# Zolltarifnummer 5806.39.00.90.0: Bänder, andere

> Die Zolltarifnummer 5806.39.00.90.0 steht für Bänder, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/58063900900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5806.39.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 7,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  - 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
    - 5806.39 aus anderen Spinnstoffen
      - 5806.39.00 andere Bänder, aus anderen Spinnstoffen
        - 5806.39.00.90 andere
          - 5806.39.00.90.0 Bänder, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI21177/23-5** (DE): Geschenkband, - jeweils: -- als Meterware, mit einer Breite zwischen 15 mm und 38 mm und einer Länge von laut Antrag 2,7 m, -- aus einem Gewebe aus überwiegend metallisierten Garnen, --- mit Kettfäden aus metallisierten Garnen, bestehend aus metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer Breite von weniger als 1 mm), --- mit Schussfäden aus synthetischen Monofilen (synthetische Chemiefasern), --- an beiden Rändern mit einem dünnen Metalldraht verstärkt, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, -- stellt sich als Band aus Gewebe dar, somit keine Ware der Position 5608. "Bänder, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus metallisierten Garnen"
- **DEBTI13694/19-1** (DE): Band, sog. Dekoband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware mit einer Länge von 1,5 m und einer Breite von ca. 7 mm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Gewebe aus überwiegend Garnen aus pflanzlichen Spinnstoffen der Position 5305 (Sisal) und synthetischen Monofilen (laut Antrag Polyester), -- mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Sisal"
- **DE8733/14-1** (DE): Geschenkverpackung, Art. 5517162, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus Geschenkbändern, unterschiedlichen Geschenkschnüren sowie verschiedenen Geschenkanhängern, - gemeinsam in einer Schachtel aus Pappe mit einer aufschiebbaren Hülle aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Geschenkbänder (weiß und beige): -- als Meterware, mit einer Länge von ca. 190 bzw. 180 cm und einer Breite von ca. 15 mm, -- aus buntgewebten (weiß) Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) bzw. aus buntgewebten (beige) Geweben laut Untersuchung aus überwiegend Kettfäden aus metallisiertem Garn der Position 5605, bestehend aus einem mit einem metallisierten Streifen (Streifenbreite ca. 1 mm) aus synthetischer Spinnmasse umwickelten Spinnstoffgarn und aus Schussfäden aus synthetischen Chemiefasern, -- laut Untersuchung mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - Geschenkschnüre: -- Papiergarn (grau-braun): --- als Meterware im "Eiknäuel", --- laut Untersuchung aus einem gezwirnten Garn aus gefalteten und gedrehten Papierstreifen, --- ohne Metalldrahtverstärkung, -- Garn (braum): --- als Meterware im "Eiknäuel", --- laut Antrag aus Jute (diese Angabe kann als zutreffend angesehen werden), --- laut Untersuchung: ---- zweifach gezwirntes Garn, ---- weder poliert noch glasiert, ---- mit einem Titer von 7530 dtex, -- Papierstreifen (beige): --- als Meterware im "Eiknäuel", --- laut Untersuchung: ---- aus einem beigen, in Längsrichtung gefalteten Streifen aus Papier, ---- mit weniger als 10 Drehungen pro Meter, - Geschenkanhänger: -- Anhänger "Schneeflocke": --- annährend rechteckig, in den Abmessungen: ca. 9,5 cm x 5,5 cm, --- aus Pappe, --- am oberen Rand mit einer Aufhängevorrichtung, --- mit Aufdrucken: stilisierte Schneeflocke sowie "to ....." und "from .....", -- Anhänger "Stern": --- sternförmig, mit einem Durchmesser von ca. 8 cm, --- aus Pappe, --- am oberen Rand mit einer Aufhängevorrichtung, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind alle Bestandteile der Warenzusammenstellung als gleich zu betrachten, im Hinblick auf den Wert verleihen die Bänder der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter, im Hinblick auf die Anzahl sind die Anhänger "Stern" und der Papierstreifen charakterbestimmend, damit verleihen weder die Bänder noch die Anhänger "Stern" und der Papierstreifen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4823 bzw. 5806) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen; innerhalb der Position 5806 kann keinem der Bänder eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; somit verleiht keines der beiden Bänder der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter und sie ist der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (HS) [5806 32 und 5806 39] in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Band, keine Ware der Position 5807, kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, aus metallisierten Garnen"
- **DE8734/14-1** (DE): Geschenkverpackung, Art. 5517163, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus Geschenkbändern, unterschiedlichen Geschenkschnüren sowie verschiedenen Geschenkanhängern, - gemeinsam in einer Schachtel aus Pappe mit einer aufschiebbaren Hülle aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Geschenkbänder (grau und beige): -- als Meterware, mit einer Länge von ca. 190 cm bzw. 170 cm und einer Breite von ca. 15 mm, -- aus buntbedruckten (grau) Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) bzw. buntgewebten (beige) Geweben aus laut Untersuchung überwiegend Fasern der Position 5305 und synthetischen Chemiefasern, -- laut Untersuchung mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - Geschenkschnüre: -- Garn (braun und grau): --- als Meterware im "Eiknäuel", --- laut Antrag aus Jute (diese Angabe kann als zutreffend angesehen werden), --- laut Untersuchung: ---- zweifach gezwirntes Garn, ---- weder poliert noch glasiert, ---- mit einem Titer von 7530 dtex, -- Papierstreifen (beige): --- als Meterware im "Eiknäuel", --- laut Untersuchung: ---- aus einem beigen, in Längsrichtung gefalteten Streifen aus Papier, ---- mit weniger als 10 Drehungen pro Meter, - Geschenkanhänger: -- Anhänger "Schneeflocke": --- annährend rechteckig, in den Abmessungen: ca. 9,5 cm x 5,5 cm, --- aus Pappe, --- am oberen Rand mit einer Aufhängevorrichtung, --- mit Aufdrucken: stilisierte Schneeflocke sowie "to ....." und "from .....", -- Anhänger "Weihnachtsmann": --- rechteckig, mit den Abmessungen: ca. 7,5 cm x 5,5 cm, --- aus Pappe, --- am oberen Rand mit einer Aufhängevorrichtung, --- mit Aufdrucken: Weihnachtsmann, verschiedenen Poststempeln, "Merry Christmas" und "Christmas Holiday", - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind alle Bestandteile der Warenzusammenstellung als gleich zu betrachten, im Hinblick auf den Wert verleihen die Bänder der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter, im Hinblick auf die Anzahl sind die Geschenkanhänger charakterbestimmend, damit verleihen weder die Bänder noch die Geschenkanhänger der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichmaßen in Betracht kommenden Positionen (4911 bzw. 5806) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen; innerhalb der Position 5806 kann keinem der beiden Bänder eine charakterverleihende Eigenschaft zuerkannt werden; somit verleiht keines der beiden Bänder der Waren- zusammenstellung ihren wesentlichen Charakter und sie ist der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (HS) [5806 32 und 5806 39] in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Band, keine Ware der Position 5807, kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, aus Fasern der Position 5305"
- **DE6692/14-1** (DE): Geschenkverpackung, Art. 5517161, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus Geschenkbändern, unterschiedlichen Geschenkschnüren sowie verschiedenen Geschenkanhängern, - gemeinsam in einer Schachtel aus Pappe mit einer aufschiebbaren Hülle aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Geschenkbänder (weiß und beige): -- als Meterware, mit einer Länge von ca. 190 cm und einer Breite von ca. 15 mm, -- aus buntbedruckten (Schriftzug: Merry Christmas) Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) bzw. aus buntgewebten (beige) Geweben aus laut Untersuchung überwiegend Fasern der Position 5305 und synthetischen Chemiefasern, -- laut Untersuchung mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - Geschenkschnüre: -- Garn (beige): --- als Meterware im "Eiknäuel", --- laut Antrag aus Jute (diese Angabe kann als zutreffend angesehen werden), --- laut Untersuchung: ---- zweifach gezwirntes Garn, ---- weder poliert noch glasiert, ---- mit einem Titer von 7530 dtex, -- Papierstreifen (weiß und rot): --- als Meterware im "Eiknäuel", --- laut Untersuchung: ---- aus einem weißen bzw. roten, in Längsrichtung gefalteten Streifen aus Papier, ---- mit weniger als 10 Drehungen pro Meter, - Geschenkanhänger: -- Anhänger "Schneeflocke": --- annährend rechteckig, in den Abmessungen: ca. 9,5 cm x 5,5 cm, --- aus Pappe, --- am oberen Rand mit einer Aufhängevorrichtung, --- mit Aufdrucken: stilisierte Schneeflocke sowie "to ....." und "from .....", -- Anhänger "Weihnachtsmann": --- rechteckig, mit den Abmessungen: ca. 7,5 cm x 5,5 cm, --- aus Pappe, --- am oberen Rand mit einer Aufhängevorrichtung, --- mit Aufdrucken: Weihnachtsmann, verschiedenen Poststempeln, "Merry Christmas" und "Christmas Holiday", - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind alle Bestandteile der Warenzusammenstellung als gleich zu betrachten, im Hinblick auf den Wert verleihen die Bänder der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter, im Hinblick auf die Anzahl sind die Geschenkanhänger charakterbestimmend, damit verleihen weder die Bänder noch die Geschenkanhänger der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichmaßen in Betracht kommenden Positionen (4911 bzw. 5806) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen; innerhalb der Position 5806 kann keinem der beiden Bänder eine charakterverleihende Eigenschaft zuerkannt werden; somit verleiht keines der beiden Bänder der Waren- zusammenstellung ihren wesentlichen Charakter und sie ist der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (HS) [5806 32 und 5806 39] in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Band, keine Ware der Position 5807, kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, aus Fasern der Position 5305"
- **DE8735/14-1** (DE): Geschenkverpackung, Art. 5517164, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus Geschenkbändern, unterschiedlichen Geschenkschnüren sowie verschiedenen Geschenkanhängern, - gemeinsam in einer Schachtel aus Pappe mit einer aufschiebbaren Hülle aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Geschenkbänder (rot und beige): -- als Meterware, mit einer Länge von ca. 190 cm und einer Breite von ca. 15 mm, -- aus buntgewebten Geweben aus laut Untersuchung überwiegend Fasern der Position 5305 und synthetischen Chemiefasern, -- laut Untersuchung mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - Geschenkschnüre: -- Garn (rot/weiß): --- als Meterware im "Eiknäuel", --- laut Untersuchung: ---- aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen als Jute oder anderen textilen Bastfasern, ---- vierfach gezwirntes Garn, ---- weder poliert noch glasiert, ---- mit einem Titer von 10260 dtex, -- Garn (rot und braun): --- als Meterware im "Eiknäuel", --- laut Antrag aus Jute (diese Angabe kann als zutreffend angesehen werden), --- laut Untersuchung: ---- zweifach gezwirntes Garn, ---- weder poliert noch glasiert, ---- mit einem Titer von 7530 dtex, - Geschenkanhänger: -- Anhänger "Schneeflocke": --- annährend rechteckig, in den Abmessungen: ca. 9,5 cm x 5,5 cm, --- aus Pappe, --- am oberen Rand mit einer Aufhängevorrichtung, --- mit Aufdrucken: stilisierte Schneeflocke sowie "to ....." und "from .....", -- Anhänger "Weihnachtsmann": --- rechteckig, mit den Abmessungen: ca. 7,5 cm x 5,5 cm, --- aus Pappe, --- am oberen Rand mit einer Aufhängevorrichtung, --- mit Aufdrucken: Weihnachtsmann, verschiedenen Poststempeln, "Merry Christmas" und "Christmas Holiday", - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind alle Bestandteile der Warenzusammenstellung als gleich zu betrachten, im Hinblick auf den Wert verleihen die Bänder der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter, im Hinblick auf die Anzahl sind die Geschenkanhänger charakterbestimmend, damit verleihen weder die Bänder noch die Geschenkanhänger der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichmaßen in Betracht kommenden Positionen (4911 bzw. 5806) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Band, keine Ware der Position 5807, kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, aus Fasern der Position 5305"
- **DE3700/14-1** (DE): Band, sog. Geschenkband Cambric-Bastit, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware mit einer Länge von 3 m und einer Breite von ca. 4 cm, - aus einem Gewebe mit Schussfäden aus synthetischen Monofilen (laut Antrag: Polyester) und Kettfäden aus Garnen aus pflanzlichen Spinnstoffen (laut Antrag: Flachs und Ramie), - laut Antrag mit einem Anteil an synthetischen Monofilen von 15,23 GHT und an pflanzlichen Spinnstoffen von 84,77 GHT, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Band, keine Ware der Position 5807, kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, aus Flachs und Ramie"
- **DE3380/13-1** (DE): Band, sog. statische Polstergurte für Möbel, gefärbt, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen, - mit einer Breite von ca. 4,7 cm, - aus einfarbigen Geweben (kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe) aus laut Antrag: -- 50 % Streifen aus synthetischer Spinnmasse; mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm, -- 50 % Garnen, - laut Antrag aus 100 % Polypropylen (synthetische Spinnmasse beziehungsweise Chemiefasern), - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten. "Band, keine Ware der Position 5807, andere als in den Unterpositionen 5806 10 bis 5806 20 genannte, aus synthetischer Spinnmasse"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5806

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Bänder Entsprechend der Anmerkung 5 zu diesem Kapitel gelten hier als Bänder: 1) Gewebe (einschließlich Samt) mit Kette und Schuss, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten (flachen oder schlauchförmigen) Webkanten an beiden Längsseiten. Diese Waren werden auf Spezialwebstühlen, von denen einige Typen das gleichzeitige Weben mehrerer Bänder ermöglichen, hergestellt. Bei gewissen Bändern verlaufen die Webkanten nicht parallel und nicht geradlinig. 2) Streifen mit einer Breite von 30 cm oder weniger, die durch Zerschneiden (in Kettrichtung oder in diagonaler Richtung) von Geweben mit Kette und Schuss entstanden sind und die an beiden Längsseiten mit unechten Webkanten oder an einer Längsseite mit einer echten und an der anderen mit einer unechten Webkante versehen sind. …

### Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5806.39.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 5806.39.00.90.0 umfasst Bänder, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5806.39.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 5806.39.00.90.0 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5806.39.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580639. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5806.39.00.90.0?

5806.39.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5806.39.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

5806.39.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) > 580639 aus anderen Spinnstoffen > 58063900 andere Bänder, aus anderen Spinnstoffen > 5806390090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5806.39.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5806.39.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI21177/23-5. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5806.39.00.90.0?

Warennummer 5806.39.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/58063900900 verlinken.
