# Zolltarifnummer 6115.29.00: Strumpfhosen, aus anderen Spinnstoffen

> Die Zolltarifnummer 6115.29.00 steht für Strumpfhosen, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61152900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6115.29.00
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6115 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken
    - 6115.29 aus anderen Spinnstoffen
      - 6115.29.00 Strumpfhosen, aus anderen Spinnstoffen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI24922/23-2** (DE): Strumpfhose, sog. Krabbelstrumpfhose, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - aus bis zu ca. 3,1 mm dicken, buntgewirkten (Schlingen-)Gewirken aus laut Antrag 85 % Baumwolle, 13 % Polyamid und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 3 cm breiten, elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; mit Fußteil mit ausgearbeiteter Ferse, - im Bereich der Knie, der Fußoberseiten und auf der Lauffläche zur Erhöhung der Rutschfestigkeit mit Noppen aus Kunststoff versehen, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus Baumwolle"
- **DEBTI5823/20-1** (DE): Strumpfhose für Kleinkinder, sog. Baby Strumpfhosen, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - die Ware wird durch ein Muster in Größe 50/56 veranschaulicht, - aus ca. 1,2 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 75 % Baumwolle, 22 % Polyamid und 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 3 cm breiten, elastischen, gerippt gewirkten Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Schritt- und im Gesäßbereich mit einem erweiternden Einsatz, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; im Fußteil mit ausgearbeiteter Ferse, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Bekleidungszubehör für Kleinkinder, - stellt sich als Strumpfhose dar, somit keine Einreihung in die Unterposition 6115 9500. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus Baumwolle"
- **DE1094/15-2** (DE): Strumpfhose, sog. Babystrumpfhosen mit Zwickel, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,2 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 76 % Baumwolle, 22 % Polyamid und 2 % Lycra (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit einem ca. 3 cm beiten, elastischen Bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Bereich des Gesäßes mit einem erweiterndem Einsatz, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; im Fußteil mit ausgearbeiteter Ferse, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Bekleidungszubehör für Kleinkinder. "Strumpfhose aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus Baumwolle"
- **DE8561/13-1** (DE): Strumpfhose, sog. Strumpfhose ohne Fuß für Damen (Leggings), Größe 38 - 40, Foto siehe Anlage, - mit einer Pappbanderole aufgemacht, - aus etwa 1,1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 76 % Baumwolle, 22 % Polyamid und 2 % Elastan (Elastomergarn, beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem etwa 4 cm breiten, elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit eingesetztem Zwickel, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; mit eng anliegenden, bis zum Knöchel reichenden Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck, der Herstellungsweise und der Ausstattung als Strumpfhose ohne Fußteil (somit weder eine lange Hose der Position 6104 noch eine lange Unterhose der Position 6108). "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus Baumwolle"
- **DE7490/10-1** (DE): Strumpfhose, Größe M, siehe Foto, - aus bis zu 1,2 mm dicken Gewirken aus laut Antrag 55% Schurwolle, 28% Baumwolle, 15% Polyamid und 2% Elastan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; im Schritt mit einem eingenähten Zwickel, - mit Fußteil mit ausgearbeiteter Ferse. "Strumpfhosen, aus Gewirken, nicht mit degressiver Kompression, aus Wolle"
- **DE24779/09-1** (DE): Strumpfhose ohne Fußteil, sog. Legging Merinowolle (Ceduna Legging), Größe XS/S, siehe Foto, - aus 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Textiletikett 80% Merinowolle, 17% Nylon und 3% Spandex (Elastomergarn; beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit einem gerippten, elastischen Bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - vollständig nahtlos gewirkt, - mit enganliegenden, knöchellangen Hosenbeinen, ohne Fußteil, - an den Beinabschlüssen abgepasst gewirkt, - kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck, der Herstellungsweise und der Ausstattung als Strumpfhose ohne Fußteil, somit weder eine lange Hose der Position 6104 noch eine lange Unterhose der Position 6108.
- **DEF/242/09-1** (DE): Strumpfhose, sog. Mädchenstrumpfhose, Artikel TKI0811061419, Größe 158-164, siehe Foto, - aus 1,2 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus lt. Antrag 72 % Baumwolle, 25 % Polyamid und 3 % Elastan (Elastomergarn; beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend mit einem elastischen Bund, - mit Fußteil mit ausgearbeiteter Ferse.
- **DEF/6097/08-1** (DE): Strumpfhose ohne Fußteil, sog. Kinder-Spielleggin / fußlose Strumpfhose, Art. PJN 48746, siehe Foto - aus 2,9 mm dicken, buntgewirkten Schlingengewirken, mit einem Grund und einer Schlinge aus laut Antrag 86 % Baumwolle, 12 % Polyamid und 2 % Elasthan (Elastomergarn, beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit einem elastischen, gerippt gewirkten Bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt, - mit knöchellangen Hosenbeinen, ohne Fußteil, - an den Beinabschlüssen mit elastischen, gerippt gewirkten Bündchen, - kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck, der Herstellungsweise und der Ausstattung als Strumpfhose ohne Fußteil, somit weder eine lange Hose der Position 6104 noch eine lange Unterhose der Position 6108.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6115

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 192/23) (RV L 1911/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Fußbekleidung aus Spinnstoffen, aus Gewirken oder Gestricken (85 % Acryl, 13 % Nylon, 2 % andere), ohne angebrachte Sohlen, mit rutschfesten Streifen aus Polyvinylchlorid (PVC) auf dem mit dem Boden in Berührung befindlichen Teil zur Erleichterung des Gehens auf polierten oder glatten Flächen. (Siehe Fotografie 467). Unterposition 6115 96 99 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6115, 6115 93 und 6115 96 99. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. …

### Pos. 6115

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Strümpfe und Socken aus Gewirken oder Gestricken gehören ab folgendem Fußmaß zu dieser Position (vgl. DIN 61525 für gestrickte Strümpfe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung Fußlänge/ Fußmaß in cm Entsprechende Schuhgröße 3 15,5 23 – 24 Gemessen wird wie folgt: = Fußmaß - die Messpunkte sind die Spitze und die Mitte zwischen Fersenscheitelpunkt und Ende des nach oben verlaufenden Bogens Unterposition 6115 10 10 Waren dieser Unterposition aus synthetischen Chemiefasern müssen am Fußgelenk eine degressive Kompression von mindestens 15 mmHG aufweisen. (vgl. auch Dok. NR0379 27. Sitzung Harmonized System Review Sub-Committee, Europäische Vornorm ENV 12718). Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 258. …

### Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6115.29.00.00.0 andere Strumpfhosen, aus anderen Spinnstoffen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6115.29.00?

Die Zolltarifnummer 6115.29.00 umfasst Strumpfhosen, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6115.29.00?

Der Drittlandszollsatz für 6115.29.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6115.29.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611529. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6115.29.00?

6115.29.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6115.29.00 im Zolltarif eingeordnet?

6115.29.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6115 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken > 611529 aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6115.29.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6115.29.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI24922/23-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6115.29.00?

KN-Code 6115.29.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61152900 verlinken.
