# Zolltarifnummer 5908.00.00: Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen…

> Die Zolltarifnummer 5908.00.00 steht für Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/59080000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5908.00.00
- Drittlandszollsatz: 5,6 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  - 5908 Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt
    - 5908.00.00 Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5,6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **CZBTI31/173154/2024-580000-04/01** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o textilní bavlněné knoty do gelových a parafínových svící. Knoty jsou voskované, ve spodní části zakončené kulatým plíškem. Délka knotů: 70 nebo 100 mm. Balení: LDPE sáčky.
- **CZBTI31/173146/2024-580000-04/01** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o textilní bavlněné knoty do petrolejových či olejových lamp, kahanů a lampových pochodní. Mají kulatý nebo plochý průřez. Kulaté knoty mají různý průměr, ploché knoty mají různou šířku. Délka knotů: 1 m. Balení: LDPE sáčky.
- **FRBTIFR-BTI-2021-07742** (FR): Mèche tressée, de forme tubulaire, en matière textile (coton), constituée d’une âme en fil de métal (étain) et comportant un disque métallique à une extrémité. Il s’agit d’une mèche de bougie, imprégnée de cire (paraffine) qui sera utilisée pour la confection de bougies en gel (cristal). L’article est conditionné par lot de 25 dans un sachet en matière plastique. Dimensions d’une mèche : 10 cm de longueur et 2 cm de diamètre.
- **FRBTIFR-BTI-2021-07741** (FR): Mèche pour bougie, de forme tubulaire, constituée en matière textile, tressée, de coton. Cet article est destiné à être inséré à l’intérieur d’une bougie lors de sa fabrication. La mèche se présente sous un fil de 5 mètres qui peut être coupé. L’article est conditionné pour la vente au détail dans un sachet plastique contenant la marchandise avec un cavalier cartonné.
- **PLPL-WIT-2012-01500** (PL): Niekompletny zestaw do samodzielnego przygotowania świec "wodnych", w skład którego wchodzą 3 artykuły: knot bawełniany w postaci sznurka o dł. 100 cm, pływaki trójkątne z wgłębieniami (wyrób z PCV) - 5 szt., barwniki organiczne (do barwienia wody) - 3 saszetki po 20 g. Zestaw zapakowany jest w karton (9 x 6 x 3 cm). Z jednego zestawu można wykonać 62 świece (knot cięty na kawałki o dł. 16 mm). Do przygotowania świecy niezbędne jest naczynie szklane oraz olej np. roślinny, które nie są dostarczane w zestawie. Po napełnieniu naczynia wodą, zabarwieniu jej, należy wlać ok. 1 cm warstwę oleju (jako rodzaju paliwa) i umieścić przygotowany pływak z knotem na powierzchni wody (z warstwą oleju na wierzchu). Po nasączeniu się knota olejem - świeca jest gotowa do zapalenia.
- **DEF/4931/05-1** (DE): Warenzusammenstellung aus Dochten, Dochthalter und Färbemittel (lt. Antrag: "Floading Romantic Light"; siehe Foto) - in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Herstellen von kerzenartigen Lichten) zusammengestellt, - bestehend aus: -- Färbemittel in den Farben Rot, Grün, Blau und Gelb, verpackt in kleinen Tüten, -- Dochthaltern aus Kunststoff, dreieckig (Seitenlänge jeweils ca. 5 cm) mit abgerundeten Ecken und einer hülsenartigen Halterung für Dochte in der Mitte des Halters, -- geflochtenen Dochten aus Spinnstoffen, Länge: ca. 2 cm, mit Wachs überzogen (nicht in Art der Wachsstöcke der Pos. 3406), mit einem klarsichtigen Kunststoffstreifen zu einem Bündel zusammengefasst, - verwendet wie folgt: das Färbemittel wird in ein mit Wasser gefülltes Glas geschüttet, das Wasser färbt sich entsprechend ein, auf die Wasseroberfläche wird eine ca. 1 cm dicke Schicht aus Pflanzenöl gegeben, der Dochthalter wird mit dem Docht bestückt und auf die Flüssigkeit gelegt; das Licht brennt so lange, bis das Öl aufgebraucht ist, - alle drei Waren ergänzen sich in ihrer Funktion, wobei für das Funktionieren des Systems Dochthalter und Docht als gleichrangig bedeutend anzusehen sind, während dem Farbpulver nur untergeordnete Bedeutung zugestanden werden kann (damit Zuweisung der Warenzusammenstellung zu der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen - im vorliegenden Fall: Pos. 3926 und Pos. 5908 - in der Nomenklatur zuletzt genannten Position), - keine unvollständige oder unfertige Kerze der Pos. 3406, da im vorliegenden Zustand ein wesentliches Beschaffenheitsmerkmal einer Kerze, nämlich der Brennstoff, fehlt
- **DEF/4538/05-1** (DE): Warenzusammenstellung aus Dochten, Dochthalter und Färbemittel (lt. Antrag: "Floading Romantic Light""; siehe Foto) - in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Herstellen von kerzenartigen Lichten) zusammengestellt, - bestehend aus: -- Färbemittel in den Farben Rot, Grün, Blau und Gelb, verpackt in kleinen Tüten, -- Dochthaltern aus Kunststoff, dreieckig (Seitenlänge jeweils ca. 5 cm) mit abgerundeten Ecken und einer hülsenartigen Halterung für Dochte in der Mitte des Halters, -- geflochtenen Dochten aus Spinnstoffen, Länge: ca. 2 cm, mit Wachs überzogen (nicht in Art der Wachsstöcke der Pos. 3406), mit einem klarsichtigen Kunststoffstreifen zu einem Bündel zusammengefasst, - verwendet wie folgt: das Färbemittel wird in ein mit Wasser gefülltes Glas geschüttet, das Wasser färbt sich entsprechend ein, auf die Wasseroberfläche wird eine ca. 1 cm dicke Schicht aus Pflanzenöl gegeben, der Dochthalter wird mit dem Docht bestückt und auf die Flüssigkeit gelegt; das Licht brennt so lange, bis das Öl aufgebraucht ist, - alle drei Waren ergänzen sich in ihrer Funktion, wobei für das Funktionieren des Systems Dochthalter und Docht als gleichrangig bedeutend anzusehen sind, während dem Farbpulver nur untergeordnete Bedeutung zugestanden werden kann (damit Zuweisung der Warenzusammenstellung zu der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen - im vorliegenden Fall: Pos. 3926 und Pos. 5908 - in der Nomenklatur zuletzt genannten Position), - keine unvollständige oder unfertige Kerze der Pos. 3406, da im vorliegenden Zustand ein wesentliches Beschaffenheitsmerkmal einer Kerze, nämlich der Brennstoff, fehlt

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5908

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen. Dochte dieser Position sind Erzeugnisse aus Spinnstoffen, im Allgemeinen aus Baumwolle, die flach oder in anderer Weise gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt sind. Es sind im Allgemeinen flache oder schlauchförmige Streifen, verhältnismäßig schmal oder Rundgeflechte von geringem Durchmesser. Ihre Formen und Abmessungen richten sich nach dem jeweils vorgesehenen Verwendungszweck; es handelt sich hier um Dochte für Lampen (insbesondere für Petroleumlampen), für Kocher (Spiritus-, Petroleumkocher usw.), für Feuerzeuge, Wachslichte, Kerzen oder um ähnliche Dochte. …

### Kapitel 59

1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5908.00.00.00.0 Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5908.00.00?

Die Zolltarifnummer 5908.00.00 umfasst Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5908.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5908.00.00 beträgt 5,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5908.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 590800. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5908.00.00?

5908.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5908.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5908.00.00 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5908 Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5908.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5908.00.00 erfasst, zum Beispiel CZBTI31/173154/2024-580000-04/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5908.00.00?

KN-Code 5908.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/59080000 verlinken.
