# Zolltarifnummer 6002.90.00: Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an…

> Die Zolltarifnummer 6002.90.00 steht für Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/60029000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6002.90.00
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 60 GEWIRKE UND GESTRICKE
  - 6002 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001
    - 6002.90 andere
      - 6002.90.00 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI5766/23-2** (DE): Gewirke, Foto siehe Anlage, - auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgewickelt und in einer Kunststofffolie eingeschweißt, - als Meterware, in verschiedenen Längen und Breiten, - jeweils: -- aus einem Kettengewirke aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und Fäden aus laut Antrag Elastodien (Kautschuk), -- mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, -- keine Elastomergarne enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001"
- **DEBTI45912/22-1** (DE): Gewirke, sog. Gummilitze 3er Pack, Foto siehe Anlage, - als 3-teiliges Set in einem Polybeutel verpackt, jeweils auf einem Pappaufhänger aufgewickelt, - als Meterware, mit unterschiedlichen Breiten von laut Antrag 6 mm, 8 mm und 13 mm, - aus Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern und Fäden aus Elastodien (Kautschuk), - die Antragsangaben von 60 GHT Polyester und 40 GHT Kautschukfäden können als zutreffend angesehen werden, - keine Elastomergarne enthaltend, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001"
- **DEBTI17585/21-1** (DE): Elastische Bänder mit Bandeinzieher, Foto siehe Anlage, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, - in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - drei elastische Bänder: -- als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 6 mm, 8 mm und 13 mm und einer Länge von 2 m bzw. 3 m, -- aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und Kautschukfäden, -- die Antragsangaben von 60 GHT Polyester und 40 GHT Kautschuk können als zutreffend angesehen werden, -- keine Elastomergarne enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - Bandeinzieher: -- annähernd trapezförmig, mit maximalen Abmessungen von ca. 10 cm x 2 cm, -- aus einem Formteil aus Kunststoff, - die elastischen Bänder bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Menge) den Charakter der Warenzusammenstellung. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001"
- **DEBTI25633/19-1** (DE): Gewirke, sog. Einmal Kopfband, Art. BYT1-H3, Foto siehe Anlage, - mit einer Länge von ca. 51 cm und einer Breite von ca. 2 cm; an den Enden lediglich geschnitten, - laut Antrag: -- aus Gewirken aus 54 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern) und 46 GHT Kautschukfäden (Latex), -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- mit regelmäßig eingearbeiteten, ca. 1 cm langen Schlitzen (keine Konfektionierung i. S. d. Anmerkung 7 zu ABS XI), -- dient bei oralen endoskopischen Untersuchungen als Halterung eines Einmal-Beißrings. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
- **DE19153/14-1** (DE): Gewirke, sog. Gummilitze Knopfloch, Art. 110 082, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf einer Karte aus Pappe mit aufgedruckter Produktbeschreibung aufgemacht, - laut Produktbeschreibung mit einer Länge von 3 m; mit einer Breite von etwa 1 cm, - laut Antrag aus 65 GHT Polyester (synthetischen Chemiefasern) und 35 GHT Elastodien (Kautschukfäden), - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - mit regelmäßig eingearbeiteten, etwa 1 cm langen, schlitzförmigen Löchern (keine Konfektionierung i. S. d. Anmerkung 7 zu ABS XI). "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
- **DE23746/12-1** (DE): Gewirke, sog. Gummiband für Beißring, Art. 1001770, Foto siehe Anlage, - mit einer Länge von ca. 53 cm und einer Breite von ca. 2 cm, - laut Antrag aus 70 GHT Polyester (synthetischen Chemiefasern) und 30 GHT sog. silicone rubber (laut Untersuchungsergebnis: Fäden aus Kautschuk), - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - an den Enden lediglich heiß geschnitten und mit regelmäßig eingearbeiteten, etwa 0,8 cm langen, schlitzförmigen Löchern (keine Konfektionierung i. S. d. Anmerkung 7 zu ABS XI), - wird laut Antrag um den Kopf eines Patienten gelegt und dient als Halterung für Beißringe während einer endoskopischen Untersuchung; stellt sich weder als Teil noch als erkennbares Zubehör für Waren des Kapitels 90 dar, - kein Gewebe (wird somit nicht vom Warenkreis der Position 5806 erfasst). "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
- **DE7807/12-1** (DE): Gewirke, sog. BYT1-H3-Einmal Kopfband, Foto siehe Anlage, - mit einer Länge von ca. 52 cm und einer Breite von etwa 2 cm; an den Enden lediglich geschnitten, - aus Gewirken aus lt. Antrag 54 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern) und 46 GHT Kautschukfäden (lt. Antrag Latex), - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - mit regelmäßig eingearbeiteten, etwa 1 cm langen Schlitzen (keine Konfektionierung i. S. d. Anmerkung 7 zu ABS XI), - dient lt. Antrag bei oralen endoskopischen Untersuchungen als Halterung eines Einmal-Beißrings. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
- **HUT11410039325** (HU): A minta tűzőkapcsokkal lezárt 13 × 10 cm-es méretűre hajtogatott átlátszó műanyag lefűzőtasakban érkezett a laboratóriumba vizsgálatra. Vizsgálati eredmények: Érzékszervi vizsgálat: A minta 48 cm hosszú, 8 mm széles, 1 mm magas, fehér gumiszalag. A szalag 5 db párhuzamos gumiszálból áll, amely textilanyaggal van bevonva. A textil kötött/hurkolt eljárással készült. FT-IR vizsgálat: A minta gumiszál része FT-IR alapján főként poliizoprént és töltőanyagként kaolint tartalmaz. A minta textil része poliészter. Gumiszál tartalom: 42 %. Felhasználás célja: elektromos ágymelegítő rögzítése a matrachoz.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6002

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) (entfallen) bis Wegen der Auslegung des Begriffs „Elastomergarne“ siehe die Anmerkung 13) zu Abschnitt XI. (entfallen) bis

### Pos. 6002

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001. Elastomergarne sind in der (Anmerkung 13) zum Abschnitt XI definiert. Die Bezeichnung texturierte Garne in dieser Anmerkung ist am Ende der Erläuterungen zum Harmonisierten System zur Unterposition 5402 definiert. (entfallen) Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) „Maschengarne“ (Pos. 5606). c) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Pos. 5807. d) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810. e) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z. B. …

### Kapitel 60

1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6002.90.00.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6002.90.00?

Die Zolltarifnummer 6002.90.00 umfasst Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6002.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 6002.90.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6002.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6002.90.00?

6002.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6002.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

6002.90.00 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6002 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001 > 600290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6002.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6002.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI5766/23-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6002.90.00?

KN-Code 6002.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/60029000 verlinken.
