# Zolltarifnummer 6104.31.00.00.0: Jacken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren

> Die Zolltarifnummer 6104.31.00.00.0 steht für Jacken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61043100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6104.31.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
    - 6104.31 aus Wolle oder feinen Tierhaaren
      - 6104.31.00.00.0 Jacken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE9915/15-1** (DE): Jacke, sog. Cardigan, Art. MW2155407, Größe 36/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,8 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 80 % Wolle und 20 % Nylon (synthetische Chemiefasern); mit doppellagig gearbeiteten Vorderteilen, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), mit bis zu 14 cm längeren Vorderteilen, - in Bahnen gearbeitet, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - mit seitlich eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - stellt sich aufgrund des Schnitts als Jacke dar, somit keine Strickjacke, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Ware der Position 6102. "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"
- **DEBTI237/18-1** (DE): Jacke, sog. Strickjackenähnliches Kleidungsstück, Art. Galerie, Größe S, Foto siehe Anlage, - seitliche Vorder- und Rückenteile sowie Ärmel und Kapuze aus ca. 2,8 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 70 % Wolle und 30 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mittleres Vorder- und Rückenteil aus einer Stickerei der Position 5810, mit einem zweilagigen Stickgrund, mit einer Außenlage aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester und einer Innenlage aus Wattierungsstoff; zusätzlich mit einem Futter ausgestattet, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 62 cm), - mit einer angesetzten Kapuze mit Tunnelzug, am Kapuzenrand mit einem einfarbigen und einem floral bedruckten Zuschnitt aus Gewebe eingefasst, - mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Druckknopfverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand teilweise durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, teilweise abgepasst gewirkt, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Ware der Positionen 6102 bzw. 6202, - stellt sich aufgrund der Ausstattung als Jacke dar, somit keine Ware der Position 6110, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Gewirke und die Gewebe als annähernd gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"
- **DE24256/16-1** (DE): Jacke, sog. Strickjacke, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit einem zweilagig gearbeiteten Vorderteil mit einer Außenlage aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und einer Innenlage aus Wattierungsstoff, die Lagen wurden augenscheinlich vor dem Zuschneiden durch Steppen abgeteilt und zusammengenäht (Meterware der Position 5811); mit einem Rückenteil und Ärmeln aus ca. 1,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Wolle, - im Vorderteil gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 60 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten Bündchen, - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - in Bahnen gearbeitet, - am unteren Rand gesäumt bzw. abgepasst gewirkt, - stellt sich aufgrund des Schnitts und der Ausstattung als Jacke dar, u. a. somit keine Strickjacke, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Ware der Positionen 6102 bzw. 6202, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Gewirke und die Gewebe gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Umfang überwiegen jedoch die Gewirke und verleihen damit der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"
- **DE20755/10-1** (DE): Jacke, sog. Blazer, Keppel Bay W1108, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus 1,0 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100% Merinowolle, - gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 55 cm), - mit einem Reversragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung; mit Knopfverschluss (1 Knopf) von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen, an den Ärmelenden umgeschlagenen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - körpernah in Längsbahnen gearbeitet, - mit einem geraden Abschluss am unteren Rand, - kennzeichnet sich aufgrund des allgemeinen Aussehens, einer gewissen Formfestigkeit, der Ausstattung (gefüttert) und des Materials als Jacke der Position 6104, - wird nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung getragen (somit kein Kleidungsstück der Position 6102). "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"
- **DEF/1577/06-1** (DE): Jacke für Frauen, Modell 394 110, Größe 40, siehe Foto, - aus 2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100% Wolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 65 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt mit Reverskragen, - vorn durchgehend von rechts über links geknöpft (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln; ungefüttert, - aus vier Längsbahnen; im Vorder- und Rückenteil mit Abnähern körpernah gearbeitet, - am unteren Rand gesäumt, - kennzeichnet sich nach Schnitt (körpernah in Längsrichtung zusammengenähte Bahnen) und Material als Jacke, somit weder eine Hemdbluse der Position 6106 noch eine Strickjacke der Position 6110, - wird üblicherweise nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung getra- gen und bietet keinen Wetterschutz, somit auch kein Kleidungsstück der Position 6102.
- **DEF/1575/06-1** (DE): Jacke für Frauen, Modell 429 110, Größe 40, siehe Foto, - aus 2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100% Wolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 72 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt mit Reverskragen, - vorn durchgehend von rechts über links geknöpft (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln; ungefüttert, - aus zehn Längsbahnen körpernah gearbeitet, - mit zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille (somit u.a. keine Hemdbluse), - am unteren Rand gesäumt, - kennzeichnet sich nach Schnitt (körpernah in Längsrichtung zusammengenähte Bahnen) und Ausstattung (Taschen) als Jacke, somit keine Strickjacke der Position 6110, - wird üblicherweise nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung getra- gen und bietet keinen Wetterschutz, somit auch kein Kleidungsstück der Position 6102.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6104

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß. (entfallen) bis Alle Teile eines Kostüms müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingesetzter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z.B. ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück der Rock oder Hosenrock, die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen. …

### Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

### Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.31.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6104.31.00.00.0 umfasst Jacken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.31.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6104.31.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6104.31.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610431. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.31.00.00.0?

6104.31.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6104.31.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6104.31.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610431 aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.31.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.31.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE9915/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.31.00.00.0?

Warennummer 6104.31.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61043100000 verlinken.
