# Zolltarifnummer 6006.10.00.00: Andere Gewirke und Gestricke, aus Wolle oder feinen Tierhaaren

> Die Zolltarifnummer 6006.10.00.00 steht für Andere Gewirke und Gestricke, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6006100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6006.10.00.00
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 60 GEWIRKE UND GESTRICKE
  - 6006 Andere Gewirke und Gestricke
    - 6006.10 aus Wolle oder feinen Tierhaaren
      - 6006.10.00.00 Andere Gewirke und Gestricke, aus Wolle oder feinen Tierhaaren

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI4958/21-1** (DE): Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 115 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewirkten und gerauten Kuliergewirke aus Wolle, Baumwolle, synthetischen Spinnfasern (Polyacryl) und metallisierten Garnen (Polyester und Polyamid); die Antragsangaben von 44 GHT Wolle, 23 GHT Baumwolle und 23 GHT synthetische Spinnfasern können als zutreffend angesehen werden, ---- der Anteil an metallisierten Garnen beträgt 10 GHT, ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem Gewebe, - das die Schauseite bildende Kuliergewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Material zur Schuhherstellung ihren wesentlichen Charakter. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus Wolle"
- **DE19256/14-1** (DE): Kuliergewirke, sog. Oberstoff zur Herstellung von Bekleidung, Art. 5572, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 143 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- Kuliergewirke mit Futterfaden (Effektgarn mit Schlingen), -- aus dünnen Garnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester) und dickeren Futterfäden aus Wolle (die Antragsangaben von 65 GHT Wolle und 35 GHT Polyester können als zutreffend angesehen werden), -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- aufgrund der Beschaffenheit (eingearbeitetes Effektgarn mit Schlingen) kein Schlingengewirke. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus Wolle"
- **DE4436/17-1** (DE): Kuliergewirke, sog. Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - buntgewirktes Kuliergewirke (melierte Garne) aus laut Antrag: 45 GHT Wolle, 32 GHT Polyester und 18 GHT Acryl (beides synthetische Chemiefasern) sowie 5 GHT Viskose (künstliche Chemiefasern), - findet laut Antrag als Obermaterial in der Schuhindustrie Anwendung. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus Wolle"
- **FR-RTC-2016-003147** (FR): AUTRE ÉTOFFE DE BONNETERIE A MAILLE CUEILLIE, D’UN POIDS AU M² DE 390 GRAMMES, EN LAINE MAJORITAIRE.
- **DE2856/12-1** (DE): Textillaminat, sog. Wilhelm, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen, - laut Untersuchungsergebnis bestehend aus: -- einer Oberlage aus einem buntgewirkten Kuliergewirke aus 50 % Wolle, 37 % Chemiefasern (5 % Polyester- Filamente, 26 % Polyacryl-Spinnfasern und 6 % Viskose-Spinnfasern) und 13 % Baumwolle (die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden), --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- einer Unterlage aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern, - im Hinblick auf die Verwendung bestimmt das die Schauseite bildende Kuliergewirke den Charakter der Ware. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus Wolle"
- **DE24394/11-1** (DE): Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen, - laut Untersuchungsergebnis bestehend aus: -- einer Oberlage aus einem buntgewirkten (melierte Garne) Kuliergewirke aus überwiegend (ca. 60 - 65 GHT) Wolle und aus Polyamidfasern (synthetische Chemiefasern), --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- laut Antrag die Schauseite bildend, -- mit einer Unterlage aus einem schwarz gefärbten Kuliergewirke (Interlook) aus synthetischen Chemiefasern, --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - im Hinblick auf die Verwendung (Herstellung von Schuhen) und den Wert bestimmt das die Schauseite bildende Kuliergewirke der Oberlage den Charakter der Ware. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus Wolle"
- **GB115190794** (GB): WEFT KNITTED FABRIC. FLEECED ON ONE SURFACE. EXCEEDS 30 CMS WIDE. CONSTRUCTED OF 61 PERCENT WOOL, 24 PERCENT POLYESTER AND 15 PERCENT NYLON.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6006

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die nicht in den zuvor genannten Positionen dieses Kapitels erfassten Gewirke und Gestricke. Hierher gehören z. B. Kuliergewirke und -gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden oder mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von weniger als 5 GHT. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu diesem Kapitel erklären die Bedeutung von „Kuliergewirken“ und „Kuliergestricken“ (siehe Allgemeines, Teil A, I beziehungsweise B). Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken (Pos. 5807). c) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810. d) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z. B. …

### Pos. 6006

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1611/93 der Kommission vom 24 Juni 1993 (ABl. EG Nr. L 155/9) (RV L 1611/93), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Schlauchförmige Stücke aus Kuliergewirken, gebleicht, aus unterschiedlichen Spinnstofffasern, grob geschnitten. Der Durchmesser der Stücke beträgt ungefähr 65 cm und ihre Länge schwankt zwischen 2,50 m und 6 m. Die Stücke, von denen einige zerknittert sind, sind in Ballen aufgemacht. Unterpositionen 6006 1000, 6006 2100, 6006 3190 1), 6006 4100, 6006 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6006 10, 6006 1000, 6006 21, 6006 2100, 6006 31, 6006 3190 1), 6006 41, 6006 4100, und 6006 90, 6006 9000 je nach Zusammensetzung. …

### Pos. 6006

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Auf der 59. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System ist am 22. März 2017 entschieden worden, dass ein dreilagiges Erzeugnis (Verbunderzeugnis) aus einer oberen Lage aus einem Gewebe, einer mittleren Lage aus einer Kunststofffolie und einer unteren Lage aus einem Gewebe bzw. einem Gewirke (anderes als solches der Position 6001) als laminiertes Erzeugnis der Position 5903 anzusehen ist. Diese Einreihung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die mittlere Lage (Kunststofffolie) mit bloßem Auge wahrnehmbar ist oder auch nicht, da die Anmerkung 2 a) 1 zu Kapitel 59 auf laminierte Erzeugnisse nicht anwendbar ist. Die Waren können zum Beispiel wie folgt aussehen und sind u.a. zur Herstellung von so genannten Soft-Shell Jacken bestimmt:

### Kapitel 60

1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6006.10.00.00.0 aus Wolle oder feinen Tierhaaren

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6006.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 6006.10.00.00 umfasst Andere Gewirke und Gestricke, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6006.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6006.10.00.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6006.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6006.10.00.00?

6006.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6006.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6006.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6006 Andere Gewirke und Gestricke > 600610 aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6006.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6006.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI4958/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6006.10.00.00?

TARIC-Code 6006.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6006100000 verlinken.
