# Zolltarifnummer 6110.11.10.00.0: Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von…

> Die Zolltarifnummer 6110.11.10.00.0 steht für Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600 g oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 10,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61101110000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6110.11.10.00.0
- Drittlandszollsatz: 10,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
    - 6110.11 aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Wolle
      - 6110.11.10 Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600 g oder mehr
        - 6110.11.10.00.0 Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600 g oder mehr

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 10,5 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE9923/15-1** (DE): Pullover, sog. Sweater, Art. MW2155400, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus bis zu 5,2 mm dicken, unterschiedlich strukturiert gestrickten, buntgestrickten Gestricken (melierte Garne) aus laut Antrag 80 % Wolle und 20 % Nylon (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gestrickedicke keine Ware der Position 6109, - mit einem Stückgewicht von ca. 604 Gramm, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 63 cm), - mit einem gerippt gestrickten Rollkragen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand abgepasst gestrickt. "Pullover, aus Gestricken, aus Wolle, mit einem Anteil an Wolle von mehr als 50 GHT und einem Stückgewicht von mehr als 600 Gramm"
- **DE2373/13-1** (DE): Pullover, sog. Damenponcho, W03072, MT Macedon Pocho, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus unterschiedlichen, einfarbigen und buntgewirkten, bis zu 4,5 mm dicken Gewirken aus lt. Antrag 100 % Merinowolle, - mit einem Stückgewicht von mehr als 600 Gramm, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 77 cm), - mit einem angesetzten, sehr hohen Umlegekragen, mit einer Öffnung, mit Knopfverschluss von links auf rechts, - mit Armöffnungen, jedoch ohne Ärmel; bedeckt im getragenen Zustand die Schultern und lediglich die Oberarme (somit keine Ware der Position 6101), - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus 100 GHT Wolle, mit einem Stückgewicht von mehr als 600 Gramm"
- **DE6047/12-1** (DE): Pullover, sog. Herrenpullover, Cape Schank Pullover, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 3 mm dicken Gewirken aus lt. Antrag 100 % Merinowolle, - mit einem Stückgewicht von mehr als 600 Gramm, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 68 cm), - mit Kragen, - vorn mit einer kurzen Öffnung, mit einem Knopfverschluss von rechts auf links, - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand verengend. "Pullover, aus Gewirken, aus Wolle, mit einem Stückgewicht von mehr als 600 Gramm"
- **DE2365/13-1** (DE): Pullover, sog. Damenpullover, W03076, Goldfields Pullover, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus buntgewirkten, bis zu 4,3 mm dicken Gewirken aus lt. Untersuchungsergebnis Wolle, mit einem Anteil von mehr als 95 GHT und metallisierten Garnen, deren Anteil unter 5 GHT liegt , - mit einem Stückgewicht von mehr als 600 Gramm, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 72 cm), vorn ca. 12 cm kürzer gearbeitet, - mit einem runden, halsfernen Ausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - mit langen Ärmeln, - mit gerippten Rändern am Halsausschnitt, an den Ärmeln und am unteren Rand. "Pullover, aus Gewirken, mit einem Anteil an Wolle von mehr als 50 GHT, mit einem Stückgewicht von mehr als 600 Gramm"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6110

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …

### Pos. 6110

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …

### Pos. 6110

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).

### Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.11.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 6110.11.10.00.0 umfasst Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600 g oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.11.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6110.11.10.00.0 beträgt 10,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6110.11.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611011. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.11.10.00.0?

6110.11.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6110.11.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6110.11.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken > 611011 aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Wolle > 61101110 Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600 g oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.11.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.11.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DE9923/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.11.10.00.0?

Warennummer 6110.11.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61101110000 verlinken.
