# Zolltarifnummer 5903.10.10.00: Gewebe, getränkt

> Die Zolltarifnummer 5903.10.10.00 steht für Gewebe, getränkt. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5903101000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5903.10.10.00
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  - 5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902
    - 5903.10 mit Poly(vinylchlorid)
      - 5903.10.10 getränkt
        - 5903.10.10.00 Gewebe, getränkt

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI45722/19-1** (DE): Getränktes Gewebe, siehe Foto, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 203,5 cm, - aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester); mit dem bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid, keine Zellstruktur erkennbar) getränkt. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyvinylchlorid) getränkt, anderes als solche der Position 5902"
- **DEBTI54426/18-1** (DE): Getränktes Nähgewirke, sog. Geogitter, siehe Foto, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 5,2 m und einer Länge von 100 m, - laut Untersuchungsergebnis -- aus einem Gelege aus synthetischen Chemiefasern mit maschenbildenden Spinnstoffgarnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester); mit dem bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid, keine Zellstruktur erkennbar) getränkt. "Gewebe, mit Polyvinylchlorid getränkt, anderes als solche der Position 5902"
- **AT2015/000563** (AT): In Kunststoff getränktes Gewebe, - rechteckig zugeschnitten (daher nicht konfektioniert) - mit den Maßen von 120 x 150cm - einfärbig, locker gewebt, leinwandbindig, - bestehend aus Multifilamentgarnen auf Polyesterbasis, getränkt in einer schwarz pigmentierten Masse auf Polyvinylchloridbasis. Es handelt sich um ein extra reißfestes Fliegengewebe für Türen/Fenster. (Abbildung siehe Anlage)
- **DEBTI54425/18-1** (DE): Getränktes Nähgewirke, sog. Geogitter, siehe Foto, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 5,2 m und einer Länge von 100 m, - laut Untersuchungsergebnis -- aus einem Gelege aus synthetischen Chemiefasern mit maschenbildenden Spinnstoffgarnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester); mit dem bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid, keine Zellstruktur erkennbar) getränkt. "Gewebe, mit Polyvinylchlorid getränkt, anderes als solche der Position 5902"
- **AT2010/000257** (AT): Textiles Flächenerzeugnis - gitterähnlich gearbeitet, - nicht konfektioniert, - bestehend aus einem Kettengewirke mit eingearbeiteten Kett- und Schußfäden aus Multifilamenten auf Polyesterbasis, - getränkt und abgequetscht mit schwarzem Kunststoff auf Polyvinylchloridbasis (mit freiem Auge sichtbar), - laut Firmenangabe für Flächenbefestigungen, Baugrundstabilisierungen vorgesehen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5903

Zu Unterposition 5903 10: 1. Gewebe, bestehend aus Lagen nicht verwebter, parallel gelegter Garne aus Polyester-Filamenten, die Lagen sind rechtwinklig übereinandergelegt und in ein Bad von flüssigem Poly(vinylchlorid) getaucht („gedippt“), so dass sich die Garne an den Kreuzpunkten verkleben. Durch das Pressen unter einer Quetschwalze haben sich außer an den Kreuzpunkten flachgedrückte Tropfen von Polyvinylchlorid gebildet, die mit dem bloßen Auge wahrnehmbar sind.

### Pos. 5903

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 471/2002 der Kommission vom 15. März 20021) (RV L 471/02): 3. Rechteckiger ca.4 mm dicker Zellkunststoff (Polyurethan), (Maße ca.20 ×21 cm), einseitig mit ca.0,2 mm dickem, bunt bedrucktem Gewirke überzogen. (Mouse-Pads und ähnliche Waren) (Siehe Fotografie Nr.619)2) Unterposition 5903 2090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 a) zu Abschnitt XI, den Anmerkungen 1, 2 a) 5) zu Kapitel 59 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 5903, 5903 20 und 5903 2090. Die Ware gilt nicht als „konfektioniert“ im Sinne der Anmerkung 7 a) des Abschnitts XI, weil sie in rechteckiger Form zugeschnitten ist. …

### Pos. 5903

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes 17. Oktober 1989 Az.: VII K 2/89 3. NV: Reversseide, bestehend aus einer Gewebelage (Schauseite) und einer gewichtsmäßig überwiegenden Unterlage aus Gewirke (Polyester-Gewirke mit Polyurethan-Belag) ist der Unterposition 5903 20 90 KN zuzuweisen. Eine Tarifierung unter Position 5407 KN kommt nicht in Betracht Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die beklagte Oberfinanzdirektion (OFD) erteilte der Klägerin eine verbindliche ZOLLTARIFAUSKUNFT (vZTA) vom .. Mai 198.. …

### Pos. 5903

Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe (Gewirke), mit Kunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ist auch auf Gewebe anwendbar, die nur mit einer Kunststofflage versehen sind ausgenommen: 1) Gewebe (Gewirke), bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht gilt für 2-schichtige Erzeugnisse mit Festkunststoff unabhängig von der Art der Beschichtung (getränkt, bestrichen oder überzogen) für 2-schichtige Erzeugnisse mit Zellkunststoff ist Anm. 2 a) 5) Kap. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5903.10.10.00.0 getränkt

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5903.10.10.00?

Die Zolltarifnummer 5903.10.10.00 umfasst Gewebe, getränkt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5903.10.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 5903.10.10.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5903.10.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 590310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5903.10.10.00?

5903.10.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5903.10.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

5903.10.10.00 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902 > 590310 mit Poly(vinylchlorid) > 59031010 getränkt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5903.10.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5903.10.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI45722/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5903.10.10.00?

TARIC-Code 5903.10.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5903101000 verlinken.
