# Zolltarifnummer 6104.49.00.00.0: Kleider, aus anderen Spinnstoffen

> Die Zolltarifnummer 6104.49.00.00.0 steht für Kleider, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61044900000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6104.49.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
    - 6104.49 aus anderen Spinnstoffen
      - 6104.49.00.00.0 Kleider, aus anderen Spinnstoffen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE17901/15-1** (DE): Hosenrockkleid, sog. Damenoverall, Art. 6403897.00.71, Größe S, Foto siehe Anlage, - doppellagig gearbeitet, mit einer Außenlage aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 55 % metallisierten Garnen (metallisierte Streifen aus synthetischer Spinnmasse) und 45 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und einer Innenlage aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus augenscheinlich Chemiefasern; beide Lagen sind an den Schultern und in der Taille dauerhaft zusammengenäht, - vorn mit einem runden, im Rücken mit einem V-förmigen Ausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit sehr kurzen Ärmeln, - im Taillenbereich mit einer elastischen Verengung, - mit sehr weiten, kurzen Hosenbeinen (Seitenlänge: ca. 32 cm), die dem Kleidungsstück aufgrund der Schnittform den optischen Eindruck eines Kleides und damit den Charakter eines Hosenrockkleides verleihen (somit kein Overall), - am unteren Rand durch Überwendlichnähte (Außenlage) bzw. durch Umschlagen und Festnähen (Innenlage) gesäumt, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Umfang überwiegend die buntgewirkten Gewirke, sie bilden damit das für die Spinnstoffermittlung maßgebende Flächenerzeugnis. "Hosenrockkleid, aus Gewirken, für Frauen, andere als in den Unterpositionen 6104 41 bis 6104 44 genannte"
- **DE16223/16-1** (DE): Hexenkostüm, Größe M, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem Gürtel und einer Kopfbedeckung, - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - Kleid: -- mit einer Rückseite aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und einer zweilagig gearbeiteten Vorderseite mit einer Innenlage aus den o. g. Gewirken und einer Außenlage aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben (Mittelteil) aus laut Antrag 100 % Polyester und ca. 0,4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Untersuchungsergebnis 43,9 GHT synthetischen Filamenten und 56,1 GHT metallisierten Garnen (metallisierte Streifen aus synthetischer Spinnmasse) der Position 5605, -- über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 104 cm), am unteren Rand zackig geschnitten, in den Zackenspitzen bis zu ca. 10 cm länger gearbeitet, -- mit einem eckigen Ausschnitt, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit halblangen Ärmeln, an den Ärmelenden mit angesetzten, an den Enden zackig geschnittenen Zuschnitten aus den o. g. Geweben, -- am unteren Rand zackig geschnitten, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- die Gewirke verleihen der Ware insbesondere im Hinblick auf den Umfang ihren wesentlichen Charakter; insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild herrschen die buntgewirkten Gewirke vor und bilden damit das für die Spinnstoffermittlung maßgebende Flächenerzeugnis, - Gürtel: -- aus einfarbigen (weder gummielastischen noch kautschutierten) Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einer Gesamtlänge von ca. 105 cm und einer Breite von ca. 6 cm, -- an einer Schmalseite mit einer "Schnalle" aus Kunststoff ausgestattet (somit konfektioniert), an der anderen Schmalseite lediglich geschnitten, - Kopfbedeckung: -- durch Zusammennähen von Spinnstoffzuschnitten hergestellt, -- nach oben hin spitz zulaufend, mit einer umlaufenden, ca. 10 cm breiten Krempe, -- mit einem Durchmesser von ca. 40 cm (einschließlich Krempe) und einer ca. 32 cm hochreichenden Spitze, -- ausgestattet mit einem Band aus buntgewirkten Gewirken, - das Kleid verleiht der Warenzusammenstellung im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, anderes als in den Unterpositionen 6104 41 bis 6104 44 genannte"
- **DE18533/12-1** (DE): Kleid, sog. Long - Pullover, Tunika, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 55 % Seide und 45 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 80,5 cm); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden (u. a. somit keine Ware der Position 6110), - mit einem runden Halsausschnitt mit gerippter Randeinfassung, - mit langen Ärmeln mit gerippten Bündchen, - am unteren Rand gesäumt. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus Seide"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6104

Zu Unterpositionen 6104 4100 bis 6104 4900: Als Kleider gelten Kleidungsstücke mit oder ohne Ärmel zum Bedecken des Körpers, die normalerweise an den Schultern beginnen und bis zu den Knöcheln oder darüber reichen können. Sie müssen getragen werden können, ohne dass gleichzeitig noch ein anderes Kleidungsstück getragen werden muss. Der Begriff umfasst hier ebenfalls transparente Kleider. Das Tragen von Unterwäsche steht einer Einreihung als Kleid nicht entgegen1). Besteht der obere Teil solcher Kleidungsstücke aus Trägern mit Latz (entweder nur vorn oder vorn und hinten) gelten sie nur dann als Kleid, wenn der Latz so bemessen, geschnitten und angebracht ist, dass das Kleidungsstück in der vorstehend beschriebenen Weise getragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind diese Kleidungsstücke als Röcke der Unterposition 6104 5100 bis 6104 5900 einzureihen.

### Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

### Pos. 6104

Zu Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, sackartige, schlauchförmige Rundstrickwaren, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Strickbund-Halsausschnitt aus Gewirken oder Gestricken. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6108 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Die Mindestrückenlängen von Kleidern aus Gewirken oder Gestricken der Position 6104 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. I. …

### Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.49.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6104.49.00.00.0 umfasst Kleider, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.49.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6104.49.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6104.49.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610449. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.49.00.00.0?

6104.49.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6104.49.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6104.49.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610449 aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.49.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.49.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE17901/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.49.00.00.0?

Warennummer 6104.49.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61044900000 verlinken.
