# Zolltarifnummer 5801.37.00.00: Kettsamt und Kettplüsch

> Die Zolltarifnummer 5801.37.00.00 steht für Kettsamt und Kettplüsch. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5801370000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5801.37.00.00
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  - 5801 Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806
    - 5801.37 Kettsamt und Kettplüsch
      - 5801.37.00.00 Kettsamt und Kettplüsch

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI12094/26-1** (DE): Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem Samtgewebe (Kettsamt), ---- aufgeschnitten, ---- mit einem Flor aus synthetischen Chemiefasern, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen, geprägten Nadelfilz, ---- aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Samtgewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewebt, keine Ware der Position 5802 oder 5806, aus Chemiefasern, Kettsamt"
- **DEBTI9486/26-1** (DE): Samtgewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - Kettsamt, - aufgeschnitten, - mit einem Flor und einem Grund aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester). "Samt (Kettsamt), gewebt, keine Ware der Positionen 5802 oder 5806, aus Chemiefasern"
- **DEBTI46689/23-1** (DE): Samtgewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - Kettsamt, - aufgeschnitten, - mit einem Flor und einem Grund aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester). "Samt, gewebt, keine Ware der Positionen 5802 oder 5806, aus Chemiefasern, Kettsamt"
- **DEBTI49198/22-1** (DE): Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem Samtgewebe (Kettsamt), ---- aufgeschnitten, ---- mit einem Flor aus synthetischen Chemiefasern, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen, geprägten Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Samtgewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewebt, keine Ware der Position 5802 oder 5806, aus Chemiefasern, Kettsamt"
- **PLBTIWIT-2022-001385** (PL): Tkanina włosowa osnowowa o składzie 94% poliester, 6% nylon, barwiona, niezadrukowana, wykonana z włókien ciągłych, teksturowanych. Od spodu tkanina wzmocniona warstwą tkaniny poliestrowej o gramaturze 90 g/m2. Tkanina wykorzystywana jako materiał obiciowy do mebli. Masa powierzchniowa 330 g/m2. Tkanina o długości 40 - 60 m prezentowana na rolkach o szerokości 143 cm. Tkanina dostępna w różnych kolorach.
- **DEBTI12763/22-1** (DE): Reinigungsaufsatz für Putzsystem Piccobello, Art. 56610, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einer Pappkarte aufgebracht, -- rechteckig; in den Abmessungen von ca. 26,5 cm x 10 cm x 1,3 cm, -- dreilagig gearbeitet, mit einer --- Außenlage: ---- aus einem Plüschgewebe (Kettplüsch) der Position 5801 aus synthetischen Chemiefasern, ---- ohne Webkanten, --- Zwischenlage aus Schaumkunststoff, --- Unterlage: ---- aus einem gefärbten und gerauten Kettengewirke der Position 6003 aus synthetischen Chemiefasern, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- dient als Klettfläche, so dass der Bezug auf dem Wischkopf eines Wischers befestigt werden kann, -- an den Ränder lediglich geschnitten, somit nicht konfektioniert, - in Bezug auf die Verwendung (Reinigen) sind das die Außenseite (Wischseite) bildende Plüschgewebe, die Zwischenlage aus Schaumkunststoff (dient der Stabilisierung) und das die Unterseite bildende Kettengewirke als gleichbedeutend anzusehen; insbesondere hinsichtlich des Wertes und des äußeren Erscheinungsbildes verleiht das Plüschgewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Plüsch (Kettplüsch), gewebt, anderer als in den Positionen 5802 und 5806 genannte, aus Chemiefasern"
- **DEBTI17470/21-1** (DE): Reinigungsaufsatz für Putzsystem Piccobello, Art. 56623, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte aufgebracht, - rechteckig; in den Abmessungen von ca. 33 cm x 12 cm x 1,5 cm, - dreilagig gearbeitet, mit einer -- Außenlage: --- aus einem Plüschgewebe (laut Antrag Kettplüsch) der Position 5801 aus laut Antrag 54 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern) und 46 GHT Baumwolle, --- kein Band der Position 5806, da u. a. keine Webkante vorhanden ist, -- Zwischenlage aus Schaumkunststoff, -- Unterlage: --- aus einem gefärbten und geschmirgelten Kettengewirke der Position 6003 aus synthetischen Chemiefasern, --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- dient als Klettfläche, so dass der Bezug am Wischkopf eines Wischers befestigt werden kann, - die Ränder sind nur geschnitten, somit nicht konfektioniert, - in Bezug auf die Verwendung (Reinigen) sind das die Außenseite (Wischseite) bildende Plüschgewebe, die Zwischenlage aus Schaumkunststoff (dient der Stabilisierung) und das die Unterseite bildende Kettengewirke als gleichbedeutend anzusehen; insbesondere hinsichtlich des Wertes und des äußeren Erscheinungsbildes verleiht das Plüschgewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Plüsch (Kettplüsch), gewebt, anderer als in den Positionen 5802 und 5806 genannte, aus Chemiefasern"
- **DEBTI39466/20-1** (DE): Samtgewebe, sog. Möbelbezugsstoff-Samt, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- Kettsamt, -- mit einem Flor und einem Grund aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester). "Samt, gewebt, keine Ware der Positionen 5802 oder 5806, aus Chemiefasern, Kettsamt"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5801

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Samt und Plüsch Samt und Plüsch sind Gewebe mit Kette und Schuss, die aus mindestens 3 Fadensystemen bestehen: aus gestreckten Kettfäden und Schussfäden, die das Grundgewebe bilden (Grundkette und Grundschuss), und aus Kettfäden oder Schussfäden, die auf der gesamten Oberfläche oder einem Teil davon (im Allgemeinen nur auf einer Seite, manchmal auch auf beiden Seiten) entweder einen Flor (oder Faserbüschel) oder Schlingen bilden. Im Allgemeinen hat Samt einen kurzen und aufrecht stehenden Flor oder Schlingen; Flor und Schlingen des Plüschs sind länger und sind oft leicht umgelegt. Samt und Plüsch werden als Kettsamt oder Kettplüsch bezeichnet, wenn der Flor oder die Schlingen ihrer Oberfläche durch Kettfäden (so genannte Polkettfäden) gebildet werden. …

### Pos. 5801

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 13. Januar 2004 Az.: 6 K 3116/00 Z Tatbestand Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom ... vorgenommene Einreihung eines Stoffes in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am ... bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main - jetzt Koblenz - (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine von ihr als Möbelstoff bezeichnete Ware. Die Beschreibung des Stoffes durch die Klägerin in ihrem Antrag lautet wie folgt: „Gewebe: Oberseite geschnittenes Acryl (Synthetik), Unterseite Fäden aus Mischung CO und PE, das ganze ist durch eine Latexbeschichtung zusammengehalten.“ Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am ... die vZTA Nr. …

### Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5801.37.00.00.0 aus Chemiefasern, Kettsamt und Kettplüsch

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5801.37.00.00?

Die Zolltarifnummer 5801.37.00.00 umfasst Kettsamt und Kettplüsch. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5801.37.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5801.37.00.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5801.37.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580137. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5801.37.00.00?

5801.37.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5801.37.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5801.37.00.00 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5801 Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806 > 580137 Kettsamt und Kettplüsch. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5801.37.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5801.37.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI12094/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5801.37.00.00?

TARIC-Code 5801.37.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5801370000 verlinken.
