mit den Abmessungen von laut Antrag ca. 50 cm x 80 cm, - aus synthetischen Spinnstoffen, die Antragsangaben von 84 GHT Polyester und 16 GHT Polyamid können als zutreffend angesehen werden, - getuftet (Nadelflor), - mit einem Grund aus einem Gewebe und einem nachträglich in das Grundgewebe eingezogenen Flor aus Chenillegarnen und gezwirnten Garnen (als stilisierter Pfotenabdruck), - auf der Rückseite rutschfest mit Kautschuk (laut Antrag TPR) versehen, - an den Rändern mit schmalen Gewebestreifen eingefasst (damit konfektioniert; keine Fliese), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag, somit keine Ware der Position 6307. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen (Polyester), keine Fliese"
- **FRBTIFR-BTI-2025-03878** (FR): Tapis de bain, de forme rectangulaire, touffeté, confectionné dans un tissu à armure toile en matière textile synthétique (polyester), avec des bords ourlés, dans lequel sont insérés des fils de chenille supplémentaires en polyester. La surface en contact avec le sol est anti-dérapante. Celui-ci est destiné à absorber l’eau à la sortie de la douche ou de la baignoire. Il se décline en plusieurs coloris.
- **FRBTIFR-BTI-2025-04464** (FR): Tapis, de forme rectangulaire aux coins arrondis, non imprimé, confectionné en fibres synthétiques (polyester), touffeté. L’article est destiné à absorber l'eau à la sortie de la douche/ baignoire. Il se décline en plusieurs coloris. Dimensions : 75cm x 45cm.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5703

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23.09.2020 Warenbeschreibung: Absorbierender Hundeteppich/ absorbierende Hundematte. Es handelt sich um eine getuftete Matte mit gesäumten Kanten und einer rutschhemmenden Schicht auf der Rückseite. Der sogenannte Hundeteppich hat eine absorbierende Funktion und dient der Aufnahme von Schmutz und Feuchtigkeit, wenn der Hund nach Hause kommt. Die Matte besteht aus einem Grundgewebe aus Polyester und einem Flor aus einem Gemisch mit den Hauptbestandteilen Polyester und Polyamid. Die Größe beträgt etwa 66 x 90 cm. …

### Kapitel 57

1. Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen" im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind (RV E5701000). 2. Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen (RV E5702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701 10 90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche (RV G5701000).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5703.39.99.00.0 andere, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5703.39.99.00?

Die Zolltarifnummer 5703.39.99.00 umfasst Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5703.39.99.00?

Der Drittlandszollsatz für 5703.39.99.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5703.39.99.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 570339. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5703.39.99.00?

5703.39.99.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5703.39.99.00 im Zolltarif eingeordnet?

5703.39.99.00 steht in dieser Hierarchie: 57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN > 5703 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert > 570339 aus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffen, andere > 57033999 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5703.39.99.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5703.39.99.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI27952/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5703.39.99.00?

TARIC-Code 5703.39.99.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5703399900 verlinken.
