# Zolltarifnummer 6108.22.00.00: Unterkleider, aus Chemiefasern

> Die Zolltarifnummer 6108.22.00.00 steht für Unterkleider, aus Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6108220000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6108.22.00.00
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6108 Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
    - 6108.22 aus Chemiefasern
      - 6108.22.00.00 Unterkleider, aus Chemiefasern

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI1585/26-1** (DE): Unterhose, Größe 40/42, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0 , 4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - in der Taille abschließend; am oberen Rand durch Umschlagen und Festkleben gesäumt, - ohne Eingriff, ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - im Schrittbereich mit einem erweiternden Einsatz in Art eines Zwickels und einem Schrittfutter, - mit kurzen Hosenbeinen (Seitenlänge: ca. 33 cm); an den Beinabschlüssen lediglich geschnitten, - laut Untersuchungsergebnis ist die Querelastizität nicht um mindestens 50 % im Vergleich zur Längselastizität geringer, damit keine Miederhose im Sinne der Position 6212. "Unterhose, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
- **DEBTI7993/26-1** (DE): Unterhose, Größe 80, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen ca. 0 , 6 mm dicken, einfarbigen, teilweise doppelt gearbeiteten Gewirken aus laut Antrag 66 % Polyamid und 34 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); im vorderen Bereich aus einem zweilagigen Textillaminat aus verschiedenen einfarbigen Gewirken, - als Taillenslip gearbeitet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit einem Schrittfutter (Hygieneeinlage), - mit ca. 23 cm hohen Seitenteilen (gemessen vom Beinausschnitt bis zum oberen Rand), - am oberen Rand und an den Beinausschnitten mit einem innen angenähten Band verstärkt, - aufgrund des Schnitts eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, - weist laut Untersuchungsergebnis eine höhere Dehnung in der Querrichtung als in der Längs- richtung auf und erfüllt damit nicht die Voraussetzungen zur Einreihung als Miederhose im Sinne der Position 6212. "Unterhose, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
- **DEBTI778/26-1** (DE): Unterhosen, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in vier verschiedenen Ausführungen, - aus ca. 0 , 5 mm dicken, einfarbigen Gewirken, - in der Taille abschließend, - ohne Eingriff, ohne Öffnung und ohne Verschluss, - Modell 1: -- als Taillenslip gearbeitet, -- aus laut Antrag 57 % Polyamid sowie 39 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) und 4 % Baumwolle, -- mit ca. 18 cm hohen Seitenteilen (gemessen vom Beinausschnitt bis zum oberen Rand), -- mit einem Schrittfutter (sog. Hygieneeinlage), -- aufgrund des Schnitts eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, -- am oberen Rand und an den Beinausschnitten durch Umschlagen und Festkleben gesäumt, - Modell 2: -- aus laut Antrag 60 % Polyamid sowie 38 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) und 2 % Baumwolle, -- in der Art eines hoch gearbeiteten Taillenslips; mit einem ca. 1 , 5 cm breiten, elastischen Bund, der innen rutschhemmend mit einem Haftband ausgestattet ist, -- mit ca. 29 , 5 cm hohen Seitenteilen (gemessen vom Beinausschnitt bis zum oberen Rand), -- mit einem Schrittfutter (sog. Hygieneeinlage), -- aufgrund des Schnitts eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, -- an den Beinausschnitten durch Umschlagen und Festkleben gesäumt, - Modell 3: -- aus laut Antrag 60 % Polyamid sowie 39 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) und 1 % Baumwolle, -- in der Art eines hoch gearbeiteten Taillenslips; mit einem ca. 1 , 5 cm breiten, elastischen Bund, der innen rutschhemmend mit einem Haftband ausgestattet ist, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- im Schrittbereich mit einem erweiternden Einsatz in Art eines Zwickels und einem Schrittfutter, -- mit kurzen Hosenbeinen (Seitenlänge: ca. 50 cm); an den Beinabschlüssen lediglich geschnitten, - Modell 4: -- aus laut Antrag 60 % Polyamid sowie 39 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) und 1 % Baumwolle, -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 1 , 5 cm breiten, elastischen Bund, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- im Schrittbereich mit einem erweiternden Einsatz in Art eines Zwickels und einem Schrittfutter, -- mit kurzen Hosenbeinen (Seitenlänge: ca. 42 cm); an den Beinabschlüssen lediglich geschnitten, - laut Untersuchungsergebnis ist die Querelastizität nicht um mindestens 50 % im Vergleich zur Längselastizität geringer, damit keine Miederhosen im Sinne der Position 6212. "Unterhosen, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
- **DEBTI38899/25-1** (DE): Unterhose, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus bis zu ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen, musterbildend durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze) aus laut Antrag 90 % Polyamid und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - als Hüftslip gearbeitet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit einem Schrittfutter (sog. Hygieneeinlage) ausgestattet, - mit ca. 6,5 cm hohen Seitenteilen (gemessen vom Beinausschnitt bis zum oberen Rand), - aufgrund des Schnitts eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, - am oberen Rand mit einem innen angenähten Band verstärkt; an den Beinausschnitten abgepasst gewirkt. "Unterhose, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
- **FRBTIFR-BTI-2025-03315** (FR): Sous-vêtement destiné à recouvrir la partie inférieure du corps, de type sous-pantalon thermique, non reconnaissable comme étant pour femmes ou hommes, confectionné en étoffe de bonneterie de fibres synthétiques (62 % polypropylène, 28 % polyamide, 10 % élasthanne), dépourvu de système de fermeture ou d'ouverture. L’article existe en plusieurs tailles. Il est destiné à maintenir le corps sec lors de fortes chaleurs.
- **ESBTIESBTI2025SOL547** (ES): Prenda de vestir, braga alta confeccionada en tejido de punto de fibras sintéticas. Se ciñe a las caderas y cintura con más de 8 centímetros de ancho para ofrecer refuerzo a la zona abdominal, pero con una gran elasticidad horizontal. Tiene acabados invisibles, por lo que no hay costuras visibles o molestas que puedan causar rozaduras o incomodidad. Se utiliza como ropa interior. Tiene una composición 75% poliamida y 25% elastano.
- **SEBTITV-2025-01933** (SE): Klädesplagg i form av en enfärgad underbyxa av trikå med långa ben som når ner till anklarna. Underbyxan saknar öppning framtill, har linning försedd med resår, grenkil och påsydda muddar i bensluten. Varan är enligt uppgift avsedd att bäras under andra kläder. Underbyxan är konfektionerad genom sömnad av enfärgad dukvara av trikå som enligt uppgift består av 95 % polyester och 5 % elastan (konstfibrer). Plagget förekommer enligt uppgift i storleksintervallet S-XL och är avsett för kvinnor eller flickor. Underbyxan är en del av ett underställ i set, förpackad i detaljhandelsförpackning tillsammans med en undertröja (TV-2025-01940). Båda plaggen är i storlekshänseende överensstämmande med varandra men klassificeras separat enligt anmärkning 14 till avdelning XI.
- **IEBTIIENEN004-2024-BTI310** (IE): A TIGHT FITTING, HIGHLY ELASTIC UNISEX PANTS COMPOSED OF A CIRCULAR KNITTED, THIN TEXTILE FABRIC OF MAN-MADE FIBRES (96 % POLYESTER AND 4 % ELASTANE). THE MAIN PART OF THE PRODUCT IS KNITTED AS A SEAMLESS TUBE. AT THE BASE OF THE PRODUCT, THERE IS A SEAM WHICH CLOSES THE OPENING ALONG ONE LEG VIA THE CROTCH TO THE BOTTOM OF THE OTHER LEG. THE PRODUCT DOES NOT CONTAIN A GUSSET WITHIN THE CROTCH AREA. THE PANTS DO NOT HAVE ANY ABSORPTION PROPERTIES OR MATERIAL FOR THE ABSORPTION OF BODILY FLUIDS. AT IMPORTATION THE PRODUCT IS DECLARED TO BE PART OF A TWO-PIECE ‘INCONTINENCE MANAGEMENT SYSTEM’ (PANTS/PANTYS AND INCONTINENCE PADS).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6108

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zur Auslegung des Begriffs Schlafanzüge in Randzahl 02.0 sinngemäß. Zu den Nachthemden dieser Position gehören Kleidungsstücke, deren allgemeines Aussehen und Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden. Sie weisen gewöhnlich folgende Merkmale auf: - mit oder ohne Ärmel oder zumindest mit Trägern über den Schultern, - mit einer solchen Länge, dass das Kleidungsstück mindestens über den Schritt reicht, - im Allgemeinen von weitem Schnitt und von bequemer Tragweise, - mit oder ohne Öffnung am Halsausschnitt, - auch mit Motivaufdrucken oder Schriftaufdrucken, die auf eine Verwendung als Nachtkleidung hinweisen, - ohne große oder sperrige Knöpfe oder übermäßige Besätze und Verzierungen. …

### Pos. 6108

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören zwei verschiedene Arten von Bekleidung, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, und zwar Unterkleider, Unterröcke, Slips und Unterhosen und ähnliche Waren (Unterwäsche) sowie Nachthemden, Schlafanzüge, Negligés, Bademäntel und -jacken (einschließlich Strandmäntel), Hausmäntel und ähnliche Waren. Nicht zu dieser Position gehören Unterhemden (Pos. 6109).

### Pos. 6108

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1584/89 der Kommission vom 7. Juni 1989 1) (RV L 1584/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen 2), für den Einzelverkauf aufgemacht: a) Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (Oberteil, Unterposition 6114 30 00, siehe Erl. KN Pos. 6114 (EE), Foto 431 A). b) Ein Slip aus dem gleichen Flächenerzeugnis, der gleichen stofflichen Zusammensetzung und der gleichen Farbe wie das obere Kleidungsstück. …

### Pos. 6108

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Januar 1998 1) C - 80/96 Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 19. Oktober 2017 Az.:RS C-556/16 Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6108.22.00.00.0 Slips und andere Unterhosen, aus Chemiefasern

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6108.22.00.00?

Die Zolltarifnummer 6108.22.00.00 umfasst Unterkleider, aus Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6108.22.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6108.22.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6108.22.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610822. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6108.22.00.00?

6108.22.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6108.22.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6108.22.00.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6108 Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610822 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6108.22.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6108.22.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI1585/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6108.22.00.00?

TARIC-Code 6108.22.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6108220000 verlinken.
