# Zolltarifnummer 6110.12: Pullover, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Kaschmirziegenhaaren (cashmere)

> Die Zolltarifnummer 6110.12 steht für Pullover, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Kaschmirziegenhaaren (cashmere). Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/611012
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6110.12
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
    - 6110.12 Pullover, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Kaschmirziegenhaaren (cashmere)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FR-RTC-2013-167073** (FR): PULL-OVER EN BONNETERIE DE LAINE (CACHEMIRE) COMPORTANT DES COUDIERES EN TISSU.
- **DE12187/11-1** (DE): Zweiteilige Warenzusammenstellung aus einem Pullover (Größe 38) und einem Schal (Bekleidungszubehör), Art. II-CBW/11-KA200E, Foto siehe Anlage, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - aus 1,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100% Cashmere (feine Tierhaare), - Pullover: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 58 cm), -- mit einem runden, leicht halsfernen Ausschnitt mit gerippter Randeinfassung, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit langen Ärmeln mit gerippten Abschlüssen, -- am unteren Rand mit einem verengenden, gerippten Abschluss, - Schal (Bekleidungszubehör): -- 154 cm lang und 25 cm breit, -- an den Längsseiten gesäumt, an den Schmalseiten abgepasst gewirkt (konfektioniert), - nach dem Umfang, dem Wert und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der Pullover den Charakter der Warenzusammenstellung. "Warenzusammenstellung aus einem Pullover (charakterbestimmend), aus Gewirken, aus Kaschmirziegenhaaren und aus einem Schal"
- **FR-PRO-2011-002857** (FR): ARTICLE NON FINI PRESENTANT LES CARACTERISTIQUES ESSENTIELLES D'UN PULLOVER, EN ETOFFE DE BONNETERIE COMPOSEE DE 70% DE CACHEMIRE ET 30% DE SOIE. LES DIFFERENTS PANS COMPOSANT L'ARTICLE SONT PARTIELLEMENT COUSUS ENSEMBLE.
- **FR-PRO-2011-002863** (FR): ARTICLE NON FINI PRESENTANT LES CARACTERISTIQUES ESSENTIELLES D'UN PULLOVER, EN ETOFFE DE BONNETERIE 100% CACHEMIRE. LES DIFFERENTS PANS COMPOSANT L'ARTICLE SONT PARTIELLEMENT COUSUS ENSEMBLE.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6110

Zu Unterpositionen 6110 1210 und 6110 1290: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5102 11 des HS.

### Pos. 6110

Zu Unterposition 6110 12: Die Erläuterungen zu Unterposition 5102 11 gelten sinngemäß.

### Pos. 6110

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …

### Pos. 6110

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6110.12.10 für Männer oder Knaben
- 6110.12.90 für Frauen oder Mädchen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.12?

Die Zolltarifnummer 6110.12 umfasst Pullover, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Kaschmirziegenhaaren (cashmere). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.12?

Der Drittlandszollsatz für 6110.12 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6110.12?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611012. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.12?

6110.12 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6110.12 im Zolltarif eingeordnet?

6110.12 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.12?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.12 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2013-167073. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.12?

HS-Unterposition 6110.12 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/611012 verlinken.
