# Zolltarifnummer 6001.21.00.00.0: Schlingengewirke und Schlingengestricke, aus Baumwolle

> Die Zolltarifnummer 6001.21.00.00.0 steht für Schlingengewirke und Schlingengestricke, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/60012100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6001.21.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 60 GEWIRKE UND GESTRICKE
  - 6001 Samt, Plüsch (einschließlich "Hochflorerzeugnisse"), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke
    - 6001.21 aus Baumwolle
      - 6001.21.00.00.0 Schlingengewirke und Schlingengestricke, aus Baumwolle

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEF/4699/05-1** (DE): Schlingengewirke (lt. Antrag: "Stoff apricot 5/1") - als Meterware (mit einer Breite von mehr als 30 cm), - kein Hochflorerzeugnis, - mit einem Grund aus (lt. Untersuchung) Chemiefasern, - mit einem Flor (aufgeschnitten) aus Baumwolle

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6001

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Im Gegensatz zu den gewebten Erzeugnissen der Pos. 5801 werden die Erzeugnisse dieser Position durch Wirken oder Stricken hergestellt. Dabei werden zumeist die folgenden Herstellungsmethoden angewandt: 1) Auf einer Rundwirk- oder Rundstrickmaschinen wird ein Gewirke oder Gestricke hergestellt, aus dem Schlingen herausragen, die durch ein zusätzliches Garn gebildet sind; diese Schlingen werden sodann aufgeschnitten, wodurch ein Flor entsteht, der dem Erzeugnis ein samtartiges Aussehen verleiht. 2) Auf einer Kettenwirkmaschine wird ein Doppelgewirke mit einem gemeinsamen Polfaden hergestellt. Diese Erzeugnisse werden sodann durch Zerschneiden des Polfadens getrennt, wodurch zwei Gewirke mit aufgeschnittenem Flor entstehen. …

### Pos. 6001

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1458/97 der Kommission vom 25. Juli 1997 1) (RV L 1458/97): 2. Schlauchförmiges Schlingengewirke (-gestricke) aus einer Mischung von synthetischen und künstlichen, mit Polyglycolethylen behandelten Filamenten. Das Erzeugnis ist als Meterware in etwa 23 m langen Rollen mit einer flachen Breite von 7,5 cm aufgemacht. Dieses schlauchförmige Flächenerzeugnis kann nach weiterer Verarbeitung als „Feuchtwalzenschrumpfbezug“ für Walzen von Druckmaschinen verwendet werden. Unterposition 6001 2200 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6001 und 6001 2200. …

### Kapitel 60

1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6001.21.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6001.21.00.00.0 umfasst Schlingengewirke und Schlingengestricke, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6001.21.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6001.21.00.00.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6001.21.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600121. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6001.21.00.00.0?

6001.21.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6001.21.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6001.21.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6001 Samt, Plüsch (einschließlich "Hochflorerzeugnisse"), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke > 600121 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6001.21.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6001.21.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEF/4699/05-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6001.21.00.00.0?

Warennummer 6001.21.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/60012100000 verlinken.
