# Zolltarifnummer 6111.90.90.19: Kleidung und Bekleidungszubehör, andere

> Die Zolltarifnummer 6111.90.90.19 steht für Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6111909019
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6111.90.90.19
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6111 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder
    - 6111.90 aus anderen Spinnstoffen
      - 6111.90.90 aus anderen Spinnstoffen
        - 6111.90.90.19 Kleidung und Bekleidungszubehör, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI44086/24-1** (DE): Lange Hose für Kleinkinder, Größen 62/68 und 74/80, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, buntgewirkten, gerippten Gewirken aus laut Antrag 48 % Modal (künstliche Chemiefasern), 48 % Baumwolle und 4 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 2 cm breiten, angesetzten, doppelt gearbeiteten Taillen- bund mit einem eingearbeiteten, elastischen Band, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit einem aufgenähten Motiv verziert, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6209. "Kleidung (Lange Hose), für Kleinkinder, aus Gewirken, aus künstlichen Chemiefasern"
- **DEBTI44085/24-1** (DE): Bluse, Größen 62/68 und 74/80, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, gerippt und buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 48 % Modal (künstliche Chemiefasern), 48 % Baumwolle und 4 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend [Rückenlänge: ca. 32,5 cm (Größe 62/68) bzw. ca. 35 cm (Größe 74/80)], - mit einem runden Halsausschnitt, - im Bereich der linken Schulter mit einer vom Halsausschnitt ausgehenden, kurzen Öffnung mit Druckknopfverschluss (somit kein T-Shirt oder modisches Unterhemd), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten Bündchen, - mit einem aufgenähten Motiv verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Bluse), für Kleinkinder, aus Gewirken, aus künstlichen Chemiefasern"
- **DEBTI40718/23-1** (DE): Unterhemd und kurze Hose, sog. geripptes Maschenwaren Set (Shirt + kurze Hose), Größe 74/80, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als zweiteilige Zusammenstellung, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen, gerippt gewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - Unterhemd: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 31 cm), -- mit einem runden Halsausschnitt, -- ohne Ärmel (somit kein T-Shirt), mit weiten Armausschnitten, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an allen übrigen Rändern mit schmalen Streifen aus den o. g. Gewirken eingefasst, - kurze Hose: -- in der Taille abschließend, mit einem doppelt gearbeiteten Bund, in den ein sog. Gummiband eingezogen ist, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 25 cm), -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- kennzeichnet sich aufgrund der Ausstattung (im Schrittbereich mit auftragenden Nähten ausge- stattet und nicht doppelt gearbeitet) nicht als Unterhose, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, u. a. deshalb keine Kleidung der Position 6114. "Kleidung (Unterhemd und kurze Hose), für Kleinkinder, aus Gewirken, aus künstlichen Chemiefasern"
- **DEBTI40721/23-2** (DE): Einteilige Unterwäsche, sog. Body, Größen 50/56, 62/68, 74/80, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein Warenmuster in Größe 86/92, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen, gerippt gewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - einteilig; den Rumpf und die Arme bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - mit Schulterüberlappung (sog. amerikanischer Schlupf), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, - an den Rändern des Halsausschnitts, der Schrittöffnung und der Schulterüberlappung mit Streifen aus den o. g. Gewirken eingefasst, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Einteilige Unterwäsche), für Kleinkinder, aus Gewirken, aus künstlicher Chemiefaser"
- **DEBTI40725/23-1** (DE): Einteilige Unterwäsche, sog. Body, Größe 62/68, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen, gerippt gewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - einteilig; den Rumpf bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - ohne Ärmel, - mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, - an den Rändern des Halsausschnitts, der Schrittöffnung und der Armausschnitte mit Streifen aus den o. g. Gewirken eingefasst, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Einteilige Unterwäsche), für Kleinkinder, aus Gewirken, aus künstlicher Chemiefaser"
- **DEBTI40713/23-1** (DE): Bluse, sog. T-Shirt für Kleinkinder, Größe 62/68, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen, gerippt gewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 31 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, mit Randeinfassung, - im Bereich der linken Schulter mit einer vom Halsausschnitt ausgehenden, kurzen Öffnung mit Druck- knopfverschluss (somit kein T-Shirt oder modisches Unterhemd), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten Bündchen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Bluse), für Kleinkinder, aus Gewirken, aus künstlichen Chemiefasern"
- **DEBTI40714/23-2** (DE): Einteilige Unterwäsche, sog. Body, Größen 50/56, 62/68, 74/80, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein Warenmuster in Größe 86/92, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen, gerippt gewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - einteilig; den Rumpf und den oberen Teil der Oberarme bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - mit Schulterüberlappung (sog. amerikanischer Schlupf), - mit kurzen Ärmeln; an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, - an den Rändern des Halsausschnitts, der Schrittöffnung und der Schulterüberlappung mit Streifen aus den o. g. Gewirken eingefasst, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Einteilige Unterwäsche), für Kleinkinder, aus Gewirken, aus künstlicher Chemiefaser"
- **DEBTI26156/17-1** (DE): Lange Hose für Kleinkinder, sog. Baby Jeggings, Größe 62/68, Foto siehe Anlage, - an einer bedruckten Pappkarte angebracht, - aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 72 % Viskose (künstliche Chemiefasern) sowie 24 % Polyester und 4 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 2,5 cm breiten, elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - hinten mit zwei aufgesetzten Gesäßtaschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung, aus Gewirken, für Kleinkinder, aus künstlichen Chemiefasern"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6111

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 6 a) zu Kapitel 61. Hierher gehören alle Kleidungsstücke, die für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger (im Allgemeinen Kleinkinder im Alter von etwa 18 Monaten) bestimmt sind. Dazu gehören: Mäntel, Burnusse, Steppjäckchen, Steckkissen, Morgenröcke, zweiteilige Anzüge, Kinderkombinationen, lange und kurze Hosen, Gamaschenhosen, Strampelhosen, Westen, Windjacken, Kleider, Röcke, Boleros, Jacken, Anoraks, Umhänge, Tuniken, Blusen, Hemdblusen, Shorts und dergleichen. Einige dieser Waren sind Erstlingsausstattungsstücke. Bei einigen Erstlingsausstattungsstücken lässt sich die Größe nur schwer feststellen. Sie werden dieser Position zugewiesen, sofern sie eindeutig als Kleidungsstücke für Kleinkinder zu erkennen sind. Dies gilt insbesondere für: 1. Taufkleider und -mäntel; 2. …

### Pos. 6111

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 6 a) zu diesem Kapitel umfasst der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder“ Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger. Zu dieser Position gehören u. a. Taufkleider, Steckkissen, Strampelhosen, Lätzchen, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen sowie Fäustlinge und Babyschuhe ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle, aus Gewirken oder Gestricken. Es ist zu beachten, dass Waren, für die sowohl Pos. 6111 als auch andere Positionen des Kapitels 61 in Betracht kommen, zu Pos. 6111 gehören (siehe Anm. 6 b) zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Gewirkte oder gestrickte Mützen für Kleinkinder (Pos. 6505) b) Windeln und Windeleinlagen für Kleinkinder (Pos. …

### Pos. 6111

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil der 3. Senats des FG München vom 14. Oktober 1998 Az.: 3 K 3030/94 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin hat in der Zeit von ... 199.. bis ... 199.. über das Zollamt ... Sendungen mit u. a. Windeln, Windeleinlagen, Windelhosen, Überhosen für Windeln und Höschenwindeln für Kleinkinder und Erwachsene sowie Stilleinlagen, Pflegetücher und Windelsäcke aus ... eingeführt und zum freien Verkehr abfertigen lassen. In den Zollanmeldungen gab sie die Waren als "Baumwollwindeln" der Code-Nr. ... und als "Windeln aus 100 % Baumwolle, zum Teil mit Schutzvlies aus Chemiefasern" der Code-Nr. ... (F ...) an. ... Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung (EE) vom ... 199.. Klage, mit der sie im Wesentlichen geltend macht, dass die von ihr angemeldete ZOLLTARIF- Position zutreffend gewesen sei. …

### Pos. 6111

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe gehören zu dieser Position, sofern nachfolgende Maße nicht überschritten werden (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 6 10 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe und gestrickte Fingerhandschuhe ab einer Größenbezeichnung von 1 ½ sind in Position 6116 einzureihen. Strümpfe und Socken aus Gewirken oder Gestricken gehören bis zu folgendem Fußmaß zu dieser Position (vgl. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6111.90.90.19.0 aus künstlichen Chemiefasern, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6111.90.90.19?

Die Zolltarifnummer 6111.90.90.19 umfasst Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6111.90.90.19?

Der Drittlandszollsatz für 6111.90.90.19 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6111.90.90.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6111.90.90.19?

6111.90.90.19 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6111.90.90.19 im Zolltarif eingeordnet?

6111.90.90.19 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6111 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder > 611190 aus anderen Spinnstoffen > 61119090 aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6111.90.90.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6111.90.90.19 erfasst, zum Beispiel DEBTI44086/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6111.90.90.19?

TARIC-Code 6111.90.90.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6111909019 verlinken.
