# Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0: Bänder, andere Bänder, aus Baumwolle

> Die Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0 steht für Bänder, andere Bänder, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/58063100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5806.31.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 7,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  - 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
    - 5806.31 aus Baumwolle
      - 5806.31.00.00.0 Bänder, andere Bänder, aus Baumwolle

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI2223/25-1** (DE): Schrägband, Foto siehe Anlage, - als Meterware; auf einer Karte aus Pappe aufgerollt, - diagonal zugeschnitten, - aus einem Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - mit gefalzten Rändern an beiden Längsseiten; ungefalzt mit einer Breite von ca. 38 mm, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Band, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
- **DEBTI52728/19-1** (DE): Band, sog. Baumwollzwirnband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 17 mm, - aus einem einfarbigen Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Bänder, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
- **DEBTI43033/19-1** (DE): Band, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag einer Breite von 3 cm, - aus einem einfarbigen Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Bänder, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
- **DEBTI29577/19-1** (DE): Geschenkbänder, sog. 3er Set Geschenkband Christmas-Spitze, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Band aus Gewebe, einem Band aus Spitze sowie einem Garn (jeweils mit einer Länge von laut Antrag 1,5 m), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und gemeinsam auf einer Rolle aus Kunststoff mit einer Hülle aus Papier für den Einzelverkauf aufgemacht, - laut Untersuchungsergebnis: -- Band aus Gewebe: --- mit einer Breite von ca. 6 mm, --- aus einem Gewebe aus überwiegend Baumwolle mit einer Beimischung von künstlichen Chemiefasern, --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- Band aus Spitze: --- mit einer Breite von ca. 12 mm, --- in Form einer Flecht- und Klöppelspitze aus überwiegend Chemiefasern mit einer Beimischung von Baumwolle, --- maschinell hergestellt, -- Garn: --- gezwirnt, --- aus laut Antrag Jute, --- mit einer Feinheit von ca. 13938 dtex (somit kein Bindfaden), - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind alle Bestandteile als gleich zu betrachten, somit verleihen weder die Bänder noch das Garn der Ware ihren wesentlichen Charakter; die Ware ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (5806/5804/5307) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Band, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
- **DE16621/15-1** (DE): Band, sog. Nahtbänder, Foto siehe Anlage, - als dreiteiliges Set in einer Blisterverpackung verpackt, - als Meterware, lt. Antrag mit einer Länge von 1,2 m und einer Breite von 3 cm, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Bänder, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
- **DE24902/14-1** (DE): Band, sog. Geschenkband, Art. 1486900, Foto siehe Anlage, - in einem Set zu sechs Spulen aufgemacht, - als Meterware auf Rollen, laut Antrag mit einer Länge von 9 m und einer Breite von 1cm, - aus mit unterschiedlichen Motiven bedruckten Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5806

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Bänder Entsprechend der Anmerkung 5 zu diesem Kapitel gelten hier als Bänder: 1) Gewebe (einschließlich Samt) mit Kette und Schuss, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten (flachen oder schlauchförmigen) Webkanten an beiden Längsseiten. Diese Waren werden auf Spezialwebstühlen, von denen einige Typen das gleichzeitige Weben mehrerer Bänder ermöglichen, hergestellt. Bei gewissen Bändern verlaufen die Webkanten nicht parallel und nicht geradlinig. 2) Streifen mit einer Breite von 30 cm oder weniger, die durch Zerschneiden (in Kettrichtung oder in diagonaler Richtung) von Geweben mit Kette und Schuss entstanden sind und die an beiden Längsseiten mit unechten Webkanten oder an einer Längsseite mit einer echten und an der anderen mit einer unechten Webkante versehen sind. …

### Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0 umfasst Bänder, andere Bänder, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5806.31.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5806.31.00.00.0 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5806.31.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580631. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0?

5806.31.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5806.31.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5806.31.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) > 580631 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5806.31.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5806.31.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2223/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0?

Warennummer 5806.31.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/58063100000 verlinken.
