# Zolltarifnummer 5910.00.00.00.0: Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt…

> Die Zolltarifnummer 5910.00.00.00.0 steht für Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,1 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/59100000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5910.00.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 5,1 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  - 5910 Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt
    - 5910.00.00.00.0 Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5,1 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI18586/18-1** (DE): Förderband, sog. Transportband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag endlos, mit einer Dicke von ca. 3 mm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid), -- in der Mitte verstärkt durch ein Gewebe aus synthetischen Monofilen, - laut Antag zur Verwendung in Papiermaschinen und anderen technischen Maschinen, - stellt sich als Förderband dar, somit keine Ware der Position 5911. "Förderband aus Spinnstoffen"
- **DEBTI18588/18-1** (DE): Förderband, sog. Transportband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit einer Verbindungsvorrichtung zum Schließen, mit einer Dicke von ca. 2 mm, - aus einem Gewebe aus synthetischen Monofilen (mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm), - laut Antag zur Verwendung in Papiermaschinen und anderen technischen Maschinen, - stellt sich als Förderband dar, somit keine Ware der Position 5911. "Förderband aus Spinnstoffen"
- **DEBTI18589/18-1** (DE): Förderband, sog. Transportband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag endlos, mit einer Dicke von ca. 5 mm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Nomex), -- verstärkt durch ein Spiralgewebe aus synthetischen Monofilen, - laut Antag zur Verwendung in Papiermaschinen und anderen technischen Maschinen, - stellt sich als Förderband dar, somit keine Ware der Position 5911. "Förderband aus Spinnstoffen"
- **DEBTI18590/18-1** (DE): Förderband, sog. Transportband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit einer Verbindungsvorrichtung zum Schließen, mit einer Dicke von ca. 2 mm, - aus einem Gewebe aus synthetischen Monofilen (mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm), - laut Antag zur Verwendung in Papiermaschinen und anderen technischen Maschinen, - stellt sich als Förderband dar, somit keine Ware der Position 5911. "Förderband aus Spinnstoffen"
- **DE17670/11-1** (DE): Treibriemen, sog. Spandex Riemen, Foto siehe Anlage, - endlos, an den Schmalseiten zusammengenäht, mit einer Breite von etwa 8 cm und einem Umfang von 40 cm, - aus einem etwa 2 mm dicken, elastischen Gewebe aus laut Antrag Garnen aus 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle sowie Elastomergarnen (synthetische Chemiefasern), - an den Längsseiten mit echten Webkanten, - dient laut Antrag als Treibriemen für den Warentransport auf Förderbändern. "Treibriemen aus Spinnstoffen"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5910

Zu Unterposition 5910 00: 1. Treibriemen und Förderbänder aus zwei übereinanderliegenden Gewebestreifen aus Polyamid, mit einer Zwischenlage aus einem oder mehreren flachgewebten Streifen aus Flechtstoffen, die als Gerüst zur Verstärkung dienen, wobei die verschiedenen Elemente, aus denen die Bänder bestehen, durch Druck und Wärmeeinwirkung mit Hilfe eines Klebemittels verbunden worden sind: 1) Mit einer Dicke von 3 mm oder mehr. 2) Mit einer Dicke von weniger als 3 mm: Endlos oder mit Vorrichtungen zum Verbinden (Spangen usw.) versehen. Siehe auch Avise 5911 10/1

### Kapitel 59

1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5910.00.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 5910.00.00.00.0 umfasst Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5910.00.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5910.00.00.00.0 beträgt 5,1 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5910.00.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 591000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5910.00.00.00.0?

5910.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5910.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5910.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5910 Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5910.00.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5910.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI18586/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5910.00.00.00.0?

Warennummer 5910.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/59100000000 verlinken.
