# Zolltarifnummer 5902.20.90.00: Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, andere

> Die Zolltarifnummer 5902.20.90.00 steht für Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5902209000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5902.20.90.00
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  - 5902 Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose
    - 5902.20 aus Polyestern
      - 5902.20.90 andere
        - 5902.20.90.00 Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A002, 1A202, 1C010, 1C210, 1A002, 1A202, 1C010, 1C210

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5902

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Reifencordgewebe, auch getaucht („gedippt“) oder getränkt in Kautschuk oder Kunststoff. Diese Gewebe werden zur Herstellung von Reifen verwendet und bestehen aus einer Kette von parallelen Filamentgarnen, die in bestimmten Abständen von Schussfäden gehalten werden. Die Kette besteht immer aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose, während der Schuss aus anderen Garnen bestehen kann, die nur dazu dienen, die Kette in gewissen Abständen in ihrer Lage zu halten. Hinsichtlich der Beschreibung von hochfesten Garnen siehe Anmerkung 6 zu Abschnitt XI. Nicht zu dieser Position gehören andere bei der Reifenherstellung verwendete Gewebe oder Gewebe aus Garnen, die nicht die in Anmerkung 6 zu Abschnitt XI aufgeführten Bedingungen erfüllen (Kapitel 54 bzw. Pos. …

### Kapitel 59

1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5902.20.90.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5902.20.90.00?

Die Zolltarifnummer 5902.20.90.00 umfasst Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5902.20.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 5902.20.90.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5902.20.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 590220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5902.20.90.00?

5902.20.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5902.20.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

5902.20.90.00 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5902 Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose > 590220 aus Polyestern > 59022090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5902.20.90.00?

Zu 5902.20.90.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 5902.20.90.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 5902.20.90.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A002, 1A202, 1C010, 1C210, 1A002, 1A202, 1C010, 1C210. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5902.20.90.00?

TARIC-Code 5902.20.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5902209000 verlinken.
