# Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0: Stickereien als Meterware, andere

> Die Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0 steht für Stickereien als Meterware, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/58109210900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5810.92.10.90.0
- Drittlandszollsatz: 5,8 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  - 5810 Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive
    - 5810.92 andere Stickereien, aus Chemiefasern
      - 5810.92.10 mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht
        - 5810.92.10.90 andere
          - 5810.92.10.90.0 Stickereien als Meterware, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5,8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI2549/26-1** (DE): Stickerei als Motiv, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in unterschiedliche Motive (Fahne, Schiff, Fußball und Pirat) zugeschnitten, in den Abmessungen von maximal ca. 7 cm x 7 cm, - jeweils: -- mit einem Stickgrund aus Vliesstoff aus Chemiefasern, -- mit Stickgarnen bestickt, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- auf der Rückseite mit einem klarsichtigen Kunststoff versehen, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, -- laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17 , 50 Euro je kg Eigengewicht, somit keine Ware der Unterposition (KN) 5810 9290. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17 , 50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI25184/24-1** (DE): Stickerei als Motiv, sog. Bügelpatches - Tattoo zum Aufbügeln, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - herzförmig in den Abmessungen von ca. 8,3 cm x 9 cm bzw. 4 cm x 4,5 cm, - jeweils: -- mit einem Stickgrund aus Vliesstoff aus Chemiefasern, -- mit Stickgarnen bestickt, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- auf der Rückseite mit einem klarsichtigen Kunststoff versehen, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 Euro je kg Eigengewicht. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI25196/19-1** (DE): Stickereien als Motiv, sog. Bügelbild DNP 4, WGR 184, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger und Anleitung verpackt, - mit einem Stickgrund aus Vliesstoff aus Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit Stickgarnen bestickt, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - auf der Rückseite mit einem klarsichtigen Kleber ausgestattet, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickereien als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI35210/18-1** (DE): Applikationsstickerei, sog. Applikation zum aufnähen oder aufbügeln, Art. 990.128, Foto siehe Anlage, - mit einem Polybeutel mit bedruckten Pappaufhänger verpackt, - als Motiv, in Form eines Tigerkopfes, in den Abmessungen von ca. 28 cm x 18 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einem Stickgrund aus einem Gewirke aus ca. 52 GHT synthetischen Chemiefasern (Polyester und Elastan) und ca. 48 GHT Baumwolle, -- auf diesem Grund sind mittels Stickfäden Pailletten aufgestickt, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI26621/18-1** (DE): Stickerei als Motiv, sog. 2er Bügelflicken, Art. 749480, Foto siehe Anlage, - in Form eines Kaktus (laut Antrag verschiedene Formen), in den Abmessungen von ca. 8 cm x 4 cm, - mit einem Stickgrund aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit Stickgarnen bestickt, - auf der Rückseite mit einem klarsichtigen Kleber ausgestattet, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickerei und Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI25099/18-1** (DE): Stickereien als Motiv, sog. Spitzenapplikation, Art. 87637 und 87638, Foto siehe Anlage, - jeweils zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - in den Abmessungen von ca. 25 cm bzw. 28 cm x 11 cm bzw. 12 cm, - mit einem Stickgrund aus Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit Stickgarnen bestickt, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickereien als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI4471/18-1** (DE): Stickereien als Motiv, sog. Aufbügelflicken, Foto siehe Anlage, - als Set mit vier unterschiedlichen Motiven auf einer bedruckten Pappkarte in einem Polybeutel verpackt, - mit einem Stickgrund aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern (Polyester), - auf der Rückseite mit einem klarsichtigen Kleber ausgestattet, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Motiv 1: -- in Form eines Einhorns (max. Abmessungen von ca. 7 cm x 5,5 cm), -- mit einem Stickgrund aus augenscheinlich Vliesstoff, -- mit Stickgarnen bestickt, - Motiv 2: -- in Form eines Regenbogens (max. Abmessungen von ca. 6,5 cm x 3,5 cm), -- mit einem Stickgrund aus augenscheinlich Vliesstoff, -- mit Stickgarnen bestickt, - Motiv 3: -- in Form eines Rechtecks mit Aufschrift "music" (max. Abmessungen von ca. 6 cm x 2 cm), -- mit einem Stickgrund aus augenscheinlich Vliesstoff, -- mit Stickgarnen bestickt, - Motiv 4: -- in Form eines fünfzackigen Sterns (Durchmesser ca. 3,5 cm), -- mit einem zweilagigen Stickgrund mit einer Oberlage aus Gewebe und einer Unterlage aus augenscheinlich Vliesstoff, -- mit Stickgarnen bestickt, - stellt sich als Stickerei dar, somit keine Ware der Position 6217. "Stickereien als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet"
- **DE23327/14-1** (DE): Stickerei, sog. Deckchen in Blütenform, Foto siehe Anlage, - blütenförmig, laut Antrag mit einem Durchmesser von ca. 29,5 cm, - auf einem zweilagigen Stickgrund aus Geweben mit Stickgarnen bestickt, beide aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - stellt sich als Ware des Kapitels 58 dar, somit keine Ware des Kapitels 63. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5810

Zu Unterpositionen 5810 91 bis 5810 99: 1. Stickereien mit einer unterschiedlichen Breite von 2,5 cm bis 11,5 cm, ausgeführt auf einem Grund aus zwei verschiedenfarbigen Geweben, die Rand an Rand anstoßen und auf der ganzen Länge dadurch verbunden sind, dass die Stickarbeit zugleich auf beide Gewebe übergreift. 2. Besticktes Stück Gewebe, rechteckig, in keiner Weise konfektioniert. Das Stück Gewebe ist Teil einer Warenzusammenstellung, zu dem noch ein Umschlagtuch aus besticktem Gewebe gehört, das konfektioniert und gebrauchsfertig ist (unmittelbar durch Sticken fertiggestellt). Die beiden Waren sind in einer Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht und das Stück Gewebe ist zur Herstellung von Kleidungsstücken (mehr als einem) bestimmt. Siehe auch Avis 6214 10 bis 6214 90/1

### Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0?

Die Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0 umfasst Stickereien als Meterware, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5810.92.10.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 5810.92.10.90.0 beträgt 5,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5810.92.10.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 581092. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0?

5810.92.10.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5810.92.10.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

5810.92.10.90.0 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5810 Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive > 581092 andere Stickereien, aus Chemiefasern > 58109210 mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht > 5810921090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5810.92.10.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5810.92.10.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2549/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0?

Warennummer 5810.92.10.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/58109210900 verlinken.
