# Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0: Badeanzüge und Badehosen, andere

> Die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 steht für Badeanzüge und Badehosen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61124190000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6112.41.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6112 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken
    - 6112.41 Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern
      - 6112.41.90 andere
        - 6112.41.90.00.0 Badeanzüge und Badehosen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI37970/25-1** (DE): Badehose, Größe 110/116, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyamid und 18 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); keine Kautschukfäden enthaltend, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 2 cm breiten, elastisch verengten Taillenbund mit innen- seitigem Tunnelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit hohen Beinausschnitten (aufgrund des Schnitts als Mädchenkleidung erkennbar), mit angesetzten Rüschen verziert, - im vorderen Bereich und im Schrittbereich mit einem Gewirke unterlegt (Hygieneeinlage), - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden. "Badehose, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Kautschukfäden enthaltend"
- **DEBTI29386/25-1** (DE): Badehose, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern und augenscheinlich zu einem geringeren Anteil aus metallisierten Garnen (metallisierte Streifen aus synthetischer Spinnmasse); keine Kautschukfäden enthaltend, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - in der Taille abschließend; ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit hohen Beinausschnitten; aufgrund des Schnitts als Frauenkleidung erkennbar, - durchgehend mit einem Gewirke unterlegt (Hygieneeinlage), - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden. "Badehose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Kautschukfäden enthaltend"
- **DEBTI52699/24-1** (DE): Einteiliger Badeanzug, Größe 122/128, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,6 mm dicken, gerippt und buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 93 % Polyamid und 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); ohne Kautschukfäden, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - durchgehend mit einem Gewirke unterlegt, - mit ca. 2 cm breiten, elastischen Trägern, die aus den weitergeführten Randeinfassungen der Vorderseite der Armausschnitte gebildet werden, - mit hohen Beinausschnitten, - an den Rändern teilweise mit eingenähten, elastischen Bändern ausgestattet, - aufgrund des Schnitts und der Ausstattung als Mädchenkleidung erkennbar, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden. "Badeanzug aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Kautschukfäden enthaltend"
- **DEBTI50699/24-1** (DE): Einteiliger Badeanzug, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,6 mm dicken, gerippt und buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 93 % Polyamid und 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); ohne Kautschukfäden, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - durchgehend mit einem Gewirke unterlegt, - asymmetrisch geschnitten, - auf einer Schulter mit einem ca. 1 cm breiten, elastischen Träger, mit einem Einsatz in Form eines Firmenlogos aus unedlem Metall, - im Bereich der Taille mit einer großflächigen Aussparung (sog. Cut Out), so dass der optische Eindruck eines zweiteiligen Badeanzugs mit "Oberteil" und "Unterteil" entsteht, an einer Seitennaht sind beide jedoch punktuell zusammengenäht, - mit hohen Beinausschnitten, - am oberen Rand innen mit einem elastischen Haftband und an allen übrigen Rändern mit eingenähten, elastischen Bändern ausgestattet, - aufgrund des Schnitts und der Ausstattung als Frauenkleidung erkennbar, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden. "Badeanzug aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Kautschukfäden enthaltend"
- **DEBTI50711/24-1** (DE): Badehose, Größe XS, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,6 mm dicken, gerippt und buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 93 % Polyamid und 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); ohne Kautschukfäden, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - in der Taille abschließend; ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit hohen Beinausschnitten; aufgrund des Schnitts als Frauenkleidung erkennbar, - durchgehend mit einem Gewirke unterlegt (Hygieneeinlage), - an allen Rändern mit eingenähten, elastischen Bändern, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu be- stimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden. "Badehose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Kautschukfäden enthaltend"
- **DEBTI52671/24-1** (DE): Einteiliger Badeanzug, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 87 % Polyamid und 13 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); ohne Kautschukfäden, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - durchgehend mit einem Gewirke unterlegt, - asymmetrisch geschnitten, - auf einer Schulter mit einem ca. 1 cm breiten, elastischen Träger; mit einem Einsatz in Form eines Firmenlogos aus augenscheinlich unedlem Metall verziert, - im Bereich der Taille mit einer großflächigen Aussparung (sog. Cut Out), sodass der optische Eindruck eines zweiteiligen Badeanzugs mit "Oberteil" und "Unterteil" entsteht, an einer Seitennaht sind beide jedoch punktuell zusammengenäht, - mit hohen Beinausschnitten, - am oberen Rand innen mit einem elastischen Haftband und an allen übrigen Rändern mit eingenähten, elastischen Bändern ausgestattet, - aufgrund des Schnitts und der Ausstattung als Frauenkleidung erkennbar, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden. "Badeanzug aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Kautschukfäden enthaltend"
- **DEBTI50719/24-1** (DE): Badehose, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,0 mm dicken, einfarbigen, elastischen, musterbildenden Gewirken aus laut Antrag 87 % Polyamid und 13 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); keine Kautschukfäden enthaltend, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - in der Taille abschließend; ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit hohen Beinausschnitten; aufgrund des Schnitts als Frauenkleidung erkennbar, - durchgehend mit einem Gewirke unterlegt (Hygieneeinlage), - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden. "Badehose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Kautschukfäden enthaltend"
- **DEBTI50706/24-1** (DE): Einteiliger Badeanzug, Größe XL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Polyamid und 20 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); ohne Kautschukfäden, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - durchgehend gefüttert; mit ausgearbeiteten Büstenteilen mit eingearbeiteten Stäbchen und Polstern versehen, - als Neckholder gearbeitet; zwischen den Büstenteilen mit einem angeknoteten, elastischen, längenverstellbaren, schmalen Band, das um den Nacken geführt und dort mit einem Haken- verschluss geschlossen wird; mit aufgezogenen Kunststoffperlen verziert, - am oberen Rand innen teilweise mit einem elastischen Haftband ausgestattet, - im Rücken mit einem für Badekleidung typischen Hakenverschluss, - mit hohen Beinausschnitten, an den Rändern mit eingenähten, elastischen Bändern ausge- stattet, - aufgrund des Schnitts und der Ausstattung als Frauenkleidung erkennbar, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu be- stimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden. "Badeanzug, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Kautschukfäden enthaltend"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6112

Zu Unterpositionen 6112 41 10 bis 6112 49 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6112 31 10 bis 6112 39 90 gelten sinngemäß.

### Pos. 6112

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Artikel 1 Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 812/89 der Kommission vom 21. März 1989 2) (RV L 812/89): 4. …

### Pos. 6112

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: ... Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …

### Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 umfasst Badeanzüge und Badehosen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6112.41.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6112.41.90.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6112.41.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611241. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0?

6112.41.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6112.41.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6112.41.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6112 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken > 611241 Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern > 61124190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6112.41.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6112.41.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI37970/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0?

Warennummer 6112.41.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61124190000 verlinken.
