# Zolltarifnummer 6102.20.90.00.0: Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

> Die Zolltarifnummer 6102.20.90.00.0 steht für Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61022090000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6102.20.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6102 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104
    - 6102.20 aus Baumwolle
      - 6102.20.90 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
        - 6102.20.90.00.0 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI39595/25-1** (DE): Blouson, Größe 42, Foto siehe Anlage, - aus bis zu ca. 3,7 mm dicken, einfarbigen, unterschiedlich strukturierten Gestricken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 58 cm), - mit Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauen- kleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, - am abgepasst hergestellten unteren Rand mit einem gerippt gewirkten Bund verengt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Strickjacke. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
- **DEBTI50780/24-1** (DE): Blousonähnliches Kleidungsstück, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 63 cm), - mit einer Kapuze, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - vorn mit einer großen, eingesetzten Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - mit aufgestickten Schriftzügen und Buchstaben (Firmenlogo) verziert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, elastischen Bund verengt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
- **DEBTI52664/24-1** (DE): Blousonähnliches Kleidungsstück, Größe 134/140, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 47 cm), - mit einer Kapuze, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - vorn mit einer großen, eingesetzten Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - im Brustbereich sowie an den Bündchen mit kleinen Stickereien verziert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"
- **DEBTI36810/24-1** (DE): Blousonähnliches Kleidungsstück, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,8 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, deren Ränder vorn von rechts auf links überlappen (Frauen- kleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - vorn mit einer aufgesetzten, offenen Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
- **DEBTI36798/24-1** (DE): Blousonähnliches Kleidungsstück, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm), - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, deren Ränder vorn von rechts auf links überlappen (Frauen- kleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - auf der Vorderseite mit einem großflächigen Aufdruck verziert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
- **DEBTI4494/23-1** (DE): Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Kapuzenpullover, Artikel-Nr. 5662310, Größe 92, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (innen) gerauten Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 38 cm), - mit einer doppelt gearbeiteten Kapuze, deren Ränder vorn von links auf rechts überlappen (Knaben- kleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, u. a. somit kein Pullover, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Knaben"
- **DEBTI29283/22-1** (DE): Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Hoody-Sweatshirt e.s. botanica, Damen, Art. 2187036, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 62 cm), - mit einer Kapuze mit Kordelzug, deren Ränder vorn von rechts auf links überlappen (Frauenkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - vorn oberhalb der linken Brust mit einem Firmenlogo bedruckt, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
- **DEBTI12070/22-1** (DE): Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Metallica cotton hoodie, men, Artikel-Nr. 7055039, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,5 mm dicken, augenscheinlich buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 74 cm), - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), somit nicht für Männer, - vorn mit einer aufgesetzten Tasche (sog. Kängurutasche), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten,verengenden, gerippt gewirkten Bündchen, - vorne mit einem großflächigen Aufdruck verziert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden, gerippt gewirkten Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6102

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6101 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß.

### Pos. 6102

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 1989 1) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 2) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. …

### Pos. 6102

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27. Juni 1989 Az.: VII K 11/88 Aus den Gründen: ... Das zu tarifierende Erzeugnis hat die Konfektionsgröße 122. Seine Rückenlänge beträgt 61 cm, an den längsten Stellen etwa 64 cm. Bei Zugrundelegung der Körpermaßtabellen des DOB-Verbandes - Mädchen-Größen-Tabellen auf Grund repräsentativer Reihenmessungen 1981/82 an 10000 Frauen und Mädchen - errechnet sich die Länge bis zum halben Oberschenkel auf 58,5 cm. Das streitige Erzeugnis reicht also nur 2,5 bis 5,5 cm weiter nach unten, erreicht also nach den repräsentativen Messungen des DOB-Verbandes kaum das Knie. Danach spricht einiges dafür, dass die Ware nicht die Länge erreicht, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein Mantel (Kurzmantel) haben muss. …

### Pos. 6102

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinsichtlich der Größenangaben von Mänteln für Frauen vergleiche ErlKN Pos. 6202 (NEH). (entfallen)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6102.20.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 6102.20.90.00.0 umfasst Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6102.20.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6102.20.90.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6102.20.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6102.20.90.00.0?

6102.20.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6102.20.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6102.20.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6102 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104 > 610220 aus Baumwolle > 61022090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6102.20.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6102.20.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI39595/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6102.20.90.00.0?

Warennummer 6102.20.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61022090000 verlinken.
