# Zolltarifnummer 6104.63.00.00.0: Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und…

> Die Zolltarifnummer 6104.63.00.00.0 steht für Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61046300000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6104.63.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
    - 6104.63 aus synthetischen Chemiefasern
      - 6104.63.00.00.0 Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI37971/25-1** (DE): Lange Hose, Größe 110/116, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen, gerippt gewirkten Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyamid und 18 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - im vorderen Bereich teilweise gefüttert, - in der Taille abschließend; mit einem elastisch verengten Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt nach ihrem allgemeinen Aussehen, Schnitt und Stoffbeschaffenheit nicht erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder im Wesentlichen als Badehose getragen zu werden, - kennzeichnet sich außerdem aufgrund der Ausstattung (u. a. im Schrittbereich mit auftragenden Nähten) weder als Unterhose der Position 6108 noch als Strumpfhose ohne Fußteil der Position 6115. "Lange Hose, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI13076/25-1** (DE): Lange Hose, Größe 42, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 65 % Polyamid und 35 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit einem doppelt gearbeiteten, bis zu ca. 13 cm breiten Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI52997/24-1** (DE): Kurze Hose, Größe 134/140, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,6 mm dicken, gerippt und buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 93 % Polyamid und 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 2 cm breiten, doppelt gearbeiteten, elastischen Taillen- bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 30 cm), - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kurze Hose, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI50697/24-1** (DE): Kurze Hose, Größe 42, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Polyamid und 20 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem bis zu ca. 9,5 cm breiten, doppelt gearbeiteten, elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge ca. 41,5 cm), - mit einem angenähten Firmenlogo verziert, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kurze Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI46764/24-1** (DE): Lange Hose, sog. SLIMmaxx Jeans-Leggings 2er-Set, Größe 42 - 44 (L), Foto siehe Anlage, - zwei Stück in unterschiedlicher Farbgestaltung (1 x schwarz, 1 x blau) in einem bedruckten Papp- karton verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 93 % Polyester, 7 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), die in der Optik einer Used Look-Jeans mit Gürtel- schlaufen, mit mit Nieten verzierten Vordertaschen und einer vorderen Öffnung mit Patte und Knopfverschluss im Taillenbund bedruckt sind, - in der Taille abschließend, mit einem ca. 6,5 cm breiten, durch Umschlagen und Festnähen gebildeten, elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - im Schrittbereich mit einem erweiternden Einsatz (sog. Zwickel) versehen, - hinten mit zwei aufgesetzten, offenen Gesäßtaschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kennzeichnet sich aufgrund der Ausstattung (mit auftragenden Nähten und großen Gesäß- taschen) weder als Unterhose der Position 6108 noch als Strumpfhose ohne Fußteil der Position 6115. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI34948/24-1** (DE): Kurze Hose, Größe 40, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 93 % Polyamid und 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 10 cm breiten, doppelt gearbeiteten, elastischen Taillen- bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 39 cm), - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kurze Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI25182/24-2** (DE): T-Shirt und lange Hose, sog. THERMO/EN -Herren-Thermounterwäsche, Größe M, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung; gemeinsam in einer Pappbanderole verpackt, - kein Schlafanzug, da die Kleidungsstücke nach ihren objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden können und daher nicht dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden, - keine Kombination, u. a. weil ein Kleidungsstück der Position 6109 (T-Shirt) nicht als Bestandteil einer Kombination zugelassen ist, - aufgrund der Ausstattung und der Verwendung kein Trainingsanzug, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 0,8 mm dicken (leichten), einfarbigen, musterbildend gewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 3,5 cm breiten, doppelt gearbeiteten Taillenbund mit einem eingezogenen, elastischen Band, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, -- kennzeichnet sich aufgrund der Ausstattung (u. a. im Schrittbereich weder doppelt gearbeitet noch unterlegt sowie mit auftragenden Nähten ausgestattet) nicht als Unterhose der Position 6108. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI38457/23-1** (DE): Kurze Hose, sog. Warnschutz Funktions Short e.s.ambition, Art. 8470646, Größe 48, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus bis zu ca. 0,7 mm dicken, unterschiedlich strukturierten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 5 cm breiten, elastischen Taillenbund mit Tunnelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 48 cm), - seitlich mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, - mit aufgedruckten, reflektierenden Streifen versehen, - an den Beinabschlüssen gesäumt. "Kurze Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6104

Zu Unterposition 6104 63: 1. Leichte gewirkte Hose für Frauen (87% Polyester und 13 % Elasthan), bis zu den Knöcheln reichend. Das Kleidungsstück weist einen elastischen Bund auf und ist an den unteren Rändern gesäumt. Die Hose ist ein Teil einer Zusammenstellung für Frauen, die auch aus einem langärmligen T-Shirt besteht, das getrennt in Unterposition 6109 90 einzureihen ist. Beide Waren sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie der Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avis zu Unterposition 6109 90/2.

### Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

### Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.63.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6104.63.00.00.0 umfasst Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.63.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6104.63.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6104.63.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610463. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.63.00.00.0?

6104.63.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6104.63.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6104.63.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610463 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.63.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.63.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI37971/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.63.00.00.0?

Warennummer 6104.63.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61046300000 verlinken.
