# Zolltarifnummer 6110.90.90.90: Pullover, andere

> Die Zolltarifnummer 6110.90.90.90 steht für Pullover, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6110909090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6110.90.90.90
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
    - 6110.90 aus anderen Spinnstoffen
      - 6110.90.90 aus anderen Spinnstoffen
        - 6110.90.90.90 Pullover, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FR-E4-2009-001156** (FR): VETEMENT NON RECONNAISSABLE COMME ÉTANT POUR HOMME OU POUR FEMME, DE STYLE SWEAT-SHIRT, DE CONTEXTURE LOURDE, EN ETOFFE DE BONNETERIE DE MAJORITAIRE DE SOIE (80% SOIE – 20% COTON), DESTINE A COUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, DESCENDANT JUSQU'AUX HANCHES, AVEC UN CAPUCHON FIXE DOTE D’UN CORDON COULISSANT RESSERRANT SUR SON POURTOUR, AVEC UNE ENCOLURE EN « V » PEU PROFONDE DOTEE D’UN BORD-COTES, AVEC DES MANCHES LONGUES MUNIES D'UN BORD-COTES AUX EXTREMITES, AVEC UN OURLET A LA BASE, AVEC DES MOTIFS DECORATIFS LE LONG DE LA CAPUCHE AVEC UNE BRODERIE AU BAS DU VÊTEMENT. TAILLE L POIDS 400 GRAMMES
- **DEF/5612/07-1** (DE): Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem strickjackenähnlichen Kleidungsstück für Frauen und einem modischen Unterhemd, sog. Twinset, Größe 38; siehe Abbildungen; - lt. ergänzenden Antragsangaben gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - keine Einreihung als Twinset, da es sich u. a. nicht um eine Zusammenstellung aus Strickjacke und Pullover handelt, - strickjackenähnliches Kleidungsstück: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 59 cm), -- flächenmäßig vorherrschend (Rückenteil, Ärmel, Knopfleiste und Randeinfassungen am Halsausschnitt und am unteren Rand) und damit charakterbestimmend aus verschiedenen einfarbigen, 0,7 mm dicken Gewirken aus lt. Antrag 80% Seide und 20% Baumwolle sowie (Vorderteile) aus 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100% Seide, -- mit einem halsnahen Ausschnitt mit einer zweifarbigen, doppelt gearbeiteten Rand- einfassung, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung, von rechts über links bis zum unteren Rand geknöpft (Frauenkleidung); mit einer zweifarbigen, doppelt gearbeiteten Knopfleiste, -- mit langen Ärmeln, mit zweifarbigen, doppelt gearbeiteten Abschlüssen, -- u.a. aus abgepasst gewirkten Teilen durch Zusammennähen konfektioniert, -- ungefüttert, nicht in Bahnen gearbeitet, weist keine Formfestigkeit auf, damit keine Jacke der Position 6104, -- am unteren Rand mit einem zweifarbigen, doppelt gearbeiteten, nicht verengenden Abschluss, -- kennzeichnet sich nach Schnitt, Ausstattung und Verarbeitung als strickjackenähnliches Kleidungsstück, damit u.a. keine Hemdbluse der Position 6106.
- **FR-E4-2007-000377** (FR): GILET POUR FEMMES, DE TYPE CARDIGAN, CONFECTIONNÉ EN ÉTOFFE DE BONNETERIE MAJORITAIREMENT DE SOIE (85% SOIE - 15% CACHEMIRE), COMPORTANT MOINS DE 10 RANGÉES DE MAILLES PAR CENTIMÈTRE LINÉAIRE, UNICOLORE, DESCENDANT JUSQU'AUX HANCHES. CE VÊTEMENT PRÉSENTE UNE ENCOLURE ARRONDIE, DES MANCHES LONGUES, UNE OUVERTURE COMPLÈTE SUR LE DEVANT, UN CORDON RESSERRANT À NOUER SUR LE DEVANT COULISSANT DANS UN BORD-CÔTE SITUÉ AU-DESSOUS DE LA POITRINE ET UNE BASE LÉGÈREMENT ÉVASÉE. LE POURTOUR DU VÊTEMENT (ENCOLURE, EXTRÉMITÉ DES MANCHES ET BASE) PRÉSENTE UNE FINITION ROULOTTÉE.
- **FR-E4-2007-000376** (FR): GILET COURT POUR FEMMES, DE TYPE BOLÉRO, CONFECTIONNÉ EN ÉTOFFE DE BONNETERIE MAJORITAIREMENT DE SOIE (85% SOIE - 15% CACHEMIRE), COMPORTANT MOINS DE 10 RANGÉES DE MAILLES PAR CENTIMÈTRE LINÉAIRE, UNICOLORE, RECOUVRANT LA POITRINE SANS ATTEINDRE LA TAILLE. CE VÊTEMENT PRÉSENTE UNE ENCOLURE ARRONDIE, UNE OUVERTURE COMPLÈTE SUR LE DEVANT SE FERMANT AU MOYEN DE DEUX LIENS COULISSANTS SITUÉS À L'ENCOLURE À NOUER SUR LE DEVANT ET DES MANCHES COURTES. LE POURTOUR DU VÊTEMENT (OUVERTURE, EXTRÉMITÉ DES MANCHES ET BASE) PRÉSENTE UNE FINITION ROULOTTÉE.
- **DEF/2460/06-1** (DE): Strickjackenähnliches Kleidungsstück, sog. Wickeljacke "Maya" (Art. 13-262), siehe Fotos, - aus 1,7 mm dicken, buntgewirkten, glatten Gewirken aus lt. Antrag 55% Seide und 45% Wolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge in getragenem Zustand: 54 cm); mit teilweise bis zum Oberschenkel reichenden Vorderteilen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, ohne Verschluss, somit u. a. keine Hemdbluse der Position 6106, - ohne Überlappung, somit ohne Merkmale, die auf den Trägerkreis hinweisen (unisex), - mit langen Ärmeln, - nicht gefüttert, - an allen Rändern abgepasst gestrickt, - aufgrund des Schnitts (kein Bahnenschnitt), der Ausstattung (ungefüttert) und der Gewirke- art weist das Kleidungsstück keine Formfestigkeit auf, u. a. deshalb keine Jacke der Position 6104.
- **GB114769461** (GB): A KNITTED CARDIGAN FOR WOMEN. DESIGNED TO COVER THE UPPER PART OF THE BODY FROM THE SHOULDERS TO THE WAIST. WITH LONG SLEEVES. WITH COMPLETE FRONT OPENING. WITH RIBBING AT BASE OF GARMENT. ELASTICATED AT SLEEVE ENDS. WITH A SILK WRAP AROUND AND TIE AT BASE OF GARMENT. WITH SILK TRIM FORMING COLLAR AND AROUND EGES OF GARMENT. MADR OF 35 PER CENT SOYBEAN, 30 PER CENT SILK, 30 PER CENT TENCEL AND 5 PER CENT ELASTANE.
- **GB114490687** (GB): A KNITTED CARDIGAN FOR UNISEX. DESIGNED TO COVER THE UPPER PART OF THE BODY FROM THE SHOULDERS TO THE HIPS. WITH A COMPLETE FRONT OPENING FASTENED WITH A ZIP. WITH A HOOD WITH DRAWSTRING. WITH LONG SLEEVES WITH ELASTICATED SLEEVES ENDS. WITH AN APPLIED ELASTICATED WELT AT BASE OF GARMENT. 55 SILK, 40% COTTON AND 5 PERCENT CASHMERE.
- **DEF/1096/05-1** (DE): Strickjacke für Männer, Modell K316S, Größe 50, siehe Abb.; - aus 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 85% SE (= Seide) und 15% WS (= Kaschmir (feine Tierhaare)), - über die Taille reichend (Rückenlange: 71 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt ohne Kragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, mit abgepasst gewirktem, doppeltem Abschluss, - vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille (u.a. deshalb kein Hemd der Position 6105), - ungefüttert, nicht in Bahnen gearbeitet, somit ohne Formfestigkeit (damit keine Jacke der Position 6103), - am unteren Rand mit einem abgepasst gewirkten, doppelten, nicht verengenden Abschluss.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6110

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …

### Pos. 6110

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …

### Pos. 6110

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).

### Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6110.90.90.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.90.90.90?

Die Zolltarifnummer 6110.90.90.90 umfasst Pullover, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.90.90.90?

Der Drittlandszollsatz für 6110.90.90.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6110.90.90.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.90.90.90?

6110.90.90.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6110.90.90.90 im Zolltarif eingeordnet?

6110.90.90.90 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken > 611090 aus anderen Spinnstoffen > 61109090 aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.90.90.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.90.90.90 erfasst, zum Beispiel FR-E4-2009-001156. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.90.90.90?

TARIC-Code 6110.90.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6110909090 verlinken.
