# Zolltarifnummer 6101.30.10.00.0: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren

> Die Zolltarifnummer 6101.30.10.00.0 steht für Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61013010000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6101.30.10.00.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6101 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103
    - 6101.30 aus Chemiefasern
      - 6101.30.10 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
        - 6101.30.10.00.0 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI53135/20-1** (DE): Kurzmantel, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus zweilagigen, ca 1,7 mm dicken, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnissen mit einer Außenlage aus bedruckten, gerauten Gewirken und einer Innenlage aus Plüschgewirken, beide Gewirke aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt, aber nicht über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge ca. 86 cm); u. a. aufgrund der Länge kein Mantel oder Parka, - mit einer abnehmbaren Kapuze, - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, mit dicht anliegenden, manschettenartigen Abschlüssen mit Knopfverschluss, - mit zwei aufgesetzten Brusttaschen mit Knopfverschluss - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen; - erfüllt aufgrund der Länge in Verbindung mit dem Material (Art und Dicke des Flächenerzeugnisses) die Voraussetzungen zur Einreihung als Kurzmantel, u. a. somit kein windjackenähnliches Kleidungs- stück und kein Hemd. "Kurzmantel, aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"
- **DE23185/15-1** (DE): Umhangähnliches Kleidungsstück, sog. Samt-Umhang rot, Art. 92041, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit einem Pappetikett verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, samtartigen, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 146 cm); den Rücken, die Schultern und die Arme bedeckend, - mit einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, am Halsausschnitt mit einem Klettverschlussriegel von links über rechts zu schließen (Männerkleidung), - auf der Vorderseite am Rand mit einem Zuschnitt aus Geweben ausgestattet, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 62. "Umhangähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"
- **DE23184/15-1** (DE): Umhangähnliches Kleidungsstück, sog. Samt-Umhang schwarz, Art. 92042, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit einem Pappetikett verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, samtartigen, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 146 cm); den Rücken, die Schultern und die Arme bedeckend, - mit einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, am Halsausschnitt mit einem Klettverschlussriegel von links über rechts zu schließen (Männerkleidung), - auf der Vorderseite am Rand mit einem Zuschnitt aus Geweben ausgestattet, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 62. "Umhangähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"
- **DE22632/14-1** (DE): Umhang, sog. Kinder Cape Löwe, Art. 186616, für Kinder von 2-3 Jahren (entspricht Größe 92-98), Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen, einfarbigen, langflorigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 32 cm); den Oberkörper, die Schultern und die Arme bedeckend, - mit einer angesetzten Kapuze in der Art eines "Löwenkopfes", mit angenähter "Mähne" und "Ohren", - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, am oberen Abschluss mit einem Klettriegel von links über rechts zu schließen (Knabenkleidung), - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Ware der Position 6307. "Umhang, aus Gewirken, für Knaben, aus Chemiefasern"
- **DE19305/14-9** (DE): Krippenkostüm-Set, sog. U3 Krippen-Kostüme, Art. 55988, für Kinder von 1-2 Jahren (entspricht Größe 86/92), Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus zwölf jeweils aus einem Kleidungsstück und teilweise einem Festartikel bzw. einer Kopfbedeckung bestehenden Kostümen, - die zwölf jeweils in einem Polybeutel verpackten Kostüme sind gemeinsam in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, - gehören als Maskenkostüme aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung der Kleidung als Kleidung für Kleinkinder, - getrennte Einreihung aller Kostüme, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Marienkäfer-Kostüm (Umhang): -- aus verschiedenen, ca. 1,1 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken, -- bis etwa zum Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 39 cm); den Rücken, die Schultern und die Arme bedeckend, -- mit einer angesetzten Kapuze in der Art eines "Marienkäfer-Kopfes", mit angenähten Fühlern, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung, am oberen Abschluss mit einem Druckknopfverschluss von links über rechts zu schließen (Knabenkleidung), -- an dem vorderen und dem bogig gearbeiteten, unteren Rand mit einer kontrastfarbenen Randeinfassung versehen, -- wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. "Umhang, aus Gewirken, für Knaben, aus Chemiefasern"
- **DE27215/16-2** (DE): Karnevalskostüm, sog. Frauenkostüm Königin der Finsternis, Größe M, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem umhangähnlichen Kleidungsstück, zwei Armstulpen (Bekleidungszubehör) und einem "Kettengürtel" (Fantasieschmuck), - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - umhangähnliches Kleidungsstück: -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochenen Gewirken, -- über das Knie reichend (Rückenlänge: ca. 113 cm); den Rücken, die Schultern und die Arme bedeckend, -- mit einer Kapuze, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung, am Halsausschnitt mit einem Klettverschlussriegel von links über rechts zu schließen (Männerkleidung), -- am unteren Rand lediglich gezackt geschnitten, -- wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung getragen. "Umhangähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6101

Zu Unterposition 6101 30 10: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6101 20 10.

### Pos. 6101

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört bestimmte Kleidung für Männer und Knaben, aus Gewirken oder Gestricken, die sich dadurch kennzeichnet, dass sie im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen wird. Dazu gehören: Mäntel einschließlich Kurzmäntel, Regenmäntel, Umhänge einschließlich Ponchos, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, wie z. B. dreiviertellange Mäntel, Überzieher, Kapuzenumhänge, Dufflecoats, Wettermäntel, Kaftane, Parkas, wattierte Westen. Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidung der Pos. 6103. b) Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6113).

### Pos. 6101

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 19891) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. 1) ABl. EG Nr. L 106/25

### Pos. 6101

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinsichtlich der Größenangaben von Mänteln für Männer vergleiche ErlKN Pos. 6201 (NEH). (entfallen)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6101.30.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 6101.30.10.00.0 umfasst Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6101.30.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6101.30.10.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6101.30.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6101.30.10.00.0?

6101.30.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6101.30.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6101.30.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6101 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103 > 610130 aus Chemiefasern > 61013010 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6101.30.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6101.30.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI53135/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6101.30.10.00.0?

Warennummer 6101.30.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61013010000 verlinken.
