# Zolltarifnummer 6113.00.10.00.0: Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, aus Gewirken oder Gestricken…

> Die Zolltarifnummer 6113.00.10.00.0 steht für Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61130010000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6113.00.10.00.0
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6113 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907
    - 6113.00 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907
      - 6113.00.10 aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906
        - 6113.00.10.00.0 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI50776/24-1** (DE): Kleidung, Größe XL, Foto siehe Anlage, - aus Textillaminaten der Position 5906 mit einer Außen- und einer Innenlage aus einfarbigen bzw. buntgewirkten Gewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester, Polyamid und Elasthan) sowie einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (laut Antrag Neopren), mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm, - einteilig; den Rumpf sowie die Arme bedeckend, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer bis unterhalb der Taille reichenden Öffnung mit Reißverschluss, in der Nähe des oberen Endes mit einem von rechts auf links überlappenden Klettriegel, - hinten mit einer eingesetzten Tasche mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - mit aufgenähten kontrastfarbenen Bändern und einem Aufdrucken versehen, - an den Beinausschnitten gesäumt und mit eingenähten, elastischen Bändern ausgestattet. "Kleidung aus Gewirken der Position 5906"
- **DEBTI57253/24-1** (DE): Overall, Größe XL, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Textillaminaten der Position 5906 mit einer Außenlage aus einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken und einer Innenlage aus buntgewirkten Gewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester, Polyamid und Elasthan) sowie einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (laut Antrag Neopren), mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm, - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend, - mit einem Stehkragen, - unterhalb des Kragens teilweise doppelt und mit einem erweiternden Einsatz gearbeitet, vorn waagerecht mit einem Reißverschluss zu schließen, in der Nähe des Reißverschlussendes mit einem Riegel mit Druckknopf ausgestattet; im Bereich der linken Schulter vorn und hinten überlappend gearbeitet und mit einem Tunnelzug zu verengen, - an den Arm- und Beinabschlüssen lediglich geschnitten. "Kleidung aus Gewirken der Position 5906"
- **DEBTI57244/24-1** (DE): Kleidung, Größe XL, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Textillaminaten der Position 5906 mit einer Außenlage aus einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken und einer Innenlage aus buntgewirkten Gewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester, Polyamid und Elasthan) sowie einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (laut Antrag Neopren), mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm, - einteilig; den Rumpf sowie die Arme bedeckend, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer bis unterhalb der Taille reichenden Öffnung mit Reißverschluss, - hinten mit einer eingesetzten Tasche mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - mit aufgenähten kontrastfarbenen Bändern und einem Aufdrucken versehen, - an den Beinausschnitten gesäumt und mit eingenähten, elastischen Bändern ausgestattet. "Kleidung aus Gewirken der Position 5906"
- **DEBTI50773/24-1** (DE): Overall, sog. Wassersportanzug, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Textillaminaten der Position 5906 mit einer Außen- und einer Innenlage aus einfarbigen bzw. buntgewirkten Gewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester, Polyamid und Elasthan) sowie einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (laut Antrag Neopren), mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm, - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend, - mit einem Stehkragen, - unterhalb des Kragens teilweise doppelt und mit einem erweiternden Einsatz gearbeitet, vorn waagerecht mit einem Reißverschluss zu schließen, im Bereich der linken Schulter vorn und hinten überlappend gearbeitet und mit einem Tunnelzug zu verengen, - mit aufgenähten kontrastfarbenen Bändern und teilweise reflektierenden Aufdrucken versehen, - an den Arm- und Beinabschlüssen lediglich geschnitten. "Kleidung aus Gewirken der Position 5906"
- **DE2207/15-1** (DE): Lange Hose, Aufbewahrungsbeutel und Maßband, sog. Vitalmaxx Power Shapers Fitness-Hose, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - keine Einreihung als Warenzusammenstellung, da die Waren nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen, somit getrennte Einreihung, - lange Hose: -- aus ca. 1,9 mm dicken, dreilagigen Flächenerzeugnissen der Position 5906 mit einer Außen- und Innenlage aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen und einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (laut Antrag 70 % Kautschuk, 15 % Nylon, 15 % Polyester), mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1500 Gramm; die Gewirke sind beidseitig aufgebracht und dienen damit nicht nur der Verstärkung, -- in der Taille abschließend, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit 3/4-langen Hosenbeinen, die die Knie vollständig bedecken (Seitenlänge: ca. 63 cm), -- an den Beinabschlüssen mit Überwendlichnähten gesäumt. "Kleidung aus Gewirken der Position 5906"
- **DEBTI25958/17-1** (DE): Weste, sog. Schwimmlernhilfe, in Kindergröße M, Foto siehe Anlage, - auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgebracht, - aus dreilagigen Flächenerzeugnissen der Position 5906 mit einer Außenlage aus bedruckten und einer Innenlage aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen sowie einer Zwischenlage aus augenscheinlich Zellkautschuk (laut Antrag: Neopren), mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1500 Gramm; die Gewirke sind u. a. beidseitig aufgebracht und dienen damit nicht nur der Verstärkung, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 36 cm), - ärmellos, mit weiten Armausschnitten, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und einem bis zu 3 cm breiten Untertritt; in Brusthöhe mit einem von rechts auf links überlappenden Klettverschluss, - am unteren Rand des Rückenteils mit einem angenähten Gurt aus Geweben, der zwischen den Beinen durchgeführt und mit einem am Gurtende befestigten Klickverschluss aus Kunststoff am unteren Rand des linken Vorderteil befestigt werden kann; zusätzlich mit einem schlauchartigen Schutzmantel aus dem vorgenannten Flächenerzeugnis der Position 5906 versehen, - an allen Rändern mit einer Einfassung aus Gewirken, - auf der Innenseite mit acht aufgenähten Taschen aus Gewirken, mit inneliegenden Auftriebskörpern aus Zellkunststoff, die laut Antrag je nach den Fortschritten beim Schwimmenlernen entfernt werden können, - dient laut Antrag nicht zum Schutz gegen Ertrinken, sondern als Schwimmhilfe des Typ 9639 M für Kinder in einem Alter von 3 - 6 Jahren mit einem Gewicht von 18 - 30 kg, - entspricht laut Antrag der Europäischen Norm (EN) 13138-1:2014 für Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen und erfüllt damit nicht die nach der Europäischen Norm (EN) 395 geforderten Voraussetzungen für eine ohnmachtssichere Schwimmweste (Rettungsweste), somit keine Ware der Position 6307, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewirke der Position 5906 gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Kleidung aus Gewirken der Position 5906"
- **DEF/1564/09-1** (DE): Kleidung aus Gewirken der Position 5906, sog. Neoprenanzug, in Erwachsenengröße, siehe Foto - im Bereich der Beine, des Beckens und der Brust aus laut Untersuchungsergebnis charakterbestimmenden, bis zu 3,8 mm dicken, zweilagigen Flächenerzeugnissen der Position 5906, mit einer Außenlage aus Zellkautschuk und einer Innenlage aus Gewirken aus Spinnstoffen (mit einem Quadratmetergewicht unter 1.500 g), im Bereich der Arme, des Rückens und der Schultern aus bis zu 3,6 mm dicken, zweilagigen Flächenerzeugnissen der Position 6001, mit einer Außenlage aus Zellkautschuk und einer Innenlage aus einem Schlingengewirke (damit kein Flächenerzeugnis des Kapitels 59), - den ganzen Körper (einschließlich der Beine und Arme bis zu den Knöcheln), jedoch nicht den Kopf, die Füße und die Hände bedeckend; mit Stehkragen, - mit Schriftzügen bedruckt, - hinten mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, im Kragen mit einem Klettverschluss.
- **DEF/681/09-1** (DE): Kleidung (Tauchanzug) aus Gewirken der Position 5906, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - aus verschiedenen, bis 4,0 mm dicken, einfarbigen, dreilagigen Flächenerzeugnissen der Position 5906, mit einer Außen- und Innenlage aus Gewirken aus Spinnstoffen, mit einer Zwischenlage aus Zellkautschuk; im Nackenbereich aus einem 3,2 mm dicken, zweilagigen Flächenerzeugnis der Position 5906, mit einer Außenlage aus Gewirken aus Spinnstoffen und mit einer Innenlage aus Zellkautschuk (sog. Neoprene / Quadratmetergewicht unter 1.500 g), - den ganzen Körper (einschließlich der Beine und Arme bis zu den Knöcheln), jedoch nicht den Kopf, die Füße und die Hände bedeckend; mit Stehkragen, - mit Schriftzügen und Motiven bedruckt, - vorn mit einer vom Kragen bis unterhalb der Brust reichenden Öffnung mit Reißverschluss, im Kragen mit einem Klettverschluss von rechts auf links.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6113

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Kleidung für Kleinkinder der Pos. 6111 alle Kleidungsstücke aus Gewirken oder Gestricken der Pos. 5903, 5906 oder 5907, gleichgültig, ob sie für Männer oder Knaben oder für Frauen oder Mädchen bestimmt sind. Zu dieser Position gehören Regenmäntel, Ölhäute, Taucher- und Strahlenschutzanzüge, die nicht mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Es ist zu beachten, dass Kleidung, für die sowohl diese Position als auch andere Positionen des Kapitels 61, ausgenommen Pos. 6111, in Betracht kommen, zu Position 6113 gehören (siehe Anm. 8 zu diesem Kapitel). (entfallen) Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidungsstücke aus Spinnstofferzeugnissen der Pos. 5811 (im Allgemeinen Pos. 6101 oder 6102). Siehe Erläuterungen zu den Unterpositionen am Ende der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel. …

### Pos. 6113

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 1) (RV L 1911/92): 5. Kleidungsstück aus einem beidseitig mit Gewirke oder Gestricke überzogenen Zellkautschuk, zur Bedeckung des Unterkörpers von der Taille bis oberhalb des Knies, die Beine getrennt um-hüllend, ohne Öffnung. Die Nähte des Kleidungsstücks sind mit einem gummielastischen Band überzogen (kurze Hose). (Siehe Fotografie 503 2)) erl_6113_ee_503.gif Unterposition 6113 00 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 e) zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6113 und 6113 00 10. Verordnung (EWG) Nr. 2345/2003 der Kommission vom 23. Dezember 2003 3) (RV L 2345/2003), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 6113

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. August 2003 Az.: 6 K 2695/00 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung einer Damenjacke in die Kombinierte Nomenklatur zutreffend ist. … Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am … die vZTA Nr. … in der die Ware in die Codenummer 6113 xxxx der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingereiht wurde. Die Warenbeschreibung in der vZTA lautet wie folgt: Anorak aus Gewirken der Position 5903, sog. …

### Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6113.00.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 6113.00.10.00.0 umfasst Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6113.00.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6113.00.10.00.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6113.00.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6113.00.10.00.0?

6113.00.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6113.00.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6113.00.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6113 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907 > 611300 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907 > 61130010 aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6113.00.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6113.00.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI50776/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6113.00.10.00.0?

Warennummer 6113.00.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61130010000 verlinken.
