# Zolltarifnummer 5806.10.00.90: Bänder aus Samt, aus anderen Spinnstoffen

> Die Zolltarifnummer 5806.10.00.90 steht für Bänder aus Samt, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5806100090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5806.10.00.90
- Drittlandszollsatz: 6,3 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  - 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
    - 5806.10 Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe
      - 5806.10.00 Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe
        - 5806.10.00.90 Bänder aus Samt, aus anderen Spinnstoffen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI21969/26-1** (DE): Bänder, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, -- jeweils mit einer Breite von 2 cm und einer Länge von ca. 3 m, -- bestehend aus einem Hakenband (Samtgewebe mit Flor) und einem Flauschband (Schlingengewebe mit Flor), beide aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), -- an den beiden Längsseiten mit unechten Webkanten, -- an den Schmalseiten lediglich geschnitten (somit nicht konfektioniert). "Bänder, keine Waren der Position 5807, aus Samt bzw. aus Schlingengewebe nach Art der Frottier- gewebe, aus Chemiefasern"
- **DEBTI16387/26-1** (DE): Klettband, Foto siehe Anlage, - in einer Blisterpackung mit bedruckter Pappunterlage verpackt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 10 mm und einer Länge von 1 m, - mit einer Seite aus einem Hakenband (Samtgewebe mit Flor) und der anderen Seite aus einem Flauschband (Schlingengewebe mit Flor), beide aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Nylon), - an den beiden Längsseiten mit unechten Webkanten, - an den Schmalseiten lediglich geschnitten (nicht konfektioniert; damit keine Ware der Position 6307). "Band, keine Ware der Position 5807, aus Samt bzw. aus Schlingengewebe nach Art der Frottier- gewebe, aus Chemiefasern"
- **DEBTI45088/25-1** (DE): Bänder, Foto siehe Anlage, - mit Befestigungsmaterial (23 sog. Metallösen) in einem Polybeutel verpackt, - laut Antrag mit einer Breite von 20 mm und einer Länge von 10 m, - aus einem Samtgewebe mit Flor und Schlingen, - aus synthetischen Chemiefasern, - an den beiden Längsseiten mit unechten Webkanten, - an den Schmalseiten lediglich geschnitten (nicht konfektioniert). "Bänder, keine Waren der Position 5807, aus Samt (gewebt), aus Chemiefasern"
- **FRBTIFR-BTI-2023-01613** (FR): Rubanerie, de type ruban velcro, composée de deux bandes en fibres synthétiques (nylon), d’une largeur de 2 cm : – une bande dont une face comporte des boucles texturées (tissu bouclé) ; – une bande dont une face comporte des crochets pour créer une face agrippante (tissu velours). Ces bandes présentent toutes deux des lisières réelles de 2 mm. L'article est destiné à la confection textile, et est conditionné pour la vente au détail sous blister.
- **DEBTI49848/21-1** (DE): Band, sog. Klett-Binder, Art. 3563022, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware in einer Blisterverpackung verpackt, -- mit einer Länge von 60 cm und einer Breite von 2 cm, -- zweilagig gearbeitet; mit einer Flauschseite aus Schlingengeweben mit Flor und einer Hakenseite aus Samtgeweben mit Flor, -- aus Chemiefasern, -- an den Längsseiten mit unechten Webkanten. "Band, keine Ware der Position 5807, aus Samt bzw. aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Chemiefasern"
- **DEBTI19401/20-1** (DE): Klettbänder, sog. Klettverschlussstreifen, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Flauschband mit einer Länge von laut Antrag 160 mm und einer Breite von ca. 38 mm und zwei Hakenbänder in quadratischer Form mit einer Seitenlänge von ca. 38 mm, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und als zweiteiliges Set in einem bedruckten Pappumschlag für den Einzelverkauf aufgemacht, - als Meterware, - Flauschband: -- aus einem Schlingengewebe aus synthetischen Chemiefasern, -- an den Längsseiten mit unechten Webkanten, -- an den Schmalseiten lediglich geschnitten (nicht konfektioniert), - Hakenbänder: -- aus aufgeschnittenen Samtgeweben aus Spinnstoffen (die Schauseite bildend), -- auf der Rückseite mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Klebeschicht aus nicht zelligem Kunststoff überzogen (somit keine Ware der Position 5806); mit einem Abdeckpapier versehen, -- von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden, - die Hakenbänder (Meterware der Position 5903) und das Flauschband (Meterware der Position 5806) sind im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Absicherung von Schränken und Schubladen) als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleiht jedoch das Flauschband der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Bänder, keine Waren der Position 5807, aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Chemiefasern"
- **DE18455/15-1** (DE): Bänder, sog. Klettbänder zum Nähen, Art. 3563467, Foto siehe Anlage, - als zweiteiliges Sortiment in einer bedruckten Pappschachtel verpackt, - lt. Antrag jeweils mit einer Breite von 2 cm und einer Länge von 150 cm, - bestehend aus einem Hakenband (Samtgewebe mit Flor) und einem Flauschband (Schlingengewebe mit Flor), - lt. Antrag aus Polyamid (synthetische Chemiefasern), - an den Längsseiten mit unechten Webkanten. "Bänder, keine Ware der Position 5807, aus Samt bzw. aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Chemiefasern"
- **DE8128/15-1** (DE): Band, sog. Klett-Binder Universal, Art. 3563022, Foto siehe Anlage, - als Meterware in einer Blisterverpackung verpackt, - lt. Antrag mit einer Länge von 60 cm und einer Breite von 2 cm, - zweilagig gearbeitet; mit einer Flauschseite aus Schlingengeweben mit Flor und einer Hakenseite aus Samtgeweben mit Flor, - aus augenscheinlich Chemiefasern, - an den Längsseiten mit unechten Webkanten. "Band, keine Ware der Position 5807, aus Samt bzw. aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Chemiefasern"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5806

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Bänder Entsprechend der Anmerkung 5 zu diesem Kapitel gelten hier als Bänder: 1) Gewebe (einschließlich Samt) mit Kette und Schuss, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten (flachen oder schlauchförmigen) Webkanten an beiden Längsseiten. Diese Waren werden auf Spezialwebstühlen, von denen einige Typen das gleichzeitige Weben mehrerer Bänder ermöglichen, hergestellt. Bei gewissen Bändern verlaufen die Webkanten nicht parallel und nicht geradlinig. 2) Streifen mit einer Breite von 30 cm oder weniger, die durch Zerschneiden (in Kettrichtung oder in diagonaler Richtung) von Geweben mit Kette und Schuss entstanden sind und die an beiden Längsseiten mit unechten Webkanten oder an einer Längsseite mit einer echten und an der anderen mit einer unechten Webkante versehen sind. …

### Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5806.10.00.90.0 aus anderen Spinnstoffen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5806.10.00.90?

Die Zolltarifnummer 5806.10.00.90 umfasst Bänder aus Samt, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5806.10.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 5806.10.00.90 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5806.10.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5806.10.00.90?

5806.10.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5806.10.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

5806.10.00.90 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) > 580610 Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe > 58061000 Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5806.10.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5806.10.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI21969/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5806.10.00.90?

TARIC-Code 5806.10.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5806100090 verlinken.
