# Zolltarifnummer 6102.10.90.00.0: Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

> Die Zolltarifnummer 6102.10.90.00.0 steht für Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61021090000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6102.10.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6102 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104
    - 6102.10 aus Wolle oder feinen Tierhaaren
      - 6102.10.90 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
        - 6102.10.90.00.0 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE11954/11-1** (DE): Blouson, sog. Strickjacke, Art.Nr. 30-400, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus 1,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Schurwolle, - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 68 cm), - mit einem überwiegend gerippt gewirkten Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, ohne Überlappung; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit Bündchen aus gerippten Gewirken, - in Brusthöhe mit einer aufgesetzten Tasche mit Patte und Klettverschluss aus Geweben aus Spinnstoffen; an den Schultern mit Zuschnitten und Klettverschlussriegeln und auf der Rückseite der Unterarme mit aufgesetzten Zuschnitten aus Geweben aus Spinnstoffen, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem gerippt gewirkten, verengenden Bund, - das Kleidungsstück erfüllt aufgrund des Schnitts und der Ausstattung die Voraussetzungen zur Einreihung als Blouson, somit keine Strickjacke der Position 6110. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"
- **DE11952/11-1** (DE): Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Pullover, Art.Nr. 30-200, Größe 52, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus 1,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Schurwolle, - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 70 cm), - mit einem runden, halsnahen Ausschnitt mit einer Randeinfassung aus gerippten Gewirken, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit Bündchen aus gerippten Gewirken, - in Brusthöhe mit einer aufgesetzten Tasche mit Patte und Klettverschluss aus Geweben aus Spinnstoffen; an den Schultern mit Zuschnitten und Klettverschlussriegeln und auf der Rückseite der Unterarme mit aufgesetzten Zuschnitten aus Geweben aus Spinnstoffen, - am unteren Rand mit einem gerippt gewirkten, verengenden Bund, - das Kleidungsstück erfüllt aufgrund des Schnitts und der Ausstattung die Voraussetzungen zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit keine Ware der Position 6110. "Blousonähnliche Ware, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"
- **DE11953/11-1** (DE): Blouson, sog. Strickjacke, Art.Nr. 30-300, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus 1,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Schurwolle und 20 % Polyacryl (synthetische Chemiefasern), - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 66 cm), - mit einem überwiegend gerippt gewirkten Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, ohne Überlappung; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit Bündchen aus gerippten Gewirken, - in Brusthöhe mit einer aufgesetzten Tasche mit Patte und Klettverschluss aus Geweben aus Spinnstoffen; an den Schultern mit Zuschnitten und Klettverschlussriegeln und auf der Rückseite der Unterarme mit aufgesetzten Zuschnitten aus Geweben aus Spinnstoffen, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem gerippt gewirkten, verengenden Bund, - das Kleidungsstück erfüllt aufgrund des Schnitts und der Ausstattung die Voraussetzungen zur Einreihung als Blouson, somit keine Strickjacke der Position 6110. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"
- **DE11951/11-1** (DE): Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Pullover, Art.Nr. 30-100, Größe 52, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus 1,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 80 % Schurwolle und 20 % Polyacryl (synthetische Chemiefasern), - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 68 cm), - mit einem runden, halsnahen Ausschnitt mit einer Randeinfassung aus gerippten Gewirken, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit Bündchen aus gerippten Gewirken, - in Brusthöhe mit einer aufgesetzten Tasche mit Patte und Klettverschluss aus Geweben aus Spinnstoffen; an den Schultern mit Zuschnitten und Klettverschlussriegeln und auf der Rückseite der Unterarme mit aufgesetzten Zuschnitten aus Geweben aus Spinnstoffen, - am unteren Rand mit einem gerippt gewirkten, verengenden Bund, - das Kleidungsstück erfüllt aufgrund des Schnitts und der Ausstattung die Voraussetzungen zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit keine Ware der Position 6110. "Blousonähnliche Ware, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"
- **DE3224/11-1** (DE): Blouson, sog. Strickjacke Portsea Zip Thru W1112, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus 1 mm dicken, melierten Gewirken aus lt. Antrag 100 % Merinowolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 66 cm), - mit Kapuze, deren Ränder von rechts auf links überlappen (Frauenkleidung) - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, - mit Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem gerippten, leicht verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson (somit keine Ware der Positionen 6104 und 6110). "Blouson, aus Gewirken, aus Wolle, für Frauen"
- **DE3241/11-1** (DE): Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Strickjacke, Pacific Palms Cardigan, Artikel Nr. W1177, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100% Merinowolle, - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 67 cm), - mit einem V-förmigen, leicht halsfernen Ausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippten Bündchen, - mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille (u. a. deshalb keine Hemdbluse der Position 6106), - am unteren Rand mit einem gerippten, leicht verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück (u. a. deshalb keine Jacke der Position 6104 und auch keine Strickjacke der Position 6110). "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"
- **DE20748/10-1** (DE): Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Strickjacke, Airlie Beach Hoodie W1107PP, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100% Merinowolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 60 cm), - mit Kapuze, - mit einem halsfernen, V-förmigen Halsausschnitt, - mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, ohne Überlappung, - ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippten Bündchen, - mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem gerippten, leicht verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson (u. a. somit keine Jacke der Position 6104 und auch kein Kleidungsstück der Position 6110). "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Wolle, für Frauen"
- **DE8773/10-1** (DE): Blouson für Frauen, sog. Damen-Strickpullover Mollymook Hoodie, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus bis zu 4,0 mm dicken, unterschiedlich strukturierten Gewirken aus lt. Antrag 100% Merinowolle, - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 63 cm), - mit einer gefütterten Kapuze, - mit einem halsnahen Halsausschnitt, - mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippten, abgepasst gewirkten Bündchen, - mit einer aufgesetzten, offenen Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem gerippten, leicht verengenden, abgepasst gewirkten Bund, - erfüllt aufgrund des Schnitts und der Ausstattung die Voraussetzungen zur Einreihung als Blouson (u. a. somit keine Jacke der Position 6104 und auch kein Kleidungsstück der Position 6110). "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6102

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6101 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß.

### Pos. 6102

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 1989 1) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 2) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. …

### Pos. 6102

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27. Juni 1989 Az.: VII K 11/88 Aus den Gründen: ... Das zu tarifierende Erzeugnis hat die Konfektionsgröße 122. Seine Rückenlänge beträgt 61 cm, an den längsten Stellen etwa 64 cm. Bei Zugrundelegung der Körpermaßtabellen des DOB-Verbandes - Mädchen-Größen-Tabellen auf Grund repräsentativer Reihenmessungen 1981/82 an 10000 Frauen und Mädchen - errechnet sich die Länge bis zum halben Oberschenkel auf 58,5 cm. Das streitige Erzeugnis reicht also nur 2,5 bis 5,5 cm weiter nach unten, erreicht also nach den repräsentativen Messungen des DOB-Verbandes kaum das Knie. Danach spricht einiges dafür, dass die Ware nicht die Länge erreicht, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein Mantel (Kurzmantel) haben muss. …

### Pos. 6102

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinsichtlich der Größenangaben von Mänteln für Frauen vergleiche ErlKN Pos. 6202 (NEH). (entfallen)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6102.10.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 6102.10.90.00.0 umfasst Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6102.10.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6102.10.90.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6102.10.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6102.10.90.00.0?

6102.10.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6102.10.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6102.10.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6102 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104 > 610210 aus Wolle oder feinen Tierhaaren > 61021090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6102.10.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6102.10.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DE11954/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6102.10.90.00.0?

Warennummer 6102.10.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61021090000 verlinken.
