# Zolltarifnummer 6108.11.00.00.0: Unterkleider und Unterröcke, aus Chemiefasern

> Die Zolltarifnummer 6108.11.00.00.0 steht für Unterkleider und Unterröcke, aus Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61081100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6108.11.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6108 Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
    - 6108.11 aus Chemiefasern
      - 6108.11.00.00.0 Unterkleider und Unterröcke, aus Chemiefasern

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI37670/18-1** (DE): Unterrock, sog. Petticoat für Damen, Größe 44/46, Foto siehe Anlage, - aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - im Bereich des sog. Sattels (an den Taillenbund anschließender, ca. 11 cm breiter Teil) aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, durchscheinenden Gewirken, im restlichen Bereich mit drei annähernd gleich langen, am sog. Sattel in Rüschen angenähten Lagen aus jeweils 0,3 mm dicken, netzartig durchbrochen gearbeiteten Kettengewirken, - über den Schritt reichend (Länge: 42 cm), - in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - an den unteren Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt und mit einem ca. 1 mm dicken, eingearbeiteten Monofil verstärkt, - wird aufgrund des durchscheinenden Materials und der Verarbeitung nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen, somit keine Kleidung der Position 6104. "Unterrock, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
- **DEF/2722/04-1** (DE): Unterrock für Frauen, sog. Petticoat 592, in Erwachsenengröße, siehe Abbildung - der sog. Sattel (Taillenbund und ein daran anschließender, insgesamt 16 cm breiter Teil des Hüftbereichs) aus 0,3 mm dicken Geweben aus lt. Antrag Polyester, - der Rest (und damit der überwiegende Teil des Kleidungsstücks) aus zwei übereinander liegenden, am Sattel angenähten, bauschigen Lagen aus 0,3 mm dicken, einfarbigen, durchscheinenden Gewirken (sog. Organza) aus synth. Chemiefasern; das bauschige Aussehen dieser Lagen wurden dadurch erreicht, dass 12 cm breite Gewirkestreifen aneinandergenäht und dadurch gerüscht wurden, - in der Taille abschließend und bis etwa zu den Knien reichend, - wird aufgrund des durchscheinenden Materials und der Verarbeitung nicht ohne ein weiteres den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen (daher kein Rock der Pos. 6104), - besitzt aufgrund der Art des verwendeten Materials, der Ausstattung und des Schnitts nicht die Eigenschaft, gewisse Teile des Körpers zu stützen (damit kein Miederrock der Pos 6212).
- **DEF/2723/04-1** (DE): Unterrock für Frauen, sog. Petticoat "drawstring slip 107", in Erwachsenengröße, siehe Abbildung - der sog. Sattel (Taillenbund und ein daran anschließender, insgesamt 20 cm breiter Teil des Hüftbereichs) aus 0,3 mm dicken Geweben aus lt. Antrag Nylon (synth. Chemiefasern); mit einem eingearbeiteten Kordelzug an der Taille, - daran innen angenäht befindet sich ein Gewebezuschnitt in Art eines Unterrocks, - die Außenseite besteht aus einer am Sattel angenähten, bauschigen Lage aus 0,3 mm dicken, einfarbigen, durchscheinenden Gewirken aus (lt. Antrag) Nylon; das bauschige Aussehen dieser Lage wurden dadurch erreicht, dass 22 cm breite Gewirkestreifen aneinandergenäht und dadurch gerüscht wurden, - die Gewirke bestimmen insbesondere aufgrund ihres Umfangs und des Erscheinungsbilds des Kleidungsstücks den Charakter der Ware, - in der Taille abschließend und bis etwa zu den Knien reichend, - wird aufgrund des durchscheinenden Materials und der Verarbeitung nicht ohne ein weiteres den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen (daher kein Rock der Pos. 6104), - besitzt aufgrund der Art des verwendeten Materials, der Ausstattung und des Schnitts nicht die Eigenschaft, gewisse Teile des Körpers zu stützen (damit kein Miederrock der Pos 6212).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6108

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zur Auslegung des Begriffs Schlafanzüge in Randzahl 02.0 sinngemäß. Zu den Nachthemden dieser Position gehören Kleidungsstücke, deren allgemeines Aussehen und Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden. Sie weisen gewöhnlich folgende Merkmale auf: - mit oder ohne Ärmel oder zumindest mit Trägern über den Schultern, - mit einer solchen Länge, dass das Kleidungsstück mindestens über den Schritt reicht, - im Allgemeinen von weitem Schnitt und von bequemer Tragweise, - mit oder ohne Öffnung am Halsausschnitt, - auch mit Motivaufdrucken oder Schriftaufdrucken, die auf eine Verwendung als Nachtkleidung hinweisen, - ohne große oder sperrige Knöpfe oder übermäßige Besätze und Verzierungen. …

### Pos. 6108

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören zwei verschiedene Arten von Bekleidung, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, und zwar Unterkleider, Unterröcke, Slips und Unterhosen und ähnliche Waren (Unterwäsche) sowie Nachthemden, Schlafanzüge, Negligés, Bademäntel und -jacken (einschließlich Strandmäntel), Hausmäntel und ähnliche Waren. Nicht zu dieser Position gehören Unterhemden (Pos. 6109).

### Pos. 6108

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1584/89 der Kommission vom 7. Juni 1989 1) (RV L 1584/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen 2), für den Einzelverkauf aufgemacht: a) Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (Oberteil, Unterposition 6114 30 00, siehe Erl. KN Pos. 6114 (EE), Foto 431 A). b) Ein Slip aus dem gleichen Flächenerzeugnis, der gleichen stofflichen Zusammensetzung und der gleichen Farbe wie das obere Kleidungsstück. …

### Pos. 6108

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Januar 1998 1) C - 80/96 Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 19. Oktober 2017 Az.:RS C-556/16 Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6108.11.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6108.11.00.00.0 umfasst Unterkleider und Unterröcke, aus Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6108.11.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6108.11.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6108.11.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610811. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6108.11.00.00.0?

6108.11.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6108.11.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6108.11.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6108 Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610811 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6108.11.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6108.11.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI37670/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6108.11.00.00.0?

Warennummer 6108.11.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61081100000 verlinken.
