# Zolltarifnummer 5811.00.00.95.0: Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, andere, aus synthetischen Filamenten

> Die Zolltarifnummer 5811.00.00.95.0 steht für Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, andere, aus synthetischen Filamenten. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/58110000950
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5811.00.00.95.0
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  - 5811 Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810
    - 5811.00.00 Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810
      - 5811.00.00.95 aus synthetischen Filamenten
        - 5811.00.00.95.0 Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, andere, aus synthetischen Filamenten

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI17985/23-1** (DE): Wattiertes Spinnstofferzeugnis, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, laut Antrag mit einer Breite von 139 cm, - dreilagig gearbeitet: -- mit einer Außenlage (Schauseite): --- aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis mit einer Oberlage aus einem buntgewebten Gewebe aus Garnen aus überwiegenden, charakterverleihenden synthe- tischen Filamenten (laut Antrag 90 GHT) und künstlichen Spinnfasern (laut Antrag 10 GHT) sowie einer Unterlage aus einem gefärbten Nadelfilz, -- mit einer Zwischenlage aus einem Wattierungsstoff (Vliesstoff) aus Chemiefasern, -- mit einer Innenlage aus einem dünnen Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, - alle Lagen sind durch Nähstichreihen versteppt, - die Musterung verleiht dem Erzeugnis nicht den Charakter einer Stickerei, somit keine Ware der Position 5810, - das die Oberlage der Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung im Bezug auf das äußere Erscheinungsbild ihren wesentlichen Charakter. "Wattiertes Spinnstofferzeugnis als Meterware, aus mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen abgeteilt, keine Stickerei der Position 5810, aus Geweben, aus synthetischen Filamenten"
- **DEBTI14824/23-1** (DE): Wattiertes Spinnstofferzeugnis, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, laut Antrag mit einer Breite von 136 cm, - dreilagig gearbeitet: -- mit einer Außenlage (Schauseite) aus einem gerauten Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), -- mit einer Zwischenlage aus einem Wattierungsstoff (Vliesstoff) aus Chemiefasern, -- mit einer Innenlage aus einem Gewebe aus synthetischen Filamenten, - alle Lagen sind durch Nähstichreihen versteppt, - die Musterung verleiht dem Erzeugnis nicht den Charakter einer Stickerei, somit keine Ware der Position 5810. "Wattiertes Spinnstofferzeugnis als Meterware, aus mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen abgeteilt, keine Stickerei der Position 5810, aus Geweben, aus synthetischen Filamenten"
- **DEBTI14842/23-1** (DE): Wattiertes Spinnstofferzeugnis, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, laut Antrag mit einer Breite von 138 cm, - dreilagig gearbeitet: -- mit einer Außenlage (Schauseite): --- aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis mit einer Oberlage aus einem buntgewebten Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und einer Unterlage aus einem gefärbten Nadelfilz, -- mit einer Zwischenlage aus einem Wattierungsstoff (Vliesstoff) aus Chemiefasern, -- mit einer Innenlage aus einem Gewebe aus synthetischen Filamenten, - alle Lagen sind durch Nähstichreihen versteppt, - die Musterung verleiht dem Erzeugnis nicht den Charakter einer Stickerei, somit keine Ware der Position 5810, - das die Oberlage der Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung im Bezug auf das äußere Erscheinungsbild ihren wesentlichen Charakter. "Wattiertes Spinnstofferzeugnis als Meterware, aus mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen abgeteilt, keine Stickerei der Position 5810, aus Geweben, aus synthetischen Filamenten"
- **DEBTI53115/18-1** (DE): Wattiertes Spinnstofferzeugnis, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- dreilagig gearbeitet: --- Außenlage (Schauseite): ---- aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis mit einer Oberlage aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und einer Unterlage aus einem einfarbigen Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern, ---- im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild verleiht das die Oberlage bildende Gewebe der Außenlage ihren wesentlichen Charakter, --- Zwischenlage aus einem Wattierungsstoff (Vliesstoff) aus Chemiefasern, --- Innenlage aus einem weißen Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, -- alle Lagen sind durch Nähstichreihen versteppt, - die Musterung verleiht dem Erzeugnis nicht den Charakter einer Stickerei, somit keine Ware der Position 5810, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung im Bezug auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Wattiertes Spinnstofferzeugnis als Meterware, aus mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen abgeteilt, keine Stickerei der Position 5810, aus Geweben, aus synthetischen Filamenten"
- **DEBTI53122/18-1** (DE): Wattiertes Spinnstofferzeugnis, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 138 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- dreilagig gearbeitet: --- Außenlage (Schauseite): ---- aus einem dreilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis mit einer Oberlage aus einem bedruckten Gewebe aus überwiegend synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), einer Mittellage aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern und einer Unterlage aus einem gerauten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, ---- im Hinblick auf die Bedeutung im Bezug auf das äußere Erscheinungsbild verleiht das die Oberlage bildende Gewebe der Außenlage ihren wesentlichen Charakter, --- Zwischenlage aus einem Wattierungsstoff (Vliesstoff) aus Chemiefasern, --- Innenlage aus einem weißen Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, -- alle Lagen sind durch Nähstichreihen versteppt, - die Musterung verleiht dem Erzeugnis nicht den Charakter einer Stickerei, somit keine Ware der Position 5810, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung im Bezug auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Wattiertes Spinnstofferzeugnis als Meterware, aus mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen abgeteilt, keine Stickerei der Position 5810, aus Geweben, aus synthetischen Filamenten"
- **DE7732/17-1** (DE): Wattiertes Spinnstofferzeugnis, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von lt. Antrag 146 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- dreilagig gearbeitet: --- Außenlage (Schauseite) aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis mit einer charakterverleihenden Oberlage aus einem gefärbten Gewebe aus synthetischen Filamenten (lt. Antrag: Polyester) und einer Unterlage aus einem schwarzen Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern, --- Zwischenlage aus einem Wattierungsstoff (Vliesstoff) aus Chemiefasern, --- Innenlage aus einem weißen Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (lt. Antrag: Polyester), --- alle Lagen sind durch geschwungene Nähstichreihen versteppt, - insbesondere hinsichtlich der Verwendung verleiht die Außenseite (Schauseite) der Ware ihren wesentlichen Charakter, - die Musterung verleiht dem Erzeugnis nicht den Charakter einer Stickerei, somit keine Ware der Position 5810, - stellt sich als Ware der Position 5811 dar, somit keine Ware der Position 5407. "Wattiertes Spinnstofferzeugnis als Meterware, aus mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen abgeteilt, keine Stickerei der Position 5810, aus Geweben, aus synthetischen Filamenten"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5811

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Spinnstofferzeugnisse als Meterware, bestehend aus: 1) einer Lage Spinnstoffe, gewöhnlich aus Gewirke, Gestricke, Gewebe oder Vliesstoff, und einer Lage Wattierungsstoff (z. B. aus Spinnstofffasern, häufig in der Form eines Vlieses, oder aus Filz, Zellstoffwatte, Schwammkunststoff oder Schwammkautschuk), oder 2) zwei Lagen Spinnstoffe, gewöhnlich aus Gewirke, Gestricke, Gewebe oder Vliesstoff, oder aus Verbindungen daraus, mit einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff. Diese Lagen sind im allgemeinen verbunden durch Nadeln oder Nähen (einschließlich Nähwirken) entweder mit geraden Stichreihen oder mit Stichen, die Ziermotive bilden, vorausgesetzt, diese Stiche dienen hauptsächlich dem Steppen und bilden keine Muster, die dem Erzeugnis den Charakter einer Stickerei verleihen. …

### Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5811.00.00.95.0?

Die Zolltarifnummer 5811.00.00.95.0 umfasst Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, andere, aus synthetischen Filamenten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5811.00.00.95.0?

Der Drittlandszollsatz für 5811.00.00.95.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5811.00.00.95.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 581100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5811.00.00.95.0?

5811.00.00.95.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5811.00.00.95.0 im Zolltarif eingeordnet?

5811.00.00.95.0 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5811 Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810 > 58110000 Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810 > 5811000095 aus synthetischen Filamenten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5811.00.00.95.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5811.00.00.95.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI17985/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5811.00.00.95.0?

Warennummer 5811.00.00.95.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/58110000950 verlinken.
