# Zolltarifnummer 6114.20.00: Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Baumwolle

> Die Zolltarifnummer 6114.20.00 steht für Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61142000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6114.20.00
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6114 Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken
    - 6114.20 aus Baumwolle
      - 6114.20.00 Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Baumwolle

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI58413/24-1** (DE): Oberteil, sog. Bolero Jacke, Größe 104, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - den oberen Teil des Oberkörpers bedeckend; oberhalb der Taille endend (Rückenlänge: 22 cm), u. a. deshalb keine Ware der Positionen 6106 oder 6110, - mit einem annährend V-förmigen Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die mit einem Knopf von rechts über links geschlossen wird, - mit langen Ärmeln, - an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; an allen übrigen Rändern mit schmalen Streifen aus den o. g. Gewirken eingefasst. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baumwolle"
- **DEBTI35740/23-1** (DE): Overall, sog. Jumpsuit für Knaben, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen, gerippt gewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig, den ganzen Körper mit Ausnahme des Kopfes, der Hände und der Füße bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung, - vorn mit einem bis etwa zur Taille reichenden Knopfverschluss von links auf rechts, - mit langen Ärmeln, - mit langen Hosenbeinen, - mit einem erweiternden Einsatz im Schrittbereich, - an den Ärmelenden sowie an den Beinabschlüssen mit ca. 4,5 cm breiten, angesetzten, doppelt gearbeiteten Bündchen aus o. g. Gewirken, - ist aufgrund seiner Abmessungen (Gesamtlänge: ca. 89 cm) nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, somit keine Kleidung der Position 6111, - stellt sich u. a. aufgrund der innenseitigen, auftragenden Nähte (insbesondere im Rücken- und Schritt- bereich) weder als einteiliger Schlafanzug noch als einteilige Unterwäsche dar, somit auch keine Kleidung der Position 6107. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baumwolle"
- **DEBTI35846/23-1** (DE): Trägeroberteil, sog. Stilltop, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 92 % Baumwolle und 8 % Elasthan (Chemiefasern), - über die Taille reichend (maximale Rückenlänge: ca. 62 cm), vorn abgerundet und ca. 5,5 cm länger gearbeitet, - mit bis zu ca. 3 cm breiten, teilweise elastischen und längenverstellbaren Schulterträgern; im vorderen Trägerbereich doppelt gearbeitet, - mit einem Vorderteil, das teilweise durch Aushängen an den Trägern abklappbar ist, - mit einem eingenähten Innenteil in der Art eines Bustiers, das am oberen Rand mit der Außenlage vernäht und am unteren Abschluss mit einem elastischen Band ausgestattet ist (u. a. damit keine Kleidung der Position 6109); vorn zusätzlich mit zwei annähernd dreieckigen, doppelt gearbeiteten Einsätzen, die den jeweiligen äußeren Seitenbereich der Einzelbüsten bedecken und während des Stillens vor Blicken schützen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ist nach Schnitt und Ausstattung nicht geeignet, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Andere Kleidung (Trägeroberteil), aus Gewirken, aus Baumwolle"
- **DEBTI19564/23-1** (DE): Oberteil, sog. Top für Mädchen, Größe 146/152, Foto siehe Anlage, - aus bis zu ca. 3,4 mm dicken, einfarbigen, unterschiedlich strukturierten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle; u. a. aufgrund der Gewirkedicke keine Kleidung der Positionen 6106 oder 6109, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 37 cm), - mit schmalen Schulterträgern (sog. Spaghettiträger), somit keine Kleidung der Position 6110, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren, abgepasst gewirkten Rand leicht verengt. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baumwolle"
- **DEBTI4243/23-1** (DE): Kleidung, sog. Cardigan, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ungefüttert, - über die Mitte der Oberschenkel hinausreichend (Rückenlänge: ca. 97 cm), somit u. a. keine Jacke und keine Strickjacke; hinten und vorn (teilweise) bogenförmig gearbeitet, vorn bis zu ca. 32 cm kürzer (u. a. somit kein Mantel), - mit einer angesetzten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, - unterhalb der Taille an den Seiten mit zwei Eingriffstaschen, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baumwolle"
- **DEBTI1757/23-2** (DE): Overall, Größe 86-92, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein Warenmuster der Größe 74/80, - laut Antrag in verschiedenen Farbausführungen, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,4 mm dicken Schlingengewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung, - im Bereich der linken Schulter mit einer vom Halsausschnitt ausgehenden und etwa bis zum Knöchel reichenden Öffnung mit Reißverschluss; am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links, - vorn mit einer großen, aufgesetzten Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - an den Arm- und Beinabschlüssen mit angesetzten, gerippt gewirkten Bündchen aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baumwolle"
- **DEBTI3771/23-1** (DE): Andere Kleidung, sog. NOBA® Hose, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen, gerippt gewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - entlang der Beininnenseiten mit nach außen stehenden Überwendlichnähten, u. a. damit keine Ware der Position 6104, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen und am oberen Rand durch Überwendlichnähte gesäumt, - dient laut Antrag als Unterzug für starre oder halbstarre Stützverbände und als Überzug bei Salben- verbänden; u. a. aufgrund der Gesamtbeschaffenheit und der Verwendung weder eine Ware der Position 3005 noch der Position 6108. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baumwolle"
- **FRBTIFR-BTI-2021-09182** (FR): Vêtement destiné à couvrir le corps, de type combinaison « body », pour femmes, à manches longues, confectionné en bonneterie de coton majoritaire (54 % coton, 21 % polyester, 20 % viscose et 5 % élasthanne). L’article comporte une encolure ronde et couvre la partie supérieure du corps jusqu’à l’entrejambe, à la manière d’une culotte. Ce vêtement peut être porté en tant que vêtement ou en tant que sous-vêtement.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6114

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht speziell erfasst ist. Zu dieser Position gehören unter anderem: 1) Schürzen, Arbeitsanzüge (Overalls), Arbeitskittel und andere Schutzkleidung, wie sie von Mechanikern, Fabrikarbeitern, Chirurgen usw. getragen wird. 2) Soutanen, Messgewänder, Chorhemden, Chorröcke und andere Kleidung für kirchliche Zwecke. 3) Talare und Roben für Rechtsanwälte, Amtspersonen, Hochschullehrer und andere Kleidung der gleichen Art. 4) Spezialkleidung für Flieger usw. (z. B. elektrisch heizbare Kombinationen für Flieger). 5) Spezialkleidung, ungeachtet dessen, ob mit oder ohne geringfügig schützende Elemente, wie Polster im Ellenbogen-, Knie- oder Leistenbereich, die für bestimmte Sportarten, Tanzen oder Gymnastik bestimmt ist (z.B. …

### Pos. 6114

Zu Unterposition 6114 20: 1. Leichtes gewirktes Kleidungsstück (94 % Baumwolle, 6 % Elastomergarne) für Frauen oder Mädchen; mit ca. 35 mm breiten Trägern und rundem Halsausschnitt vorne. Die Ware kann unmittelbar auf der Haut als Oberkleidung oder als Unterkleidung getragen werden; sie bedeckt den oberen Teil des Körpers und reicht bis unter die Büste. Halsausschnitt und Armausschnitte sind gesäumt, wobei in den Saum ein elastisches Band eingebracht ist. Der untere Rand des Kleidungsstücks ist ebenfalls mit einem elastischen Band ausgestattet damit es eng am Körper anliegt. Das Kleidungsstück hat keine körperstützende Funktion. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1.

### Pos. 6114

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1584/89 der Kommission vom 7. Juni 1989 1) (RV L 1584/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen 2), für den Einzelverkauf aufgemacht: a) Leichtes Kleidungsstück (Oberteil) aus Gewirken oder Gestricken (55 % künstliche Chemiefasern, 45 % Baumwolle), unmittelbar auf der Haut zu tragen, deutlich oberhalb der Taille endend, die Brust und die obere Rückenpartie bedeckend, ohne Ärmel, mit einem vorn tief ausgeschnittenen Halsausschnitt. Das Kleidungsstück hat am unteren Rand ein elastisches Band (2,5 cm breit). (siehe Foto 431 A 3)). Unterposition 6114 3000 b) Slip aus dem gleichen Flächenerzeugnis (Unterposition 6108 22 00, siehe Erl. KN Pos. 6108 (EE), Foto 431 B). …

### Pos. 6114

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Body (body stockings), leichtes Kleidungsstück für Frauen, aus Gewirke (46 % Baumwolle, 46 % Polyester, 8 % Lycra), mit einem Blumenmuster bedruckt, mit langen Ärmeln, den Rumpf aber nicht die Beine bedeckend, mit Druckknopfverschluss im Schritt, mit einem Halsausschnitt mit geringer Vertiefung auf der Vorderseite und mit einem tiefem Rückenausschnitt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Kleidung aus Gewirken in die Unterposition 6114 einzureihen sind (HSC/8, Dok. 37100 G/6, 36865). …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6114.20.00.00.0 aus Baumwolle

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6114.20.00?

Die Zolltarifnummer 6114.20.00 umfasst Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6114.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 6114.20.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6114.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6114.20.00?

6114.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6114.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

6114.20.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6114 Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken > 611420 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6114.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6114.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI58413/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6114.20.00?

KN-Code 6114.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61142000 verlinken.
