# Zolltarifnummer 6113.00.10.00: Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, aus Gewirken oder Gestricken…

> Die Zolltarifnummer 6113.00.10.00 steht für Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6113001000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6113.00.10.00
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6113 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907
    - 6113.00 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907
      - 6113.00.10 aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906
        - 6113.00.10.00 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI13558/26-1** (DE): Weste, Rucksack und Abziehbilder, Foto siehe Anlage, - dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Weste, einem Rucksack und zwei kleinen Karten mit Abziehbildern ("Kindertattoos"), - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen; somit keine Warenzusammen- stellung im Sinne der AV 3 b), - Weste, -- aus dreilagigen Flächenerzeugnissen der Position 5906 mit einer Außen- und Innenlage aus bedruckten bzw. verschiedenen einfarbigen Gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemie- fasern sowie einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (laut Antrag Neopren), mit einem Quadrat- metergewicht von augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm; die Gewirke sind beidseitig auf- gebracht und dienen damit nicht nur der Verstärkung, -- über die Taille reichend [Rückenlänge: ca. 34 , 5 cm (Größe M) bzw. ca. 39 cm (Größe L)], -- ärmellos, mit weiten Armausschnitten, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und einem ca. 6 cm breiten Unter- tritt; etwa in Brusthöhe mit einem von rechts auf links überlappenden Klettverschluss, -- am unteren Rand des Rückenteils mit einem angenähten, längenverstellbaren Gurt aus den vor- genannten Flächenerzeugnissen der Position 5906, der zwischen den Beinen durchgeführt und mittels Klickverschluss aus Kunststoff und einer vorn am Untertritt angenähten Schlaufe aus Geweben befestigt werden kann, -- an allen Rändern mit einer Einfassung aus Gewirken, -- auf der Innenseite mit acht aufgenähten Taschen aus Gewirken, mit innenliegenden Auftriebs- körpern aus Zellkunststoff, -- dient laut Antrag nicht als Rettungsweste, sondern als Schwimmhilfe, -- ohne Hinweis, dass die nach der Norm DIN EN ISO 12402 Teil 2 - 4 für persönliche Auftriebsmittel geforderten Voraussetzungen vorliegen; somit keine Ware der Position 6307, -- im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewirke der Position 5906 gegenüber dem Kunststoff den wesentlichen Charakter der Ware. "Kleidung aus Gewirken der Position 5906"
- **DEBTI11657/26-1** (DE): Weste, in Kindergröße M, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in zwei unterschiedlichen Farbausführungen, -- auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgebracht, -- aus dreilagigen Flächenerzeugnissen der Position 5906 mit einer Außenlage aus bedruckten und einer Innenlage aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen sowie einer Zwischenlage aus augen- scheinlich Zellkautschuk (Neopren), mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1500 Gramm; die Gewirke sind u. a. beidseitig aufgebracht und dienen damit nicht nur der Verstärkung, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 39 cm), -- ärmellos, mit weiten Armausschnitten, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und einem bis zu 3 cm breiten Unter- tritt; in Brusthöhe mit einem von rechts auf links überlappenden Klettverschluss, -- am unteren Rand des Rückenteils mit einem angenähten Gurt aus Geweben, der zwischen den Beinen durchgeführt und mit einem am Gurtende befestigten Klickverschluss aus Kunststoff am unteren Rand des linken Vorderteil befestigt werden kann; zusätzlich mit einem schlauchartigen Schutzmantel aus dem vorgenannten Flächenerzeugnis der Position 5906 versehen, -- an allen Rändern mit einer Einfassung aus Gewirken, -- auf der Innenseite mit acht aufgenähten Taschen aus Gewirken, mit innenliegenden Auftriebs- körpern aus Zellkunststoff, -- dient nicht zum Schutz gegen Ertrinken, sondern als Schwimmhilfe, - entspricht der Europäischen Norm (EN) 13138-1 für Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen und erfüllt damit nicht die nach den Europäischen Normen DIN EN ISO 12402 Teil 2 - 4 gefor- derten Voraussetzungen für eine ohnmachtssichere Schwimmweste (Rettungsweste), somit keine Ware der Position 6307, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewirke der Position 5906 gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Kleidung aus Gewirken der Position 5906"
- **DEBTI33814/25-1** (DE): Overall, Größe 52, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- aus verschiedenen dreilagigen Textillaminaten der Position 5906 mit einer Außen- und einer Innenlage aus Gewirken aus Nylon (synthetische Chemiefasern) und einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (Neopren) mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm, -- einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend, -- mit einem Stehkragen, -- vorn ca. bis zur Brustmitte mit einem erweiternden Einsatz, der mit einem Reißverschluss zu verengen ist; hinten mit einer schräg verlaufenden, ca. bis zur Taille reichenden Öffnung mit Reißverschluss, am Kragen mit einem Klettverschlussriegel zu schließen, -- an den Arm- und Beinabschlüssen jeweils mit einem erweiternden Einsatz, der mit einem Reißverschluss zu verengen ist. "Kleidung aus Gewirken der Position 5906"
- **FRBTIFR-BTI-2025-03548** (FR): Maillot de bain pour enfant dont la hauteur de corps est supérieure à 86 cm (24 mois) non reconnaissable comme étant pour garçon ou fille. Celui-ci est confectionné en néoprène (Caoutchouc 80%) couvert de deux côtés par de la fibre textile en bonneterie (Polyamide 20%). Le maillot est doté de deux ouvertures sur les deux côtés et de deux bretelles à bande velcro pour ajuster facilement la taille du vêtement. Sa conception est prévue pour être utilisé par des enfants de 2 ans lors de la pratique d’activité aquatique et permet de garde la chaleur. Longueur du maillot : 43 cm.
- **DEBTI21821/25-1** (DE): Overalls, Foto siehe Anlage, - jeweils in einem Polybeutel verpackt, - aus Textillaminaten der Position 5906 mit einer Außenlage aus einfarbigen (verschiedene Farben) Gewirken und einer Innenlage aus einfarbigen (schwarzen) Gewirken (laut Antrag jeweils aus synthetischen Chemiefasern) sowie einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (laut Antrag Neopren), mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm, - einteilig; den Rumpf sowie Teile der Arme und Beine bedeckend, - mit einem Stehkragen aus augenscheinlich auf der Innenseite mit Gewirken verstärktem Zellkunststoff des Kapitels 39, - im Rücken mit einer etwa bis zur Taille reichenden Öffnung mit Reißverschluss und einem unterhalb des Kragenansatzes angenähten Klettverschlussband ausgestattet; zusätzlich im oberen Rückenbereich verdeckt von einer nahezu dreieckigen Patte mit Klettverschluss, - mit kurzen Ärmeln und Hosenbeinen, an den Arm- und Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kleidung (Overalls) aus Gewirken der Position 5906"
- **FRBTIFR-BTI-2025-00017** (FR): Vêtement destiné à la pêche de type salopette, non reconnaissable comme étant pour femmes ou pour hommes, confectionné en étoffe de bonneterie stratifié de caoutchouc (90% néoprène, 10 % nylon), sans manches. La base des jambes se termine par une botte en caoutchouc. Il est doté de deux poches au niveau de la poitrine dont une se ferme par velcro. Il comporte deux bretelles à clip réglables. L’article est utilisé pour la pratique de la pêche.
- **DEBTI54741/24-1** (DE): Weste, sog. BEACTIVE SCHWIMMWESTE NEO 50N, Art. 96480, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - doppelt gearbeitet, mit einer Außen- und Innenseite aus dreilagigen Textillaminaten der Position 5906 mit einer Außen- und Innenlage aus bedruckten bzw. verschiedenen einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen sowie einer Zwischenlage aus augenscheinlich Zellkautschuk (laut Antrag Neopren) mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 1.500 Gramm, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 59 cm), - ärmellos, mit weiten Armausschnitten, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; im Bereich der Taille mit zwei längen- verstellbaren Gurten aus Geweben mit Klickverschluss aus Kunststoff ausgestattet, - beide Vorderteile und das Rückenteil mit eingenähten Auftriebskörpern aus laut Antrag Kaut- schuk ausgestattet, - dient laut Antrag als Schwimmhilfe mit einem Auftrieb von 50 N für geübte Schwimmer, - erfüllt nicht die nach der Europäischen Norm (EN) 395 geforderten Voraussetzungen für eine ohn- machtssichere Schwimmweste (Rettungsweste), somit keine Ware der Position 6307, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewirke der Po- sition 5906 gegenüber dem Kautschuk den wesentlichen Charakter der Ware. "Kleidung aus Gewirken der Position 5906"
- **FRBTIFR-BTI-2024-01807** (FR): Article textile confectionné, destiné à couvrir le haut du corps, de type gilet d’impact et d’aide à la flottabilité. Ce gilet, matelassé, sans manches, est constitué d'un textile stratifié composé d'une couche de caoutchouc (chloroprène) comprise entre deux couches d'étoffe de bonneterie de fibres synthétiques (polyamide), d'un grammage de 438 g/m². Le textile stratifié est cloisonné avec des plaques de mousse en matière plastique (PVC). L’article comprend une doublure en polyester, se ferme au moyen d’une fermeture à glissière renforcée par une sangle en tissu dotée d’une boucle en plastique en bas du gilet et comporte un bouton-pression en métal dans la partie supérieure du gilet. Le produit est doté d'une petite poche sur le devant, au niveau de la poitrine. L’article, répondant à la norme ISO 12402-5, est destiné à protéger l'utilisateur en cas de chute pendant la pratique d'un sport nautique, et de l'aider à flotter.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6113

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Kleidung für Kleinkinder der Pos. 6111 alle Kleidungsstücke aus Gewirken oder Gestricken der Pos. 5903, 5906 oder 5907, gleichgültig, ob sie für Männer oder Knaben oder für Frauen oder Mädchen bestimmt sind. Zu dieser Position gehören Regenmäntel, Ölhäute, Taucher- und Strahlenschutzanzüge, die nicht mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Es ist zu beachten, dass Kleidung, für die sowohl diese Position als auch andere Positionen des Kapitels 61, ausgenommen Pos. 6111, in Betracht kommen, zu Position 6113 gehören (siehe Anm. 8 zu diesem Kapitel). (entfallen) Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidungsstücke aus Spinnstofferzeugnissen der Pos. 5811 (im Allgemeinen Pos. 6101 oder 6102). Siehe Erläuterungen zu den Unterpositionen am Ende der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel. …

### Pos. 6113

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 1) (RV L 1911/92): 5. Kleidungsstück aus einem beidseitig mit Gewirke oder Gestricke überzogenen Zellkautschuk, zur Bedeckung des Unterkörpers von der Taille bis oberhalb des Knies, die Beine getrennt um-hüllend, ohne Öffnung. Die Nähte des Kleidungsstücks sind mit einem gummielastischen Band überzogen (kurze Hose). (Siehe Fotografie 503 2)) erl_6113_ee_503.gif Unterposition 6113 00 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 e) zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6113 und 6113 00 10. Verordnung (EWG) Nr. 2345/2003 der Kommission vom 23. Dezember 2003 3) (RV L 2345/2003), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 6113

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. August 2003 Az.: 6 K 2695/00 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung einer Damenjacke in die Kombinierte Nomenklatur zutreffend ist. … Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am … die vZTA Nr. … in der die Ware in die Codenummer 6113 xxxx der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingereiht wurde. Die Warenbeschreibung in der vZTA lautet wie folgt: Anorak aus Gewirken der Position 5903, sog. …

### Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6113.00.10.00.0 aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6113.00.10.00?

Die Zolltarifnummer 6113.00.10.00 umfasst Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6113.00.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 6113.00.10.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6113.00.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6113.00.10.00?

6113.00.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6113.00.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

6113.00.10.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6113 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907 > 611300 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907 > 61130010 aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6113.00.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6113.00.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI13558/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6113.00.10.00?

TARIC-Code 6113.00.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6113001000 verlinken.
