# Zolltarifnummer 5907.00.00.10: Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von…

> Die Zolltarifnummer 5907.00.00.10 steht für Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µm. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5907000010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5907.00.00.10
- Drittlandszollsatz: 4,9 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  - 5907 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen
    - 5907.00.00 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen
      - 5907.00.00.10 Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µm

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,9 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 0007, 1A004b

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI42334/25-1** (DE): Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, -- mit einer Breite von ca. 7,5 cm, -- aus einem Gewebe aus Aramid, -- mit einer reflektierenden Schicht; flächendeckend beschichtet mit einem Kunststoffaufstrich und überzogen mit unterschiedlich gefärbten Klebeschichten mit nicht vollständig eingebetteten, metallisierten Mikro-Glaskugeln (mit einem Durchmesser von weniger als 150 µm), -- das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µm"
- **DEBTI57859/24-1** (DE): Überzogenes Gewebe, sog. Signal Deco Band, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- als Meterware, mit einer Breite von ca. 2 cm und einer Länge von ca. 150 cm, -- aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, -- auf der Schauseite mit einer reflektierenden Schicht; auf der ganzen Oberfläche mit Klebstoff bestrichen und flächendeckend überdeckt mit nicht vollständig eingebetteten Mikro-Glaskugeln (mit einem Durchmesser von weniger als 150 µm), -- das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar, -- auf der Rückseite mit selbstklebendem Kleber und Abdeckpapier versehen. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 μm"
- **DEBTI60367/24-1** (DE): Überzogenes Gewebe, sog. Reflex-Band, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- als Meterware, mit einer Breite von ca. 2 cm und einer Länge von ca. 150 cm, -- aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, -- auf der Schauseite mit einer reflektierenden Schicht; auf der ganzen Oberfläche mit Klebstoff bestrichen und flächendeckend überdeckt mit nicht vollständig eingebetteten Mikro-Glaskugeln (mit einem Durchmesser von weniger als 150 µm), -- das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar, -- auf der Rückseite mit Schmelzklebepunkten bedruckt. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 μm"
- **DEBTI45731/22-1** (DE): Überzogenes Gewebe, sog. Reflex-Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 100 cm und einer Länge von 50 m, - laut Antrag in den Farben neonrot, neongelb und schwarz, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Gewebe aus Spinnstoffen (laut Antrag Polyester und Baumwolle), -- auf der Schauseite mit einer reflektierenden Schicht; auf der ganzen Oberfläche mit farbigem Klebstoff bestrichen und flächendeckend überdeckt mit nicht vollständig eingebetteten Mikro-Glaskugeln (mit einem Durchmesser von weniger als 150 µm), - das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 μm"
- **DEBTI28044/22-1** (DE): Überzogenes Gewebe, sog. Reflex selbstklebend, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 10 cm x 20 cm, - aus einem Gewebe aus laut Antrag Baumwolle und Polyester, - auf der Schauseite mit einer reflektierenden Schicht; auf der ganzen Oberfläche mit Klebstoff bestrichen und flächendeckend überdeckt mit nicht vollständig eingebetteten Mikro-Glaskugeln (mit einem Durchmesser von weniger als 150 µm), - das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar, - auf der Rückseite mit selbstklebendem Kleber und Abdeckpapier versehen. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 μm"
- **BEBTID.T.316.998** (BE): Een strook weefsel van ongeveer 5 cm breed met een grijze, reflecterende deklaag. Het weefsel bestaat uit garens van hoofdzakelijk polyester en in minder mate uit katoen. De deklaag is samengesteld uit acryllijm waarin met microscopie kleine bolletjes te zien zijn.
- **DEBTI42267/21-1** (DE): Überzogenes Gewebe, sog. Reflex-Band, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 2 cm und einer Länge von laut Antrag ca. 150 cm, - aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, - auf der Schauseite mit einer reflektierenden Schicht; auf der ganzen Oberfläche mit Klebstoff bestrichen und flächendeckend überdeckt mit nicht vollständig eingebetteten Mikro-Glaskugeln (mit einem Durchmesser von weniger als 150 µm), - das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar, - auf der Rückseite mit Schmelzklebepunkten bedruckt. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 μm"
- **DEBTI42269/21-1** (DE): Überzogenes Gewebe, sog. Signal-Deco-Band, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 2 cm und einer Länge von laut Antrag ca. 150 cm, - aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, - auf der Schauseite mit einer reflektierenden Schicht; auf der ganzen Oberfläche mit Klebstoff bestrichen und flächendeckend überdeckt mit nicht vollständig eingebetteten Mikro-Glaskugeln (mit einem Durchmesser von weniger als 150 µm), - das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar, - auf der Rückseite mit selbstklebendem Kleber und Abdeckpapier versehen. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 μm"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5907

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen Zu dieser Gruppe gehören getränkte, bestrichene oder überzogene Gewebe (andere als die der Pos. 5901 bis 5906), sofern das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht. Nicht zu dieser Position gehören Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (abgesehen von der Farbe) und Gewebe mit normaler Ausrüstungsappretur auf der Grundlage von stärkehaltigen und ähnlichen Stoffen (siehe Anm. 5 zu Kap. 59); sie gehören in der Regel zu den Kapiteln 50 bis 55, 58 oder 60. Danach gehören nicht hierher Gewebe, die mit Leim, Stärke oder ähnlichen Appreturen (z. B. …

### Pos. 5907

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Mit Aluminium überzogenes Gewebe. Es besteht aus 100 % Polyester-Filamentgarnen und ist auf einer Seite mit einer dünnen Lage aus Aluminium mit bloßem Auge wahrnehmbar überzogen. Die Aluminiumlage ist durch Verdampfen von geschmolzenem Aluminium auf eine Seite des Gewebes hin in einem Vakuumprozess erzeugt worden. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 (Anmerkung 6 (a) zu Kapitel 59).

### Pos. 5907

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 4756/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Streitig ist die Tarifierung von zwei unterschiedlich beschaffenen Reflexmaterialien. Mit Antrag vom 22. Juni 1995 beantragte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für eine Ware, die von ihr als Kunststofffolie mit aufgespritzten Glaskugeln, teilweise mit Verstärkung zum Aufnähen, bezeichnet wurde.... Das Untersuchungsergebnis ergab hinsichtlich der Warenbeschaffenheit ... …

### Kapitel 59

1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5907.00.00.10.0 Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µm

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5907.00.00.10?

Die Zolltarifnummer 5907.00.00.10 umfasst Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5907.00.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 5907.00.00.10 beträgt 4,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5907.00.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 590700. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5907.00.00.10?

5907.00.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5907.00.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

5907.00.00.10 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5907 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen > 59070000 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5907.00.00.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5907.00.00.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI42334/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 5907.00.00.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 5907.00.00.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 0007, 1A004b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5907.00.00.10?

TARIC-Code 5907.00.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5907000010 verlinken.
