# Zolltarifnummer 6003.30.90.00: Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere

> Die Zolltarifnummer 6003.30.90.00 steht für Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6003309000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6003.30.90.00
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 60 GEWIRKE UND GESTRICKE
  - 6003 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002
    - 6003.30 aus synthetischen Chemiefasern
      - 6003.30.90 andere
        - 6003.30.90.00 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI16302/26-1** (DE): DIY-Häkelset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung bestehend aus einem Häkelgarn, einer Häkelnadel, einer Stopfnadel, zwei Nähnadeln, einem Nadeleinfädler, einem Nähgarn und Kunststoffperlen, - gemeinsam in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - sog. Häkelgarn: -- als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Lauflänge von 65 m, -- schlauchförmiges Gewirke, mit einer Breite von ca. 0 , 5 mm (damit kein Maschengarn der Position 5606) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- keine Raschelspitze, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche - Häkelnadel: -- mit einer Länge von ca. 14 cm und einer Nadelstärke von 0 , 8 mm, -- aus Kunststoff, - Stopfnadel: -- mit einer Länge von ca. 8 , 8 cm, -- aus Kunststoff, - Nadeln: -- zwei Handnähnadeln aus Metall, - Nadeleinfädler: -- aus einem Griffstück aus Kunststoff und einer Drahtschlaufe aus Metall, - sog. Nähgarn: -- auf einer Spule aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 4 , 6 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), -- mit einer Länge von laut Antrag 45 m, -- gefärbt, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag 100 % Polyester), -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - Kunststoffperlen: -- laut Antrag 120 g Perlen aus Kunststoff in einem Tütchen, - keine Ware der Position 9503, da Häkeln als Handarbeit weder eine Freizeitbeschäftigung darstellt noch der spielerischen Unterhaltung von Kindern dient, - keine unfertige Ware der Position 4202, da die wesentlichen charakteristischen Beschaffenheits- merkmale einer Handtasche noch nicht erkennbar sind, - das Gewirke bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus synthetischen Chemiefasern, keine Raschelspitze"
- **DEBTI16304/26-1** (DE): Gewirke mit Pompon, Foto siehe Anlage, - als Warenzusammenstellung, bestehend aus einem sog. Mützengarn und einem Pompon, - gemeinsam an einer Pappbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - sog. Mützengarn, -- als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 140 m, -- schlauchförmiges Gewirke mit einer Breite von ca. 4 mm (damit kein Maschengarn der Position 5606), -- aus überwiegend synthetischen Chemiefasern sowie eingearbeiteten Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 1 mm (laut Antrag 59 % Polyacryl und 41 % Polyester), -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- keine Raschelspitze, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- stellt sich als Gewirke dar, u. a. damit keine Ware der Position 5511, - Pompon: -- aus kurzen Garnabschnitten aus laut Antrag 100 % Polyester, die in der Mitte abgebunden sind und nach allen Seiten abstehen, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Gewirke den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus synthetischen Chemiefasern, keine Raschelspitze"
- **DEBTI3247/26-1** (DE): Kettengewirke, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, mit einer Breite von ca. 30 mm und einer Länge von ca. 80 mm, - heiß geschnitten und lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert (nicht konfektioniert), - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - bedruckt, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Raschelspitze, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9503. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus synthetischen Chemiefasern, keine Raschelspitze"
- **DEBTI26187/25-1** (DE): Kettengewirke, Foto siehe Anlage, - auf einer Papprolle aufgewickelt und laut Antrag mit einer Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht, - als Meterware, in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag ca. 300 cm x 28 cm, somit keine Ware der Position 6005, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), somit keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Raschelspitze, - laut Antrag im Heißprägedruckverfahren musterbildend mit Folienstücken aus Kunststoff (laut Antrag Polyethylenterephtalat) bedruckt. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus synthetischen Chemiefasern, keine Raschelspitze"
- **DEBTI34696/24-1** (DE): Gewirke, sog. Stretchy-Bügel-Flicken, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einer Karte aus Pappe aufgerollt, -- rechteckig zugeschnitten; mit den Abmessungen von 6 cm x 40 cm, -- in unterschiedlichen Farben, -- aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), -- mit Schmelzklebepunkten bedruckt, -- keine Flor- oder Schlingenoberfläche, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- keine Raschelspitze. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus synthetischen Chemiefasern, keine Raschelspitze"
- **DEBTI25788/24-1** (DE): Kuliergewirke, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 2 Stück in einem Polybeutel verpackt, -- lediglich rechteckig heiß zugeschnitten, in den Abmessungen von ca. 23 cm x 20 cm, -- aus synthetischen Chemiefasern (80 GHT Polyester und 20 GHT Polyamid), -- auf der Vorderseite mit großflächigen Aufdrucken versehen, -- auf der Rückseite mit Noppen aus Kunststoff bedruckt, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- keine Raschelspitze. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus synthetischen Chemiefasern, keine Raschelspitze"
- **FRBTIFR-BTI-2024-03318** (FR): Étoffe de bonneterie de fibres synthétiques de polyester, non confectionnée, simplement découpée de forme rectangulaire, destinée à servir de chemin de table dont la largeur, selon les données de l’opérateur, n’excède pas 30 cm. L'article comporte des sequins ronds. L’article est utilisé pour la décoration de la table et est conditionné pour la vente au détail, sous forme de rouleau d’une longueur de 4 mètres. L’article existe en différents coloris. Il sera vendu en display de 16 unités.
- **FRBTIFR-BTI-2024-00720** (FR): Étoffe de bonneterie de fibres synthétiques de polyester, imprimée sur une face (flocages), d'une largeur de 28 cm, non confectionnée. Cet article est simplement découpé de forme rectangulaire, et il est destiné à servir de chemin de table. Il est conditionné en rouleau de 3 m pour la vente au détail.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6003

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden oder mit einem Anteil von Elastomergarnen oder Kautschukfäden von weniger als 5 GHT, andere als solche der Position 6001. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Maschengarne (Pos. 5606). c) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Position 5807. d) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810. e) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z. B. …

### Kapitel 60

1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6003.30.90.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6003.30.90.00?

Die Zolltarifnummer 6003.30.90.00 umfasst Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6003.30.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 6003.30.90.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6003.30.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600330. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6003.30.90.00?

6003.30.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6003.30.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

6003.30.90.00 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6003 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002 > 600330 aus synthetischen Chemiefasern > 60033090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6003.30.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6003.30.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI16302/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6003.30.90.00?

TARIC-Code 6003.30.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6003309000 verlinken.
